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Förderungen

Unternehmensförderungen in Steiermark: Die komplette Übersicht

Alle Zuschüsse, Kredite und Garantien für Gründer und KMU in Steiermark im Überblick. Sichern Sie sich bis zu 50% Förderung.

Laufend aktualisiert
Karte von Steiermark

Egal ob Gründung, Digitalisierung oder nachhaltige Transformation: In Steiermark stehen Unternehmen eine Vielzahl an Fördermitteln zur Verfügung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, die Bundesförderungen (FFG, aws) geschickt mit den spezifischen Landesförderungen der SFG (Steirische Wirtschaftsförderung) zu kombinieren.

Wichtigste Programme im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die relevantesten Förderprogramme für KMU und Gründer in Steiermark.

ProgrammFörderstelleZielgruppeArtFrist
KMU.DIGITALaws / WKOBestehende KMUZuschuss (bis 3.000€)Stand: 01.07.2026
GründungsprämieSFG (Steirische Wirtschaftsförderung)Start-ups & GründerZuschuss (max. 10.000€)Stand: 21. Juli 2026
aws erp-KreditawsWachsende KMUZinsgünstiger KreditStand: 21. Juli 2026
InnovationsassistentSFG (Steirische Wirtschaftsförderung)Innovative KMUZuschuss (Lohnkosten)Stand: 15.09.2026
DigitalisierungsoffensiveSFG (Steirische Wirtschaftsförderung)KMU im WandelZuschuss (50% Quote)Stand: 31.12.2026

Tipp: Nutzen Sie für die Vorabberatung den kostenlosen Service der WK Steiermark.

Der typische Antragsablauf

Der Ablauf für die Beantragung eines klassischen Investitionszuschusses sieht fast immer gleich aus:

1

Registrierung via ID Austria

Legen Sie ein Konto im Fördermanager (z. B. aws Fördermanager oder Unternehmensserviceportal) mit Ihrer ID Austria an.

2

Antrag VOR Projektbeginn

Das wichtigste Gesetz der Förderung: Es dürfen vor Antragstellung keine bindenden Verträge (Kauf, Beauftragung) unterschrieben werden!

3

Prüfung & Zusage

Nach 4 bis 12 Wochen erhalten Sie den Fördervertrag. Erst jetzt können Sie die Rechnungen bezahlen.

4

Abrechnung

Nach Abschluss des Projekts laden Sie die Zahlungsnachweise hoch und der Zuschuss wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Kombinierbarkeit: Bund und Land

Achtung bei Kumulierung & De-minimis

Sie können Landesförderungen der SFG (Steirische Wirtschaftsförderung) in der Regel mit Garantien der aws kombinieren. Bei Zuschüssen (z. B. für dieselbe Software) ist eine Doppelförderung derselben Rechnungskosten (“Kumulierungsverbot”) meist ausgeschlossen. Achten Sie auf die De-minimis-Grenze, die 2024 auf 300.000 € (über 3 Jahre) angehoben wurde.

In Kombination mit einem Antrag auf Gründungsförderung sollten Sie rechtzeitig die Wahl der passenden Rechtsform klären und ein Firmenkonto eröffnen, da die Förderstellen die Auszahlung nur auf Geschäftskonten vornehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ich den Antrag einreichen?

Immer zwingend vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder Unterschrift. Ein unverbindliches Angebot dürfen Sie vorher einholen.

Wo finde ich die offiziellen Richtlinien?

Die detaillierten Richtlinien finden Sie auf den Portalen der SFG (Steirische Wirtschaftsförderung), der aws (Austria Wirtschaftsservice) oder der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft).