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Unabhängige Entscheidungshilfe · Österreich

Der nächste sinnvolle Schritt für Ihr Unternehmen — bevor Sie ihn bezahlen.

Förderungen, Rechtsformen, Geschäftskonten, Software und öffentliche Ausschreibungen, aufbereitet für die Entscheidung statt für die Lektüre. Jede Zahl trägt ihre Quelle und das Datum, an dem sie geprüft wurde.

Blick über die Wiener Innenstadt mit dem Stephansdom am Abend
Wien, Innere StadtDatenbestand August 2026
Geprüfte Einträge
134
Primärquellen
166
Bundesländer
9
Offene Ausschreibungen
481
Interaktive Entscheidungshilfe

Welche Entscheidung steht in Ihrem Betrieb an?

Drei Fragen, dann sehen Sie passende Optionen aus 16 geprüften Einträgen — mit Kosten, Begründung, Ausschlusskriterium und Primärquelle.

1Welche Entscheidung möchten Sie treffen?

2Geschätzter Jahresumsatz beziehungsweise Projektgröße

3Was ist Ihnen dabei am wichtigsten?

481

offene Verfahren aus 26 536 Bekanntmachungen · Stand 21. September 2026

Eigener Datenbestand · wöchentlich aus TED und data.gv.at

Öffentliche Aufträge aus Österreich und der EU, nach Branche und Frist durchsuchbar

Wo kleine Betriebe realistisch zum Zug kommen und was ein Angebot an Aufwand kostet, steht im Leitfaden zu öffentlichen Aufträgen.

Ausschreibungs-Explorer öffnen

Orientierung & Fakten

Häufige Fragen österreichischer Unternehmer

Die wichtigsten Weichenstellungen für Gründer, Selbständige und KMU in Österreich — auf den Punkt gebracht mit Verweisen auf Primärquellen und Gesetzeslagen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was unterscheidet UnternehmerStack von WKO.at oder dem Unternehmensserviceportal (USP)?

UnternehmerStack ist ein unabhängiges, werbefreies Portal für österreichische Gründerinnen, Gründer und KMU. Statt reiner Verwaltungstexte bieten wir strukturierte Entscheidungsmatrizen, Rechner und Marktvergleiche. Jede Information ist an überprüfbare Primärquellen (wie RIS, EUR-Lex, Förderrichtlinien und offizielle Kerndaten) gebunden und weist ihr Prüfdatum transparent aus.

Ab wann entsteht in Österreich die Pflichtversicherung bei der SVS?

Die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) beginnt grundsätzlich am Tag der Gewerbeanmeldung oder bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Bei Freiberuflern und Neuen Selbständigen greift die Pflichtversicherung ab Überschreiten der jährlichen Versicherungsgrenze. Neugründer profitieren in den ersten beiden Kalenderjahren von ermäßigten vorläufigen Mindestbeitragsgrundlagen in der Kranken- und Pensionsversicherung.

Welche Förderungen stehen Gründern und KMU in Österreich offen?

In Österreich existiert ein mehrstufiges Fördersystem: Auf Bundesebene vergeben das Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zinsgünstige erp-Kredite, Garantien und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ergänzend fördern die neun Bundesländer über eigene Wirtschaftsagenturen gezielt regionale Investitionen und Digitalisierungsprojekte. Zudem befreit das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) von zahlreichen behördlichen Gebühren und Steuern.

Ist ein separates Geschäftskonto für jedes österreichische Unternehmen Pflicht?

Für Kapitalgesellschaften (wie GmbH und FlexKapG) ist ein eigenes Geschäftskonto gesetzlich zwingend vorgeschrieben, da das Mindeststammkapital vor Firmenbucheintragung auf ein solches Bankkonto eingezahlt werden muss. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG) besteht zwar keine strikte gesellschaftsrechtliche Pflicht, Finanzämter und Banken verlangen jedoch im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung eine saubere Trennung privater und betrieblicher Transaktionen.