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Rechtsform & Budget

Was die Gründung kostet — je nach Rechtsform

Einmalige Startkosten und laufende Fixkosten für Einzelunternehmen, Flexible Kapitalgesellschaft und GmbH, mit und ohne NeuFöG-Befreiung.

Datenstand 9. Sep. 202699 geprüfte Datenpunkte aus11 PrimärquellenRedaktionWSK
GmbH-Reform & FlexKapGG seit 2024Österreich

Gründungskosten- & Rechtsform-Rechner Österreich

Vergleichen Sie Gründungskosten, Mindestkapital, Notargebühren und NeuFöG-Ersparnisse für EPU, FlexCo und GmbH.

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NeuFöG-Befreiung (Ersparnis) berücksichtigenBefreit von Gerichtsgebühren, Stempelmarken und Firmenbuch-Eintragungsgebühren.

Einmalige Gründungskosten0 €

  • Stammkapital-Einlage (kein Aufwand):0 €
  • Notariatsakt / Gesellschaftsvertrag:0 €
  • Firmenbuch-Eintragung (Gerichtsgebühr):0 € (NeuFöG befreit)
  • Gewerbeanmeldung (Verwaltungsabgabe):0 € (NeuFöG befreit)
  • Ihre Ersparnis durch NeuFöG:− € 0

Laufende Fixkosten & Steuernab 1 929,72 € / Jahr

  • Mindest-Körperschaftsteuer (KöSt):0 € (nur ESt bei EPU)
  • SVS-Mindestbeitrag (Pflichtversicherung):160,81 € / Monat · 1 929,72 € / Jahr
  • WKO-Grundumlage (Fachgruppe):je nach Fachgruppe
  • Rechnungslegung / Buchhaltung:E/A-Rechnung (niedrig)
  • Haftung im Ernstfall:Unbeschränkt persönlich

Wie belastbar diese Zahlen sind

Die Gerichtsgebühren sind Tarifbeträge; Notariats- und Beratungskosten sind Bandbreiten des WKO Gründerservice.

Die Grundumlage der Wirtschaftskammer wird je Fachgruppe und Bundesland festgesetzt und lässt sich nicht pauschal beziffern.

Gebühren zuletzt geprüft am 9. September 2026.

Was sich seit 2024 geändert hat

Die Gesellschaftsrechtsreform hat die Einstiegsschwelle für Kapitalgesellschaften deutlich gesenkt:

  • Mindeststammkapital: von 35 000 € auf 10 000 €gesenkt, davon 5 000 € bar einzuzahlen.
  • Mindestkörperschaftsteuer: einheitlich 500 € im Jahr für alle Kapitalgesellschaften.
  • Flexible Kapitalgesellschaft: erlaubt stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeitende und Anteilsübertragungen ohne zwingenden Notariatsakt.

Die NeuFöG-Befreiung

Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist der wirksamste Hebel auf die Gründungskosten: Es befreit von Firmenbuch-Eintragungsgebühren, Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben. Die Ersparnis reicht von 0 € beim Einzelunternehmen bis 493 € bei einer Kapitalgesellschaft.

Reihenfolge beachten: Die NeuFöG-Erklärung (Formular NeuFö2) muss über die gesetzliche Berufsvertretung bestätigt sein, bevor die Gewerbeanmeldung oder der Firmenbuchantrag eingebracht wird. Eine rückwirkende Befreiung ist ausgeschlossen.
NeuFöG im Detail

Häufige Fragen

Was kostet die Gründung einer GmbH in Österreich?

Das Mindeststammkapital beträgt 10 000 €, davon sind 5 000 € bar einzuzahlen. Dazu kommen der Notariatsakt mit 100 € bis 2 000 € und die Firmenbucheintragung mit 493 €. Das eingezahlte Kapital ist kein Aufwand — es bleibt Betriebsvermögen.

Was kostet die Gründung als Einzelunternehmen?

Am wenigsten: kein Mindestkapital, kein Notariatsakt und keine Pflicht zur Firmenbucheintragung. Es bleiben die Gewerbeanmeldung und deren Nebenkosten von rund 50 €, die das NeuFöG in vielen Fällen ganz entfallen lässt.

Wie viel spart das NeuFöG?

Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit von Firmenbuch-Eintragungsgebühren, Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben. Die Ersparnis reicht von 0 € beim Einzelunternehmen (wenn keine abgabenpflichtigen Nebenkosten anfallen) bis 493 € bei einer Kapitalgesellschaft. Die Erklärung muss vor Entstehen der Abgabenschuld vorliegen — rückwirkend geht nichts.

Was unterscheidet die FlexCo von der GmbH bei den Kosten?

Beim Kapital nichts: 10 000 € Mindeststammkapital, davon 5 000 € bar — wie bei der GmbH. Der Unterschied liegt in der laufenden Praxis: Bei der FlexCo sind Anteilsübertragungen ohne zwingenden Notariatsakt möglich, und Unternehmenswert-Anteile erlauben stimmrechtslose Mitarbeiterbeteiligung.

Welche laufenden Fixkosten kommen nach der Gründung?

Bei Kapitalgesellschaften die Mindestkörperschaftsteuer von 500 € im Jahr, auch im Verlustfall. Für alle Selbständigen die SVS-Pflichtversicherung und die Grundumlage der Wirtschaftskammer, deren Höhe je Fachgruppe und Bundesland festgesetzt wird.