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Glossar

Die Wörter hinter den Entscheidungen

44 Begriffe aus dem Betriebsalltag, erklärt in der Sprache, in der sie Ihnen begegnen — dazu 12 Regelwerke mit Rechtsgrundlage, Anwendungsschwelle und Volltext.

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Anreizeffektauch: Incentive EffectFörderungen

Beihilferechtlicher Grundsatz: Eine Förderung muss ein Vorhaben ermöglichen, nicht ein ohnehin laufendes nachträglich verbilligen. Daraus folgt die härteste Regel des Förderwesens — der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung gestellt sein. Als Beginn zählt die Bestellung oder der unterschriebene Vertrag, nicht der Baustart.

Verstöße sind nicht heilbar: Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderfähigkeit für das gesamte Vorhaben.

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Auftragsverarbeitungsvertragauch: AV-Vertrag, AVVWachstum

Die vertragliche Grundlage dafür, dass ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Ohne ihn darf kein System Kundendaten verarbeiten.

Kein Verhandlungspunkt, sondern Voraussetzung. Seriöse Anbieter stellen ihn im Kundenbereich zum Abschluss bereit.

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BarumsatzSoftware

Ein Umsatz, bei dem die Gegenleistung in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort oder mit vergleichbaren Mitteln geleistet wird. Eine Überweisung ist kein Barumsatz.

Die Höhe der Barumsätze entscheidet gemeinsam mit dem Jahresumsatz über die Registrierkassenpflicht.

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BeitragsgrundlageGründung

Der Betrag, auf den die Beiträge zur Pflichtversicherung berechnet werden. Sie leitet sich aus dem Gewinn laut Einkommensteuerbescheid ab und liegt zwischen einer Mindest- und einer Höchstgrenze.

In den ersten Jahren wird vorläufig vorgeschrieben, weil der Bescheid noch fehlt. Die Differenz kommt später als Nachbemessung.

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BelegerteilungspflichtSoftware

Die Pflicht, über jede Barzahlung einen Beleg auszustellen und der zahlenden Person auszuhändigen. Sie gilt unabhängig von der Registrierkassenpflicht ab dem ersten Barumsatz.

Auch die Entgegennahme des Belegs ist vorgeschrieben — allerdings ohne Strafe für Kundinnen und Kunden.

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BietergemeinschaftWachstum

Der gemeinsame Auftritt mehrerer Unternehmen als ein Bieter in einem Vergabeverfahren. Die Beteiligten haften in der Regel solidarisch.

Sie ermöglicht kleinen Betrieben Aufträge, die sie allein nicht stemmen könnten — verlangt aber eine klare interne Vereinbarung über Leistungsteile und Haftung.

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CPV-CodeWachstum

Das gemeinsame europäische Vokabular für öffentliche Aufträge. Jede Bekanntmachung wird damit klassifiziert, sodass sich Verfahren nach Leistungsart filtern lassen.

Wer die für den eigenen Betrieb einschlägigen Codes kennt, findet passende Verfahren deutlich schneller als über Stichwortsuche.

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Datenerfassungsprotokollauch: DEPSoftware

Die fortlaufende, unveränderbare Aufzeichnung aller Barumsätze in einer Registrierkasse. Sie ist auf Verlangen der Abgabenbehörde exportierbar vorzuhalten.

Sieben Jahre Aufbewahrung. Bei einem Systemwechsel muss das Protokoll des Altsystems weiter lesbar bleiben — ein Punkt, der in Migrationsprojekten regelmäßig übersehen wird.

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De-minimisauch: De-minimis-Beihilfe, BagatellbeihilfeFörderungen

Beihilferahmen für kleinere Förderungen. Bis zu einer Obergrenze je einem einzigen Unternehmen und Dreijahreszeitraum gilt eine Beihilfe als nicht wettbewerbsverzerrend und muss der Europäischen Kommission nicht gemeldet werden.

Der Rahmen gilt gemeinsam für alle Förderstellen. Wer ihn bei einer Beratungsförderung ausschöpft, hat ihn für die Digitalisierungsförderung nicht mehr.

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DirektvergabeWachstum

Die formfreie Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb einer Wertgrenze. Ohne Ausschreibung, ohne Verfahren — der Auftraggeber wählt frei.

Für kleine Betriebe ist das der realistische Einstieg in öffentliche Aufträge. Sichtbarkeit bei den zuständigen Stellen ist hier wichtiger als Ausschreibungsroutine.

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E-Rechnungauch: ebInterface, strukturierte RechnungSoftware

Eine Rechnung in einem maschinenlesbaren, strukturierten Format. Ein PDF ist keine E-Rechnung, auch wenn es elektronisch versendet wird.

An Bundesdienststellen ist die strukturierte Übermittlung verpflichtend. Bei eingehenden E-Rechnungen ist die strukturierte Datei das steuerliche Original — wer nur das PDF archiviert, gefährdet den Vorsteuerabzug.

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EignungsnachweisWachstum

Der Nachweis, dass ein Bieter fachlich, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage ist, den Auftrag auszuführen — etwa durch Referenzen, Bilanzkennzahlen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Diese Unterlagen zu beschaffen dauert. Ein Verfahren mit weniger als zwei Wochen Restfrist ist für Erstteilnehmer praktisch nicht zu schaffen.

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EinlagensicherungFinanzen

Die gesetzliche Absicherung von Bankguthaben bis zu einem Höchstbetrag je Kundin oder Kunde und Institut, falls die Bank ausfällt.

Die Grenze gilt pro Bank, nicht pro Konto. Wer regelmäßig höhere Beträge hält, sollte auf mehrere Institute verteilen.

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Einnahmen-Ausgaben-Rechnungauch: EARFinanzen

Die vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Erfasst wird, wann Geld tatsächlich fließt, nicht wann eine Forderung entsteht.

Sie ist zulässig, solange die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht nicht überschritten wird. Darüber ist doppelt Buch zu führen.

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Einziges Unternehmenauch: Single UndertakingFörderungen

Beihilferechtlicher Begriff für eine Gruppe verbundener Gesellschaften, die für die De-minimis-Grenze als eine Einheit gilt. Beherrschungsverhältnisse — Stimmrechtsmehrheit, Bestellungsrecht der Geschäftsführung, beherrschender Einfluss — führen zur Zusammenrechnung.

Eine Firmengruppe teilt sich einen Rahmen, nicht drei. Wer das übersieht, bekommt die Förderung zurückgefordert.

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EPUauch: Ein-Personen-UnternehmenGründung

Ein Unternehmen ohne unselbständig Beschäftigte. Keine eigene Rechtsform, sondern eine Beschreibung der Betriebsgröße — ein EPU kann Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft sein.

Die Mehrheit der österreichischen Betriebe sind EPU. Viele Förderprogramme führen sie als eigene Zielgruppe.

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FactoringFinanzen

Der Verkauf offener Forderungen an ein Finanzinstitut. Statt auf das Zahlungsziel zu warten, fließt der Großteil des Rechnungsbetrags sofort — gegen Gebühr und Zinsen.

Beim echten Factoring geht auch das Ausfallrisiko über. Weil die Forderungen aus der Bilanz gehen, verkürzt sich die Bilanzsumme und die Eigenkapitalquote steigt.

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FlexCoauch: FlexKapG, Flexible KapitalgesellschaftGründung

Eine seit 2024 verfügbare Rechtsform zwischen GmbH und Aktiengesellschaft. Sie teilt Mindestkapital und Haftungsbeschränkung mit der GmbH, erlaubt aber stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile und deren Übertragung ohne Notariatsakt.

Gedacht für Unternehmen, die Mitarbeitende beteiligen wollen, ohne bei jeder Anteilsübertragung zum Notar zu müssen.

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Förderquoteauch: Förderintensität, BeihilfeintensitätFörderungen

Der Anteil der förderbaren Kosten, der als Zuschuss gewährt wird. Sie ist nicht der Anteil an den Gesamtkosten: Nicht förderbare Posten — laufender Betrieb, Steuern, oft auch Werbung — bleiben außen vor.

Eine Quote von 50 Prozent auf eine schmale Kostenbasis kann weniger Geld bedeuten als 30 Prozent auf eine breite.

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Freies GewerbeGründung

Eine gewerbliche Tätigkeit, für die kein Befähigungsnachweis verlangt wird. Sie darf ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden.

Ob ein Vorhaben frei oder reglementiert ist, entscheidet über Wochen — und gehört vor die Anmeldung geklärt, nicht danach.

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Geringwertige Wirtschaftsgüterauch: GWGFinanzen

Anlagegüter unterhalb einer Wertgrenze, die im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden dürfen, statt über die Nutzungsdauer verteilt.

Für Betriebe mit vielen kleinen Anschaffungen — Werkzeug, IT-Ausstattung — vereinfacht das die Anlagenbuchhaltung erheblich.

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GewinnfreibetragFinanzen

Ein steuerlicher Freibetrag für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Ein Grundfreibetrag steht ohne Nachweis zu; darüber hinaus ist eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter nötig.

Er ist einer der Gründe, warum sich die Rechtsformfrage nicht allein am Steuersatz entscheiden lässt.

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GISA-ZahlGründung

Die Kennnummer einer Gewerbeberechtigung im bundesweiten Gewerbeinformationssystem Austria. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Banken und Auftraggebern.

Sie ersetzt den früheren Gewerbeschein in Papierform. Der Registerauszug ist online abrufbar.

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HöchstbeitragsgrundlageGründung

Die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommensteile darüber bleiben beitragsfrei.

Sie begrenzt die Beitragslast nach oben — und ist der Grund, warum bei Mehrfachversicherung ein Erstattungsanspruch entstehen kann.

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JahresbelegSoftware

Ein Nullbeleg, der zum Jahresende in der Registrierkasse erzeugt und über FinanzOnline geprüft werden muss.

Ein Termin, den viele Betriebe im ersten Jahr übersehen. Die Prüfung ist verpflichtend und wird protokolliert.

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KleinunternehmerregelungFinanzen

Umsatzsteuerbefreiung für Betriebe unterhalb einer Jahresumsatzgrenze. Wer sie in Anspruch nimmt, weist keine Umsatzsteuer aus — verliert aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug.

Bei hohen Investitionen kann der Verzicht auf die Befreiung günstiger sein. Die Option bindet mehrere Jahre.

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KMU-Definitionauch: KMU-Status, SMEFörderungen

Die europäische Einstufung nach Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme. Sie entscheidet über Förderberechtigung und Förderquote — Kleinunternehmen erhalten Aufschläge auf die Basisquote.

Beteiligungen ab einem Viertel des Kapitals werden mitgerechnet. Eine Finanzierungsrunde kann den KMU-Status kosten und damit die höhere Quote.

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Kontokorrentkreditauch: Betriebsmittelkredit, ÜberziehungsrahmenFinanzen

Ein flexibler Kreditrahmen auf dem Geschäftskonto. Zinsen fallen nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag an.

Er ist der teuerste Weg zu dauerhafter Liquidität und der günstigste zu kurzfristiger. Wer ihn dauerhaft ausschöpft, sollte auf ein Darlehen umschulden.

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Kumulierungauch: KumulierungsverbotFörderungen

Das Zusammentreffen mehrerer Förderungen für dasselbe Vorhaben. Zulässig ist es nur innerhalb der Höchstintensität des jeweiligen Beihilferahmens und nicht für dieselben Kosten aus demselben Zweck.

In Österreich gilt zusätzlich der Grundsatz „Bund vor Land“: Dieselbe Investition kann nicht doppelt für denselben Zweck kofinanziert werden.

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LeasingFinanzen

Nutzung eines Wirtschaftsguts gegen Rate, ohne es zu erwerben. Ob der Vertrag steuerlich als Miete oder als Kauf gilt, entscheidet sich am wirtschaftlichen Eigentum.

Grundmietzeit, Kaufoption und Restwert bestimmen die Einordnung. Diese Frage gehört vor die Unterschrift, nicht danach.

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LohnnebenkostenWachstum

Die Abgaben, die ein Dienstgeber zusätzlich zum Bruttogehalt trägt: Sozialversicherungsanteil, Kommunalsteuer, Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und betriebliche Vorsorge.

Sie machen einen erheblichen Aufschlag auf das Bruttogehalt aus — wer mit dem Brutto kalkuliert, unterschätzt die Kosten einer Einstellung deutlich.

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MehrfachversicherungGründung

Gleichzeitige Pflichtversicherung nach mehreren Systemen, etwa als Angestellte und selbständig Erwerbstätige. Die Beiträge fallen bis zur Höchstbeitragsgrundlage in beiden Systemen an.

Über der Höchstbeitragsgrundlage entsteht ein Erstattungsanspruch — er wird aber nicht automatisch angewendet, sondern muss geltend gemacht werden.

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Mindestkörperschaftsteuerauch: Mindest-KöStFinanzen

Ein Fixbetrag an Körperschaftsteuer, den eine Kapitalgesellschaft unabhängig vom Ergebnis schuldet — auch im Verlustfall. Er wird quartalsweise vorgeschrieben.

Er ist der Grund, warum eine Kapitalgesellschaft auch ohne Umsatz Geld kostet, und gehört in die Planung des ersten Jahres.

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NachbemessungGründung

Die endgültige Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt. Die Differenz zur vorläufigen Vorschreibung wird nachverrechnet.

Sie trifft Gründende typischerweise im dritten Jahr — und trifft sie hart, wenn dafür keine Rücklage gebildet wurde. Rechnen Sie mit ihr ab dem ersten Gewinn.

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NachrangdarlehenFinanzen

Ein Darlehen, dessen Rückzahlung im Insolvenzfall hinter allen anderen Gläubigern zurücktritt. Wegen des höheren Risikos liegt der Zins über dem eines Bankkredits.

Für die Bilanz wirkt es eigenkapitalähnlich und verbessert die Verhandlungsposition gegenüber der Hausbank. Für Anlegerinnen und Anleger ist es ein Risikoinvestment.

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NeuFöGauch: Neugründungs-FörderungsgesetzGründung

Bundesgesetz, das Neugründende und Betriebsübernehmende von bestimmten Gebühren und Abgaben befreit — etwa von Firmenbuch-Eintragungsgebühren und Teilen der Lohnnebenkosten für die ersten Beschäftigten.

Die Befreiung wirkt nur, wenn die Erklärung vor dem jeweiligen Behördenweg vorliegt. Eine bereits gezahlte Gebühr lässt sich nicht zurückholen.

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Oberschwellenbereichauch: oberschwellig, unterschwelligWachstum

Der Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte, in dem europäisches Vergaberecht mit strengeren Verfahren und unionsweiter Bekanntmachung gilt. Darunter genügen die nationalen Regeln.

Für kleine Betriebe ist fast immer der unterschwellige Bereich relevant — dort sind Verfahren kürzer und die Nachweispflichten geringer.

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Reglementiertes Gewerbeauch: BefähigungsnachweisGründung

Eine gewerbliche Tätigkeit, deren Ausübung einen Qualifikationsnachweis voraussetzt — Meisterprüfung, Befähigungsprüfung oder eine anerkannte Kombination aus Ausbildung und Praxis.

Die Ausübung beginnt erst nach positiver Prüfung des Nachweises durch die Behörde. Wer keinen hat, kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.

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RuhendmeldungGründung

Die vorübergehende Aussetzung einer Gewerbeberechtigung, ohne sie zurückzulegen. Die Berechtigung bleibt bestehen und kann später wieder aufgenommen werden.

Sie beendet unter Voraussetzungen die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen — allerdings nicht rückwirkend. Die Meldung wirkt ab dem Monat, in dem sie einlangt.

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Signaturerstellungseinheitauch: SEESoftware

Die technische Komponente, die jeden Kassenbeleg manipulationssicher signiert. Sie kann als Hardware im Betrieb oder als Dienst in der Cloud betrieben werden.

Eine Hardware-Signaturbox ist nicht vorgeschrieben — die Cloud-Variante erfüllt die Anforderung ebenso und spart die Anschaffung.

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Stammkapitalauch: GrundkapitalGründung

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital einer Kapitalgesellschaft. Ein Teil davon ist bei der Gründung tatsächlich in bar einzuzahlen und durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.

Die Bareinlage ist kein verlorener Aufwand: Nach der Eintragung steht sie der Gesellschaft als Betriebsvermögen zur Verfügung.

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Total Cost of Ownershipauch: TCO, GesamtkostenSoftware

Die Summe aller Kosten eines Systems über seine Nutzungsdauer: Anschaffung oder Abo, Einführung, Datenübernahme, Schulung, Wartung und der Aufwand für den späteren Ausstieg.

Bei Betriebssoftware liegt der überwiegende Teil dieser Kosten nicht in der Lizenz. Am häufigsten unterschätzt wird die Datenübernahme aus dem Altsystem.

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UmsatzkongruenzFinanzen

Die Eigenschaft einer Finanzierung, mit dem Umsatz mitzuwachsen. Bei Factoring steigt der Finanzierungsrahmen mit dem Forderungsbestand, ohne dass neu verhandelt werden muss.

Der Gegensatz ist der starre Kreditrahmen, der bei raschem Wachstum zum Engpass wird.

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VorsteuerabzugFinanzen

Das Recht, die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Voraussetzung ist eine formal ordnungsgemäße Rechnung.

Fehlt eine Pflichtangabe auf der Eingangsrechnung, entfällt der Abzug — deshalb ist die Archivierung des steuerlichen Originals wichtig, bei E-Rechnungen also der XML-Datei.

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Regelwerke

Die Gesetze, Verordnungen und Normen, auf die sich die Ratgeber dieser Website stützen. Jeder Eintrag nennt die Rechtsgrundlage, die Anwendungsschwelle und — soweit vorhanden — den Volltext im Rechtsinformationssystem des Bundes.

AGVOFörderungenin Kraft seit 1. Juli 2014

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 651/2014

Stellt erwünschte Beihilfearten — Forschung, Umweltschutz, Regionalinvestitionen — von der Meldepflicht bei der Kommission frei, knüpft sie aber an feste Höchstintensitäten und den Anreizeffekt.

Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 651/2014, verlängert durch (EU) 2023/1315
Anwendungsschwelle
Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten bis zu 20 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozentpunkte Aufschlag auf die Basisquote.
BVergGFörderungenin Kraft seit 21. August 2018

Bundesvergabegesetz (BVergG)

Regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich: Verfahrensarten, Schwellenwerte und Rechtsschutz. Maßgeblich für jede Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Rechtsgrundlage
BGBl. I Nr. 65/2018 idgF
Anwendungsschwelle
Die Direktvergabegrenzen wurden mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 dauerhaft verankert; die EU-Schwellenwerte gelten bis 31.12.2027.
De-minimisFörderungenin Kraft seit 1. Jänner 2024

De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831

Beihilfen unterhalb eines Schwellenwerts gelten als nicht wettbewerbsverzerrend und müssen der Kommission nicht gemeldet werden. Die Grenze gilt je einem einzigen Unternehmen über drei rollierende Jahre und bündelt alle Förderstellen.

Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13.12.2023, ABl. L vom 15.12.2023
Anwendungsschwelle
Bis 300.000 € je einem einzigen Unternehmen über drei rollierende Jahre, gerechnet ab dem Tag jeder einzelnen Gewährung.
ebInterfaceSoftwarein Kraft seit 1. Jänner 2014

ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard

XML-Standard für elektronische Rechnungen in Österreich. Für Rechnungen an Bundesdienststellen über das USP verpflichtend, im B2B-Bereich der verbreitete Austauschstandard.

Rechtsgrundlage
IKT-Konsolidierungsgesetz (E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesdienststellen)
Anwendungsschwelle
Keine Betragsgrenze: Rechnungen an Bundesdienststellen sind unabhängig vom Betrag strukturiert zu übermitteln. Ein PDF-Anhang erfüllt die Pflicht nicht.
GewOGründungin Kraft seit 19. März 1994

Gewerbeordnung (GewO)

Regelt, welche Tätigkeiten eine Gewerbeberechtigung erfordern, welche Gewerbe reglementiert sind und welche Befähigungsnachweise dafür gelten.

Rechtsgrundlage
BGBl. Nr. 194/1994 idgF
Anwendungsschwelle
Keine Umsatzgrenze: Die Gewerbeordnung unterscheidet nach Art der Tätigkeit zwischen freien und reglementierten Gewerben. Reglementierte Gewerbe verlangen einen Befähigungsnachweis.
GSVGGründungin Kraft seit 1. Jänner 1979

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Rechtsgrundlage der Pflichtversicherung selbständig Erwerbstätiger bei der SVS: Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung samt Beitragsgrundlagen und Mindestbeitrag.

Rechtsgrundlage
BGBl. Nr. 560/1978 idgF
Anwendungsschwelle
Die Pflichtversicherung greift ab dem Tag der Gewerbeberechtigung. Die Beitragsgrundlage liegt zwischen 551,1 € und 8 085 € im Monat; der Mindestbeitrag beträgt 160,81 €.
KStGFinanzenin Kraft seit 1. Jänner 1989

Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer für GmbH, FlexCo und AG samt Mindestkörperschaftsteuer.

Rechtsgrundlage
BGBl. Nr. 401/1988 idgF
Anwendungsschwelle
Körperschaftsteuer 23 % auf den Gewinn, mindestens 500 € im Jahr — auch im Verlustfall. Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen zusätzlich 27.5 % Kapitalertragsteuer.
NeuFöGGründungin Kraft seit 1. Mai 1999

Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)

Bundesgesetz, das Neugründerinnen und Neugründern bestimmte Abgaben, Gebühren und Lohnnebenkosten erlässt – Voraussetzung ist die Bestätigung über die gesetzliche Berufsvertretung.

Rechtsgrundlage
BGBl. I Nr. 106/1999 idgF
Anwendungsschwelle
Keine Betragsgrenze: Befreit werden bestimmte Gebühren und Abgaben rund um Neugründung oder Betriebsübertragung, nicht ein Anteil der Kosten.
ÖNORM A 2063Softwarein Kraft seit 1. September 2021

ÖNORM A 2063 – Austausch von Leistungsbeschreibungen

Österreichische Norm für den elektronischen Austausch von Leistungsbeschreibungen, Angeboten und Abrechnungsdaten im Bauwesen. Grundlage jeder Ausschreibung nach BVergG im Baubereich.

Rechtsgrundlage
Privatrechtliche Norm, in Vergabeunterlagen regelmäßig verbindlich gestellt
Anwendungsschwelle
Keine Betragsgrenze: Die Norm regelt den Datenaustausch im Bauwesen — Leistungsverzeichnis, Angebot, Abrechnung. Ob sie gilt, bestimmt die Ausschreibung.
ÖNORM B 2063Softwarein Kraft seit 1. September 2021

ÖNORM B 2063 – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung im Bauwesen

Ergänzende Norm zur A 2063 mit den bauspezifischen Regeln für Ausschreibung, Angebot und Abrechnung von Bauleistungen.

Rechtsgrundlage
Privatrechtliche Norm, in Vergabeunterlagen regelmäßig verbindlich gestellt
Anwendungsschwelle
Keine Betragsgrenze: Die Norm regelt den Datenaustausch für Leistungsbeschreibungen im Bauwesen und ergänzt die ÖNORM A 2063.
RKSVSoftwarein Kraft seit 1. Jänner 2016

Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)

Verordnung des BMF über die technische Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen: Signaturerstellungseinheit, Datenerfassungsprotokoll und maschinenlesbarer Beleg-QR-Code.

Rechtsgrundlage
BGBl. II Nr. 410/2015 zu § 131b BAO
Anwendungsschwelle
Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 € bar vereinnahmt werden.
UStGFinanzenin Kraft seit 1. Jänner 1995

Umsatzsteuergesetz (UStG)

Rechtsgrundlage der Umsatzsteuer samt Kleinunternehmerregelung, Voranmeldungspflichten und Rechnungsmerkmalen.

Rechtsgrundlage
BGBl. Nr. 663/1994 idgF
Anwendungsschwelle
Kleinunternehmerbefreiung bis 55 000 € Jahresumsatz. Ab 700 000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren — oder 1 000 000 € in einem — entsteht Buchführungspflicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Begriffe und Regelwerke sind im Glossar enthalten?

Das Glossar enthält praxisrelevante Fachbegriffe aus dem österreichischen Unternehmensalltag (wie De-minimis, Nachbemessung, Barumsatz) sowie zentrale gesetzliche Regelwerke (wie GewO, UGB, RKSV, NeuFöG, BVergG) mit jeweiliger Rechtsgrundlage und Schwellenwerten.

Wie verbindlich sind die Begriffsdefinitionen?

Die Definitionen dienen dem schnellen Verständnis der unternehmerischen Praxis in Österreich. Maßgeblich für rechtliche Streitfragen sind immer die Gesetzestexte im RIS oder die Original-Richtlinien der zuständigen Stellen.

Werden neue Gesetzesnovellen berücksichtigt?

Ja. Die Regelwerks-Knoten im Knowledge Graph werden regelmäßig gegen das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) geprüft und aktualisiert.

Dieses Glossar ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist ausschließlich die im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlichte Fassung beziehungsweise die bei Austrian Standards bezogene Norm.