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RechtsformAktiv

Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe)

Häufigste Rechtsform für Gründer und Solo-Selbständige mit minimalem bürokratischem Aufwand und ohne Notariatsaktspflicht.

Datenstand 9. Sep. 202614 geprüfte Datenpunkte aus2 PrimärquellenRedaktionWSK

Einschätzung der Redaktion

Score 95 / 100

Empfehlungsgrund

0 € Mindestkapital, keine Bilanzierungspflicht bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, volle NeuFöG-Befreiung.

Kosten & Konditionen

0 € – 150 € Gründungskosten

Wann es nicht passt: Volle persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.

Gründungskosten- und Mindestkapital-Checkliste im Vergleich zu Nachbarrechtsformen

Übersicht der typischen Gründungskosten und laufenden Fixkosten für Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe):

Startkapital€ 0Gesetzliches Mindeststammkapital
Notar & ErrichtungFormfrei / Ohne NotarGesellschaftsvertrag & Beglaubigung
Firmenbuch & AbgabenNeuFöG-Befreiung möglichGerichts- und Eintragungsgebühren

Haftungsmatrix der Gesellschafter und Geschäftsführer

Haftungsregelung nach Unternehmensrecht: Unbeschränkt persönlich. Bei unbeschränkter Haftung haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Bei beschränkter Haftung haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, ausgenommen persönliche Bürgschaften oder deliktische Geschäftsführerhaftung.

Steuerliche Belastung (KöSt vs. ESt-Progression, Mindest-KöSt)

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen die Gewinne direkt der progressiven Einkommensteuer der Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften fällt auf Unternehmensebene die Körperschaftsteuer (KöSt) an — auch in Verlustjahren ist eine gesetzliche Mindest-KöSt zu entrichten. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen zusätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt).

Fakten im Detail

14 geprüfte Datenpunkte, Stand 9. September 2026.

Mindeststammkapital
€ 0
Notariatsakt erforderlich
nein
Firmenbuch-Eintragung verpflichtend
nein
Rechnungslegung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
Haftung
Unbeschränkt persönlich
Notarkosten ab
€ 0
Notarkosten bis
€ 0
Firmenbuch-Eintragungsgebühr
€ 100
NeuFöG-Ersparnis ab
€ 0
NeuFöG-Ersparnis bis
€ 100
Status der Kostenschätzung
Schätzwert der Wirtschaftskammer
Zielgruppen
EPU, Freiberufler
Hinweis zur Firmenbuchgebühr
Nur bei freiwilliger Eintragung oder ab Überschreiten der Rechnungslegungsgrenze.
Hinweis zur Kostenschätzung
Gebühren nach Tarif sind belegt; die Vertrags- und Beratungskosten sind Bandbreiten des WKO Gründerservice und im Einzelfall abweichend.

Einordnung im Ökosystem

Ausführliche Ratgeber dazu

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

Zur offiziellen Seite ↗

Kombinierbar mit

Diese Angebote und Erleichterungen lassen sich für dasselbe Vorhaben ergänzend in Anspruch nehmen.

Ähnliche Einträge

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Stammkapital ist nötig?

Für Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe) sind mindestens € 0 Stammkapital erforderlich.

Ist ein Notar erforderlich?

Nein. Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe) lässt sich ohne Notariatsakt gründen — die Anmeldung bei der Gewerbebehörde genügt.

Wie wird gebucht?

Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe) führt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A).

Wie haftet man?

Die Haftung bei Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe): Unbeschränkt persönlich.

Ist eine Firmenbucheintragung zwingend?

Nein. Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe) kann ohne Eintragung ins Firmenbuch geführt werden. Freiwillig eintragen lassen kann man sich trotzdem.

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