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ÖNORM A 2063 – Austausch von Leistungsbeschreibungen

Österreichische Norm für den elektronischen Austausch von Leistungsbeschreibungen, Angeboten und Abrechnungsdaten im Bauwesen. Grundlage jeder Ausschreibung nach BVergG im Baubereich.

Datenstand 10. Sep. 202610 geprüfte Datenpunkte aus1 PrimärquelleRedaktionWSK

Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht

Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach ÖNORM A 2063 – Austausch von Leistungsbeschreibungen:

  • →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
  • →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
  • →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
  • →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.

Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.

Gesetzlicher Volltext im Bundesrecht:Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS / EUR-Lex) ↗

Fakten im Detail

9 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Rechtsgrundlage
Privatrechtliche Norm, in Vergabeunterlagen regelmäßig verbindlich gestellt
Volltext im RIS
ÖNORMEN werden nicht im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Die Norm ist bei Austrian Standards zu beziehen.
In Kraft seit
1. September 2021
Schwellenwerte
Pflichten
Austauschformat für Leistungsverzeichnisse (LV) zwischen Auftraggeber und Bieter, Standardisierte Positionsnummerierung und Mengenermittlung, Grundlage für automatisierte Angebotsprüfung
Anwendungsschwelle
Keine Betragsgrenze: Die Norm regelt den Datenaustausch im Bauwesen — Leistungsverzeichnis, Angebot, Abrechnung. Ob sie gilt, bestimmt die Ausschreibung.
Was das im Betrieb bedeutet
Öffentliche Auftraggeber und größere Generalunternehmer verlangen den Datenaustausch nach dieser Norm regelmäßig. Software, die sie nicht beherrscht, schließt einen Betrieb faktisch von diesen Aufträgen aus.
Bezugsquelle der Norm
https://www.austrian-standards.at/
Zum Bezug
ÖNORMEN stehen nicht im Rechtsinformationssystem des Bundes. Sie werden bei Austrian Standards bezogen und sind kostenpflichtig — dieser Posten gehört in die Softwarekalkulation.

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Geltungsbereich

Österreichweit

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worauf beruht diese Regelung?

ÖNORM A 2063 – Austausch von Leistungsbeschreibungen beruht auf Privatrechtliche Norm, in Vergabeunterlagen regelmäßig verbindlich gestellt.

Seit wann gilt sie?

ÖNORM A 2063 – Austausch von Leistungsbeschreibungen gilt seit 1. September 2021.

Ab welcher Schwelle greift sie?

Keine Betragsgrenze: Die Norm regelt den Datenaustausch im Bauwesen — Leistungsverzeichnis, Angebot, Abrechnung. Ob sie gilt, bestimmt die Ausschreibung.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Austauschformat für Leistungsverzeichnisse (LV) zwischen Auftraggeber und Bieter, Standardisierte Positionsnummerierung und Mengenermittlung, Grundlage für automatisierte Angebotsprüfung.

Was bedeutet das in der Praxis?

Öffentliche Auftraggeber und größere Generalunternehmer verlangen den Datenaustausch nach dieser Norm regelmäßig. Software, die sie nicht beherrscht, schließt einen Betrieb faktisch von diesen Aufträgen aus.