Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
Verordnung des BMF über die technische Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen: Signaturerstellungseinheit, Datenerfassungsprotokoll und maschinenlesbarer Beleg-QR-Code.
- Registrierkassensicherheitsverordnung, BGBl. II Nr. 410/2015 · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen 2026-09-09
Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht
Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV):
- →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
- →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
- →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
- →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.
Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.
Fakten im Detail
7 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- BGBl. II Nr. 410/2015 zu § 131b BAO
- Volltext im RIS
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390
- In Kraft seit
- 1. Jänner 2016
- Schwellenwerte
- Jahresumsatz-Schwelle: € 15.000 · Barumsatz-Schwelle: € 7.500
- Anwendungsschwelle
- Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 € bar vereinnahmt werden.
- Pflichten
- Signaturerstellungseinheit eines zugelassenen Dienstleisters, Datenerfassungsprotokoll (DEP7) mit Exportpflicht, Maschinenlesbarer QR-Code auf jedem Beleg, Jährliche Prüfung des Jahresbelegs über FinanzOnline
- Was das im Betrieb bedeutet
- Die Pflicht trifft nicht nur klassische Ladengeschäfte: Auch Handwerksbetriebe, die vor Ort kassieren, und Dienstleister mit Barzahlung fallen darunter. Der Jahresbeleg muss über FinanzOnline geprüft werden — ein Termin, den viele Betriebe im ersten Jahr übersehen.
Einordnung im Ökosystem
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Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Registrierkassensicherheitsverordnung, BGBl. II Nr. 410/2015 · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am 2026-09-09
- Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 2026-09-09
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worauf beruht diese Regelung?
Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) beruht auf BGBl. II Nr. 410/2015 zu § 131b BAO.
Seit wann gilt sie?
Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) gilt seit 1. Jänner 2016.
Ab welcher Schwelle greift sie?
Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn davon mehr als 7.500 € bar vereinnahmt werden.
Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Signaturerstellungseinheit eines zugelassenen Dienstleisters, Datenerfassungsprotokoll (DEP7) mit Exportpflicht, Maschinenlesbarer QR-Code auf jedem Beleg, Jährliche Prüfung des Jahresbelegs über FinanzOnline.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Pflicht trifft nicht nur klassische Ladengeschäfte: Auch Handwerksbetriebe, die vor Ort kassieren, und Dienstleister mit Barzahlung fallen darunter. Der Jahresbeleg muss über FinanzOnline geprüft werden — ein Termin, den viele Betriebe im ersten Jahr übersehen.