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ÖNORM B 2063 – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung im Bauwesen

Ergänzende Norm zur A 2063 mit den bauspezifischen Regeln für Ausschreibung, Angebot und Abrechnung von Bauleistungen.

Datenstand 10. Sep. 202610 geprüfte Datenpunkte aus1 PrimärquelleRedaktionWSK

Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht

Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach ÖNORM B 2063 – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung im Bauwesen:

  • →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
  • →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
  • →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
  • →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.

Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.

Gesetzlicher Volltext im Bundesrecht:Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS / EUR-Lex) ↗

Fakten im Detail

9 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Rechtsgrundlage
Privatrechtliche Norm, in Vergabeunterlagen regelmäßig verbindlich gestellt
Volltext im RIS
ÖNORMEN werden nicht im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Die Norm ist bei Austrian Standards zu beziehen.
In Kraft seit
1. September 2021
Schwellenwerte
Pflichten
Bauspezifische Ergänzung der Datenstruktur aus A 2063, Regelt Nachtragsangebote und Rechnungslegung im Bauvertrag
Anwendungsschwelle
Keine Betragsgrenze: Die Norm regelt den Datenaustausch für Leistungsbeschreibungen im Bauwesen und ergänzt die ÖNORM A 2063.
Was das im Betrieb bedeutet
Zusammen mit der A 2063 ist sie das Format, in dem Bauausschreibungen abgewickelt werden. Für Handwerksbetriebe mit öffentlichen Auftraggebern ist die Unterstützung ein Auswahlkriterium für die Branchensoftware.
Bezugsquelle der Norm
https://www.austrian-standards.at/
Zum Bezug
Wie die A 2063 nicht im RIS, sondern bei Austrian Standards zu beziehen und kostenpflichtig.

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Geltungsbereich

Österreichweit

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worauf beruht diese Regelung?

ÖNORM B 2063 – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung im Bauwesen beruht auf Privatrechtliche Norm, in Vergabeunterlagen regelmäßig verbindlich gestellt.

Seit wann gilt sie?

ÖNORM B 2063 – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung im Bauwesen gilt seit 1. September 2021.

Ab welcher Schwelle greift sie?

Keine Betragsgrenze: Die Norm regelt den Datenaustausch für Leistungsbeschreibungen im Bauwesen und ergänzt die ÖNORM A 2063.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Bauspezifische Ergänzung der Datenstruktur aus A 2063, Regelt Nachtragsangebote und Rechnungslegung im Bauvertrag.

Was bedeutet das in der Praxis?

Zusammen mit der A 2063 ist sie das Format, in dem Bauausschreibungen abgewickelt werden. Für Handwerksbetriebe mit öffentlichen Auftraggebern ist die Unterstützung ein Auswahlkriterium für die Branchensoftware.