ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard
XML-Standard für elektronische Rechnungen in Österreich. Für Rechnungen an Bundesdienststellen über das USP verpflichtend, im B2B-Bereich der verbreitete Austauschstandard.
- Was ist ebInterface? · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- E-Rechnung an den Bund · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen 2026-09-09
Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht
Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard:
- →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
- →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
- →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
- →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.
Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.
Fakten im Detail
7 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- IKT-Konsolidierungsgesetz (E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesdienststellen)
- Volltext im RIS
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007798
- In Kraft seit
- 1. Jänner 2014
- Schwellenwerte
- Pflichten
- Strukturierte XML-Rechnung statt PDF gegenüber Bundesdienststellen, Einbringung über USP oder PEPPOL, Von Buchhaltungs- und Branchensoftware als Exportformat zu unterstützen
- Anwendungsschwelle
- Keine Betragsgrenze: Rechnungen an Bundesdienststellen sind unabhängig vom Betrag strukturiert zu übermitteln. Ein PDF-Anhang erfüllt die Pflicht nicht.
- Was das im Betrieb bedeutet
- Wer an den Bund liefert, braucht ein Rechnungsprogramm, das strukturierte Formate erzeugt und über das Unternehmensserviceportal einbringt. Bei eingehenden E-Rechnungen gilt umgekehrt: Die XML-Datei ist das steuerliche Original — wer nur das PDF archiviert, gefährdet den Vorsteuerabzug.
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Geltungsbereich
Vergebende Stelle
Ausführliche Ratgeber dazu
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Was ist ebInterface? · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 2026-09-09
- E-Rechnung an den Bund · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen am 2026-09-09
Ähnliche Einträge
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worauf beruht diese Regelung?
ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard beruht auf IKT-Konsolidierungsgesetz (E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesdienststellen).
Seit wann gilt sie?
ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard gilt seit 1. Jänner 2014.
Ab welcher Schwelle greift sie?
Keine Betragsgrenze: Rechnungen an Bundesdienststellen sind unabhängig vom Betrag strukturiert zu übermitteln. Ein PDF-Anhang erfüllt die Pflicht nicht.
Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Strukturierte XML-Rechnung statt PDF gegenüber Bundesdienststellen, Einbringung über USP oder PEPPOL, Von Buchhaltungs- und Branchensoftware als Exportformat zu unterstützen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wer an den Bund liefert, braucht ein Rechnungsprogramm, das strukturierte Formate erzeugt und über das Unternehmensserviceportal einbringt. Bei eingehenden E-Rechnungen gilt umgekehrt: Die XML-Datei ist das steuerliche Original — wer nur das PDF archiviert, gefährdet den Vorsteuerabzug.