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ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard

XML-Standard für elektronische Rechnungen in Österreich. Für Rechnungen an Bundesdienststellen über das USP verpflichtend, im B2B-Bereich der verbreitete Austauschstandard.

Datenstand 10. Sep. 20267 geprüfte Datenpunkte aus2 PrimärquellenRedaktionWSK

Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht

Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard:

  • →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
  • →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
  • →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
  • →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.

Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.

Gesetzlicher Volltext im Bundesrecht:Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS / EUR-Lex) ↗

Fakten im Detail

7 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Rechtsgrundlage
IKT-Konsolidierungsgesetz (E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesdienststellen)
Volltext im RIS
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007798
In Kraft seit
1. Jänner 2014
Schwellenwerte
Pflichten
Strukturierte XML-Rechnung statt PDF gegenüber Bundesdienststellen, Einbringung über USP oder PEPPOL, Von Buchhaltungs- und Branchensoftware als Exportformat zu unterstützen
Anwendungsschwelle
Keine Betragsgrenze: Rechnungen an Bundesdienststellen sind unabhängig vom Betrag strukturiert zu übermitteln. Ein PDF-Anhang erfüllt die Pflicht nicht.
Was das im Betrieb bedeutet
Wer an den Bund liefert, braucht ein Rechnungsprogramm, das strukturierte Formate erzeugt und über das Unternehmensserviceportal einbringt. Bei eingehenden E-Rechnungen gilt umgekehrt: Die XML-Datei ist das steuerliche Original — wer nur das PDF archiviert, gefährdet den Vorsteuerabzug.

Einordnung im Ökosystem

Ausführliche Ratgeber dazu

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worauf beruht diese Regelung?

ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard beruht auf IKT-Konsolidierungsgesetz (E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesdienststellen).

Seit wann gilt sie?

ebInterface – österreichischer E-Rechnungsstandard gilt seit 1. Jänner 2014.

Ab welcher Schwelle greift sie?

Keine Betragsgrenze: Rechnungen an Bundesdienststellen sind unabhängig vom Betrag strukturiert zu übermitteln. Ein PDF-Anhang erfüllt die Pflicht nicht.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Strukturierte XML-Rechnung statt PDF gegenüber Bundesdienststellen, Einbringung über USP oder PEPPOL, Von Buchhaltungs- und Branchensoftware als Exportformat zu unterstützen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Wer an den Bund liefert, braucht ein Rechnungsprogramm, das strukturierte Formate erzeugt und über das Unternehmensserviceportal einbringt. Bei eingehenden E-Rechnungen gilt umgekehrt: Die XML-Datei ist das steuerliche Original — wer nur das PDF archiviert, gefährdet den Vorsteuerabzug.