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KennzahlAktiv

Lohnnebenkosten für Dienstgeber in Österreich

Die Abgaben, die zusätzlich zum Bruttolohn auf den Dienstgeber entfallen: Sozialversicherungsanteil, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds samt Zuschlag, Kommunalsteuer und betriebliche Vorsorge. Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wird von jeder Landeskammer eigens festgesetzt und unterscheidet sich deshalb je Bundesland.

Datenstand 9. Sep. 202611 geprüfte Datenpunkte aus3 PrimärquellenRedaktionWSK

Berechnungsformel, Ermittlung & Rechtsgrundlage

Die Kennzahl Lohnnebenkosten für Dienstgeber in Österreich basiert auf gesetzlich normierten Berechnungsformeln und Verordnungsnachweisen.

Berechnungsgrundlage & Methodik: Die Ermittlung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. EU-Definitionen, Bundesvergabegesetz oder Sozialversicherungsgesetze) anhand der Jahresabschlüsse, Mitarbeiterzahlen oder behördlichen Stichtagswerte.

Zuletzt geändert und geprüft anhand der amtlichen Kundmachungen im Rechtsinformationssystem (RIS).

Fakten im Detail

11 geprüfte Datenpunkte, Stand 9. September 2026.

Sozialversicherung, Dienstgeberanteil
20,98 %
Dienstgeberbeitrag zum FLAF
3,7 %
Dienstgeberbeitrag gilt ab
1. Jänner 2025
Kommunalsteuer
3 %
Betriebliche Vorsorge
1,53 %
Unfallversicherung
1,1 %
Höchstbeitragsgrundlage (monatlich)
€ 6.930
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ab
0,31 %
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag bis
0,4 %
Davon Bundeskammeranteil
0,12 %
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag je Bundesland
Burgenland: 0,4 % · Kärnten: 0,37 % · Niederösterreich: 0,33 % · Oberösterreich: 0,31 % · Salzburg: 0,35 % · Steiermark: 0,34 % · Tirol: 0,39 % · Vorarlberg: 0,33 % · Wien: 0,36 %

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Geltungsbereich

Österreichweit

Ausführliche Ratgeber dazu

Was die Forschung dazu sagt

Wissenschaftliche Arbeiten, die diesen Zusammenhang untersuchen — mit Fragestellung, Methode und Grenzen eingeordnet.

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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