KennzahlAktiv
Einkommensteuertarif Österreich 2026
Die Tarifstufen der österreichischen Einkommensteuer mit ihren Grenzsteuersätzen. Die Stufengrenzen werden jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate angehoben, um die kalte Progression abzufedern.
Verknüpfte Entitäten
Primärquellen
- Tarifstufen der Einkommensteuer · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen 2026-09-09
- Steuertarif und Steuerabsetzbeträge · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen 2026-09-09
Berechnungsformel, Ermittlung & Rechtsgrundlage
Die Kennzahl Einkommensteuertarif Österreich 2026 basiert auf gesetzlich normierten Berechnungsformeln und Verordnungsnachweisen.
Berechnungsgrundlage & Methodik: Die Ermittlung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. EU-Definitionen, Bundesvergabegesetz oder Sozialversicherungsgesetze) anhand der Jahresabschlüsse, Mitarbeiterzahlen oder behördlichen Stichtagswerte.
Zuletzt geändert und geprüft anhand der amtlichen Kundmachungen im Rechtsinformationssystem (RIS).
Fakten im Detail
6 geprüfte Datenpunkte, Stand 9. September 2026.
- Spitzensteuersatz
- 55 %
- Spitzensteuersatz ab
- € 1.000.000
- Spitzensteuersatz befristet bis
- 2 029
- Inflationsanpassung der Stufen
- 1,73 %
- Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen
- 27,5 %
- Tarifstufen
- ab: € 0 · bis: € 13.539 · Satz: 0 % ab: € 13.539 · bis: € 21.992 · Satz: 20 % ab: € 21.992 · bis: € 36.458 · Satz: 30 % ab: € 36.458 · bis: € 70.365 · Satz: 40 % ab: € 70.365 · bis: € 104.859 · Satz: 48 % ab: € 104.859 · bis: € 1.000.000 · Satz: 50 % ab: € 1.000.000 · bis: ohne Obergrenze · Satz: 55 %
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Geltungsbereich
Österreichweit
Ausführliche Ratgeber dazu
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Tarifstufen der Einkommensteuer · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen am 2026-09-09
- Steuertarif und Steuerabsetzbeträge · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 2026-09-09