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FörderprogrammAktivStatus-Badge: Laufend offen (Call ohne Einreichfrist)

NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)

Befreiung von Gerichts-, Firmenbuch- und Gewerbeanmeldegebühren für Neugründer und Betriebsübernehmer.

Datenstand 9. Sep. 202611 geprüfte Datenpunkte aus2 PrimärquellenRedaktionWSK

Einschätzung der Redaktion

Score 98 / 100

Empfehlungsgrund

Unmittelbare Kostenersparnis bei der Gründung ohne Rückzahlungsverpflichtung.

Kosten & Konditionen

Ersparnis von ca. 150 € (EPU) bis zu 1.000 €+ (GmbH/FlexCo)

Wann es nicht passt: Muss VOR der Gewerbeanmeldung / Firmenbucheintragung via WKO bestätigt werden.

Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen

Kriterienkatalog nach Richtlinie

Wer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:

✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)

  • ✓Zielgruppen: EPU, KMU, STARTUP, FREIBERUFLER
  • ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
  • ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.

✗Ausschlusskriterien & Hürden

  • ✗Muss VOR der Gewerbeanmeldung / Firmenbucheintragung via WKO bestätigt werden.
  • ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
  • ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
  • ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.

Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur

Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.

InvestitionszuschussSach- & BeratungskostenPersonalkostenVorsteuerabzug beachten

Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln

Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.

Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.

Fakten im Detail

11 geprüfte Datenpunkte, Stand 9. September 2026.

Förderart
Gebührenbefreiung
Befreiungen
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung, Grunderwerbsteuer bei Betriebsübertragungen, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2), Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Zielgruppen
EPU, KMU, Start-up, Freiberufler
Lohnnebenkostenbefreiung höchstens (Monate)
12
Zeitfenster der Befreiung (Monate)
36
Beschränkung greift ab Monat
12
Befreiung danach nur für Dienstnehmer
3
Erforderliches Formular
NeuFö 2
Antragszeitpunkt
vor dem jeweiligen Kostenereignis
Freibetrag Grunderwerbsteuer bei Übertragung
€ 75.000
Rückschauzeitraum (Jahre)
5

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Geltungsbereich

Österreichweit

Ausführliche Ratgeber dazu

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

Zur offiziellen Seite ↗

Kombinierbar mit

Landes- und Bundesförderung sind grundsätzlich kumulierbar, solange die Summe der Quoten die beihilferechtliche Obergrenze nicht überschreitet. Vor der Antragstellung mit beiden Stellen abklären.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann einreichen?

NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) richtet sich an EPU, KMU, Start-up und Freiberufler.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

vor dem jeweiligen Kostenereignis Ein Vorhaben, das vor der Antragstellung begonnen wurde, verliert in der Regel den Anspruch — der Anreizeffekt ist beihilferechtlich zwingend.

Welches Formular wird gebraucht?

Erforderlich ist NeuFö 2.

Welche Art von Förderung ist das?

NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird als Gebührenbefreiung gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.

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