NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)
Befreiung von Gerichts-, Firmenbuch- und Gewerbeanmeldegebühren für Neugründer und Betriebsübernehmer.
- NeuFöG Abgabenbefreiung · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen 2026-09-09
- Lohnnebenkostenbefreiung für Neugründer · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
Einschätzung der Redaktion
Score 98 / 100Empfehlungsgrund
Unmittelbare Kostenersparnis bei der Gründung ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Kosten & Konditionen
Ersparnis von ca. 150 € (EPU) bis zu 1.000 €+ (GmbH/FlexCo)
Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen
Kriterienkatalog nach RichtlinieWer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:
✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)
- ✓Zielgruppen: EPU, KMU, STARTUP, FREIBERUFLER
- ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
- ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.
✗Ausschlusskriterien & Hürden
- ✗Muss VOR der Gewerbeanmeldung / Firmenbucheintragung via WKO bestätigt werden.
- ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
- ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
- ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.
Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur
Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.
Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln
Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.
Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.
Fakten im Detail
11 geprüfte Datenpunkte, Stand 9. September 2026.
- Förderart
- Gebührenbefreiung
- Befreiungen
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung, Grunderwerbsteuer bei Betriebsübertragungen, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2), Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Zielgruppen
- EPU, KMU, Start-up, Freiberufler
- Lohnnebenkostenbefreiung höchstens (Monate)
- 12
- Zeitfenster der Befreiung (Monate)
- 36
- Beschränkung greift ab Monat
- 12
- Befreiung danach nur für Dienstnehmer
- 3
- Erforderliches Formular
- NeuFö 2
- Antragszeitpunkt
- vor dem jeweiligen Kostenereignis
- Freibetrag Grunderwerbsteuer bei Übertragung
- € 75.000
- Rückschauzeitraum (Jahre)
- 5
Einordnung im Ökosystem
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Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- NeuFöG Abgabenbefreiung · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen am 2026-09-09
- Lohnnebenkostenbefreiung für Neugründer · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 2026-09-09
Kombinierbar mit
Landes- und Bundesförderung sind grundsätzlich kumulierbar, solange die Summe der Quoten die beihilferechtliche Obergrenze nicht überschreitet. Vor der Antragstellung mit beiden Stellen abklären.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann einreichen?
NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) richtet sich an EPU, KMU, Start-up und Freiberufler.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
vor dem jeweiligen Kostenereignis Ein Vorhaben, das vor der Antragstellung begonnen wurde, verliert in der Regel den Anspruch — der Anreizeffekt ist beihilferechtlich zwingend.
Welches Formular wird gebraucht?
Erforderlich ist NeuFö 2.
Welche Art von Förderung ist das?
NeuGründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird als Gebührenbefreiung gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.
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