Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Gesetzliche Interessenvertretung aller österreichischen Unternehmen sowie Träger des Gründerservice.
- WKO Gründerservice Portal · WKO · abgerufen 2026-08-17
Gesetzlicher Auftrag & Zuständigkeit
Die Wirtschaftskammer ist gesetzliche Interessenvertretung — Mitgliedschaft entsteht mit der Gewerbeberechtigung, nicht durch Beitritt. Für Gründende ist sie die erste Anlaufstelle: Das Gründerservice berät kostenlos, stellt die Neugründungserklärung aus und wickelt einen Teil der Landesförderungen ab.
Wann Sie sich an diese Stelle wenden
Vor der Gewerbeanmeldung. Das Gründerservice prüft, ob Ihr Gewerbe reglementiert ist, welcher Befähigungsnachweis nötig wäre und ob eine NeuFöG-Befreiung greift — bevor Gebühren anfallen.
Verwaltete Förderungen und Verfahren dieser Stelle
Übersicht über Förderprogramme, Antragsverfahren und offizielle Beratungsangebote, die von Wirtschaftskammer Österreich (WKO) abgewickelt oder betreut werden.
Als zentrale Institution berät und begleitet die Stelle Unternehmen bei behördlichen Verfahren, Fördereinreichungen und behördlichen Nachweisen. Spezifische Anträge können direkt über das zugehörige Online-Portal eingereicht werden.
Aufgabenprofil, Verfahrensablauf & Parteienverkehr
Anträge und Anfragen bei dieser Stelle erfordern in der Regel die Einreichung über das offizielle elektronische Förderportal oder den Unternehmensservice (USP mit ID Austria). Beachten Sie die Parteienverkehrszeiten für persönliche Vorsprachen sowie die vorgeschriebenen Fristen für Zwischen- und Endabrechnungen. Die Bereitstellung offener Daten, amtlicher Register und behördlicher Schnittstellen dient der Transparenz und Rechtssicherheit für Betriebe in Österreich.
Fakten im Detail
4 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Schwerpunkt
- Gewerbeanmeldung, NeuFöG-Bestätigung, Beratung, Kollektivverträge
- Firmensitz
- Wien (mit Bezirksstellen in allen Bundesländern)
- Offizielle Website
- https://www.wko.at
- Organisationsform
- Gesetzliche Interessenvertretung
Erforderliche Unterlagen & Nachweise
- Ausweis und Meldebestätigung
- Beschreibung der geplanten Tätigkeit
- Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben
Hinweis zur Bearbeitungsdauer: Beratungstermine sind meist kurzfristig verfügbar. Die Neugründungserklärung nach NeuFöG wird im Termin selbst ausgestellt.
Offizielle Kontaktdaten, Öffnungszeiten & Parteienverkehr
Einordnung im Ökosystem
Vergebende Stelle
Themenbereich
Geltungsbereich
Ausführliche Ratgeber dazu
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- WKO Gründerservice Portal · WKO · abgerufen am 2026-08-17
Ähnliche Einträge
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wofür ist diese Stelle zuständig?
Die Wirtschaftskammer ist gesetzliche Interessenvertretung — Mitgliedschaft entsteht mit der Gewerbeberechtigung, nicht durch Beitritt. Für Gründende ist sie die erste Anlaufstelle: Das Gründerservice berät kostenlos, stellt die Neugründungserklärung aus und wickelt einen Teil der Landesförderungen ab.
Wann sollte man sich an sie wenden?
Vor der Gewerbeanmeldung. Das Gründerservice prüft, ob Ihr Gewerbe reglementiert ist, welcher Befähigungsnachweis nötig wäre und ob eine NeuFöG-Befreiung greift — bevor Gebühren anfallen.
Welche Unterlagen werden verlangt?
Ausweis und Meldebestätigung, Beschreibung der geplanten Tätigkeit, Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Beratungstermine sind meist kurzfristig verfügbar. Die Neugründungserklärung nach NeuFöG wird im Termin selbst ausgestellt.
Wie ist die Stelle erreichbar?
Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist erreichbar unter: Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien.