Gründungskosten in Österreich: Was der Start wirklich kostet
Eine wirtschaftsrechtliche, steuerliche und finanzielle Perspektive auf die Gründungskosten in Österreich.
- Gründung Einzelunternehmen · USP.gv.at · abgerufen 2026-08-17
- Gründungskosten im Überblick · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- Gründung Personengesellschaft · USP.gv.at · abgerufen 2026-08-17
- GmbH-Gesetz (§ 10 GmbHG) - RIS · RIS · abgerufen 2026-08-17
- Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapGG) · RIS · abgerufen 2026-09-09
- Gewerbeanmeldung · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen 2026-09-09
- Firmenbuch – Eintragungsgebühren · Bundesministerium für Justiz · abgerufen 2026-09-09
- BMF - Steuern für Unternehmen · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen 2026-08-17
- Unternehmensgesetzbuch § 189 (Rechnungslegungspflicht) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-10
- Kleinunternehmen — Regelung seit 1. Jänner 2025 · Unternehmensserviceportal des Bundes · abgerufen 2026-09-10
- Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge – Ausmaß · WKO Österreich · abgerufen 2026-08-22
- Gewerbliche Sozialversicherung für Neugründer 2026 · WKO Österreich · abgerufen 2026-08-22
- Monatliche Beitragsgrundlagen und Beiträge 2026 · Sozialversicherung der Selbständigen · abgerufen 2026-08-22
- Aktuelle Werte in der Lohnverrechnung · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- Beitragswesen Dienstnehmer 2026 · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- NeuFöG Abgabenbefreiung · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen 2026-09-09
- Lohnnebenkostenbefreiung für Neugründer · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
Erstellt 23.07.2026 · Überarbeitet 09.09.2026 · WSK
- 09.09.2026 · WSK
- 30.07.2026 · WSK
- 23.07.2026 · WSK
Erstmalig erstellt

Auf dieser Seite
- 1. Die Wahl der Rechtsform: Der größte Kostentreiber
- 2. Kostenübersicht nach Rechtsform im direkten Vergleich
- 3. Der Kapitalbedarf: Stammkapital und Liquiditätsbindung
- 4. Juristische Transaktionskosten (Notar und Rechtsanwalt)
- 5. Gerichtsgebühren und Registerkosten
- 6. Fiskalische Setup-Kosten (Steuerberater)
- 7. Einmalige versus laufende Kosten: der Überblick
- 8. Der Joker für Gründer: Das NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz)
- Fazit & Strategische Empfehlung: GmbH oder FlexKapG?
Dieser Artikel vergleicht 5 Optionen.
Wenn Sie die harten Kriterien nebeneinander sehen wollen, führt die Vergleichstabelle schneller zum Ziel als der Fließtext.
Rechtsformen Österreich im VergleichDie Gründung eines Unternehmens in Österreich ist ein spannender Schritt, der jedoch gut geplant sein will – vor allem finanziell. Neben dem reinen Kapitalbedarf für Ihr Geschäftskonzept kommen verschiedene Gründungskosten auf Sie zu: von Notargebühren über Firmenbucheintragungen bis hin zu ersten Steuerberaterkosten.
In diesem Ratgeber schlüsseln wir alle direkten und indirekten Kostenfaktoren detailliert auf und zeigen Ihnen, wie Sie mit Förderungen (wie dem NeuFöG) bares Geld sparen können. Besonders im Fokus: die Neuerungen durch die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo) und die Senkung des GmbH-Stammkapitals seit Anfang 2024. Sämtliche Beträge verstehen sich als realistische Bandbreiten nach dem Stand 2026; maßgeblich ist stets die individuelle Konstellation Ihrer Gründung.
1. Die Wahl der Rechtsform: Der größte Kostentreiber
Ihre Initialkosten hängen direkt von der gewählten Rechtsform ab. Das österreichische Unternehmensrecht bietet vom schlanken Einzelunternehmen bis zur komplexen Kapitalgesellschaft verschiedene Optionen.
Das Einzelunternehmen (e.U.)
Das Einzelunternehmen ist die kostengünstigste und schnellste Form der Gründung.
- Gewerbeanmeldung: Kostenlos (bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Magistrat).
- Firmenbuch: Eine Eintragung ist anfangs meist freiwillig und kostet € 100. Pflicht wird sie erst ab einem Jahresumsatz von € 700.000 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
- Vorteil: Keine Notarkosten, keine Eröffnungsbilanz nötig (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt).
- Nachteil: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Personengesellschaften (OG und KG)
Wenn Sie zu mehreren gründen, bieten sich die Offene Gesellschaft (OG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) an.
- Vertrag: Es gibt keine Formvorschrift, aber ein schriftlicher Vertrag von Anwalt oder Notar wird dringend empfohlen. Die Wirtschaftskammer veranschlagt dafür bis zu € 1.500.
- Firmenbuch: Die Eintragung ist Pflicht und kostet in Summe € 260 an Eingaben- und Eintragungsgebühr.
- Gewerbeanmeldung: Kostenlos.
Kapitalgesellschaften (GmbH und FlexKapG)
Hier sind Privat- und Firmenvermögen strikt getrennt – Ihre private Haftung ist beschränkt. Dieser Schutz erfordert jedoch einen stark formalisierten und kostenintensiven Gründungsprozess, den wir in den folgenden Abschnitten Position für Position durchgehen.
2. Kostenübersicht nach Rechtsform im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die zentralen Gründungskostenpositionen den drei praxisrelevanten Rechtsformen gegenüber. Alle Werte sind Bandbreiten (Stand 2026) und dienen der Orientierung – der tatsächliche Aufwand hängt von Gründungsvariante, Vertragskomplexität und Beraterhonorar ab.
| Kostenposition | Einzelunternehmen (e.U.) | GmbH | FlexKapG (FlexCo) |
|---|---|---|---|
| Gesellschaftsvertrag / Notariatsakt | entfällt | € 100 bis € 2.000, Notariatsakt pflichtig | € 100 bis € 2.000, Notariatsakt pflichtig |
| Firmenbuch-Eintragung | freiwillig, € 100 | € 493 | € 493 |
| Davon erlässt das NeuFöG | bis zu € 100 | € 493 | € 493 |
| Stammkapital, davon bar | keines | € 10.000, davon € 5.000 bar | € 10.000, davon € 5.000 bar |
| Gewerbeanmeldung | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei |
| SVS-Anmeldung | gebührenfrei, Beiträge laufend | gebührenfrei, Beiträge laufend | gebührenfrei, Beiträge laufend |
| Geschäftskonto | optional | Pflicht für die Kapitaleinzahlung | Pflicht für die Kapitaleinzahlung |
Hinweis: Die Gewerbeanmeldung ist gebührenfrei; Nebenkosten können jedoch für Befähigungsnachweise, Sachverständige oder benötigte Betriebsanlagengenehmigungen entstehen. Ein Geschäftskonto ist bei Kapitalgesellschaften für die Bareinzahlung zwingend, weil eine Bankbestätigung vorzulegen ist.
3. Der Kapitalbedarf: Stammkapital und Liquiditätsbindung
Kapital ist nicht gleich Kosten, aber es ist Liquidität, die Sie zwingend aufbringen müssen.
Seit dem 1. Jänner 2024 (GesRÄG 2023) gilt sowohl für die klassische GmbH als auch für die neue FlexKapG:
- Mindeststammkapital: € 10.000 (dauerhaft, keine spätere Aufstockung mehr nötig).
- Bareinzahlung bei Gründung: Mindestens € 5.000, einzuzahlen auf ein neues Geschäftskonto; die Bankbestätigung ist Pflicht.
Tipp zur FlexKapG: Bei der FlexCo beträgt die Mindeststammeinlage je Gesellschafterin nur € 1 — bei der GmbH ist sie um ein Vielfaches höher. Das macht es einfach, Kleinstanteile an Mitarbeitende (ESOP) oder an mehrere Business Angels zu vergeben.
Wichtig ist die saubere Trennung: Das Stammkapital ist keine „verlorene” Ausgabe, sondern Betriebsvermögen, das Ihrer Gesellschaft nach der Eintragung wieder zur Verfügung steht und für Investitionen, Waren oder laufende Kosten verwendet werden darf. Kalkulieren Sie Ihren Kapitalbedarf dennoch großzügig: Neben Stammkapital und einmaligen Gründungsgebühren benötigen Sie einen Liquiditätspuffer für die ersten sechs bis zwölf Monate, in denen Miete, Sozialversicherung, Versicherungen und private Lebenshaltungskosten weiterlaufen, während der Umsatz oft noch schwankt.
4. Juristische Transaktionskosten (Notar und Rechtsanwalt)
Der Gesellschaftsvertrag bei Kapitalgesellschaften ist notariatsaktpflichtig. Die Kosten hängen stark von der Komplexität ab:
| Gründungsszenario | Erwartete Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| Vereinfachte Gründung | € 100 bis € 150 | Nur für Einpersonen-GmbHs über das Unternehmensserviceportal. Kein Notar nötig, nur Bankidentifikation; individuelle Vertragsregelungen sind nicht möglich. |
| Einpersonen-Gründung mit erweiterten Regelungen | € 500 bis € 1.000 | Notar nötig für Anpassungen abseits des gesetzlichen Standards, etwa Regelungen zur Erbfolge. |
| Mehrpersonengesellschaft | ab € 2.000 | Standardvertrag für mehrere Gesellschafter mit Geschäftsführung und Gewinnverteilung. |
| Startup mit Syndikatsvertrag | deutlich darüber | Vorkaufsrechte, Vesting, Drag-Along und Tag-Along. Das ist Spezialberatung und keine Gründungsgebühr — ein Pauschalbetrag ließe sich hier nicht seriös angeben. |
Zusatzinfo: Neben dem Vertragshonorar fallen Beglaubigungsgebühren nach dem Notariatstarifgesetz an. Ein struktureller Vorteil der FlexCo: Die spätere Anteilsübertragung erfordert – anders als bei der GmbH – keinen teuren Notariatsakt, sondern kann formfrei (mit Beratungs- und Errichtungspflicht durch Notar oder Anwalt) erfolgen. Das senkt vor allem in Wachstums- und Finanzierungsphasen die wiederkehrenden Rechtskosten spürbar.
5. Gerichtsgebühren und Registerkosten
Damit Ihre GmbH oder FlexKapG rechtlich existiert, muss sie ins Firmenbuch eingetragen werden. Das Gericht verrechnet hierfür fixe Gebühren (Stand 2026):
- Eingabengebühr (elektronisch): € 44
- Eintragungsgebühr: € 449 (angehoben mit Wirkung ab 1. April 2025)
- Gesamt: € 493
Gute Nachricht: Mit dem NeuFöG (siehe unten) können Sie diese Gebühren vollständig auf null reduzieren.
6. Fiskalische Setup-Kosten (Steuerberater)
Eine Kapitalgesellschaft ist doppelt buchführungspflichtig. Ein Steuerberater ist ab Tag 1 quasi Pflicht. Das erste Setup umfasst:
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Meldung beim Finanzamt (Verf24-Fragebogen)
- Beantragung von Steuernummer und UID-Nummer Honorare der Steuerberatung sind frei vereinbar; verbindliche Tarife gibt es seit dem Wegfall der autonomen Honorarrichtlinien nicht mehr. Wir nennen hier deshalb bewusst keine Bandbreite: Sie hinge vollständig vom Belegvolumen, von der Buchungsfrequenz und vom Leistungsumfang ab und wäre für Ihre Kalkulation wertlos.
Was Sie stattdessen tun sollten: Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und lassen Sie sich den Preis je Beleg, den Aufwand für den Jahresabschluss und die Lohnverrechnung getrennt ausweisen. Der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaft liegt weniger im Stundensatz als in der Pflicht zur doppelten Buchführung — die Kapitalgesellschaft erzeugt schlicht mehr zu verbuchenden Aufwand.
7. Einmalige versus laufende Kosten: der Überblick
Für eine realistische Finanzplanung ist die Trennung zwischen einmaligen Gründungskosten und laufenden Fixkosten entscheidend. Einmalig fallen insbesondere Notariatsakt, Firmenbuch-Eintragung und das steuerliche Setup an. Laufend – und häufig unterschätzt – sind hingegen jene Positionen, die auch dann anfallen, wenn das Geschäft noch nicht läuft.
Häufig übersehene laufende Kosten
Neben Steuerberatung und Sozialversicherung entstehen leicht übersehene Fixkosten: die WKO-Grundumlage (nach dem Neugründungsjahr), Betriebs- und Haftpflichtversicherungen, Kontoführungsgebühren, eventuelle Lizenz- und Softwarekosten sowie – bei Kapitalgesellschaften – die Mindestkörperschaftsteuer von € 500 pro Jahr. Kalkulieren Sie diese Positionen von Beginn an mit ein.
Institutionelle Belastungen: die Wirtschaftskammer (WKO)
Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der WKO. Das bringt jährliche Umlagen mit sich. Die Grundumlage ist jedes Jahr fällig; bei Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo) kann der Fixbetrag aufgrund der Rechtsformstaffelung höher ausfallen. Erfreulich: Neugründer sind im Gründungsjahr von der Grundumlage befreit (Regelung seit 1. Jänner 2019). Die Kammerumlage 1 (KU 1) fällt erst ab einer Umsatzschwelle an. Die Kammerumlage 2 (KU 2) greift, sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen: Sie ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und wird von jeder Landeskammer eigens festgesetzt — zwischen 0,31 % und 0,4 % der Lohnsumme, davon 0,12 % Bundeskammeranteil.
Laufende steuerliche und soziale Fixkosten
- Mindestkörperschaftsteuer (KöSt): € 500 pro Jahr (seit 2024, zahlbar in vier Quartalsraten zu je € 125). Sie fällt auch ohne Gewinn an, wird aber als Vorauszahlung auf spätere Gewinne angerechnet.
- Sozialversicherung (SVS): Als geschäftsführender Gesellschafter (in der Regel über 25 % Anteil) sind Sie meist GSVG-pflichtversichert. Die vorläufige Mindestbeitragsgrundlage liegt bei € 551,10 monatlich, woraus sich ein monatlicher Mindestbeitrag von € 160,81 ergibt. Details finden Sie in unserem Beitrag zu den SVS-Beiträgen für Gründer.
8. Der Joker für Gründer: Das NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz)
Das NeuFöG ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um die initialen Kosten drastisch zu senken.
Voraussetzung: Sie dürfen in den letzten fünf Jahren nicht bereits in vergleichbarer Form betriebsführend tätig gewesen sein. Eine Beratung durch die WKO (Gründerservice, auch elektronisch möglich) und die entsprechende Bestätigung sind Pflicht.
Was Ihnen das NeuFöG erspart:
- Firmenbuchgebühren: Die kompletten € 493 entfallen.
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben: Entfallen, soweit sie unmittelbar durch die Gründung veranlasst sind.
- Grunderwerbsteuer und Grundbuch-Eintragungsgebühren: Entfallen bei Sacheinlagen von Grundstücken gegen Gesellschaftsanteile.
- Lohnnebenkosten-Befreiung: Stellen Sie Mitarbeitende ein, entfallen der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, der Zuschlag dazu (Kammerumlage 2), der Wohnbauförderungsbeitrag und der Unfallversicherungsbeitrag — für höchstens 12 Monate innerhalb eines Zeitfensters von 36 Monaten ab der Gründung. Ab dem 12. Monat gilt die Befreiung nur noch für die ersten 3 Dienstnehmer.
NeuFöG-Ersparnis auf einen Blick
Bei einer Kapitalgesellschaft entfallen allein an Firmenbuchgebühren € 493, bei einer Personengesellschaft € 260; dazu kommen Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben, die sich nicht pauschal beziffern lassen. Wer Personal einstellt, spart über die Lohnnebenkostenbefreiung meist deutlich mehr. Wichtig: Das Formular NeuFö 2 muss vor dem jeweiligen Kostenereignis eingebracht werden – eine rückwirkende Befreiung gibt es nicht.
Fazit & Strategische Empfehlung: GmbH oder FlexKapG?
Eine Kapitalgesellschaft gründet man nicht kostenlos – auch nicht nach der großen Reform. Sie brauchen zwingend die Bareinlage von € 5.000 — die als Betriebsvermögen erhalten bleibt — sowie den Notariatsakt, für den die Wirtschaftskammer € 100 bis € 2.000 veranschlagt. Dazu kommt die Steuerberatung. Die Firmenbuchgebühren sparen Sie über das NeuFöG.
Die Wahl zwischen GmbH und FlexKapG (FlexCo) sollte nicht von den Gründungskosten abhängen (diese sind nahezu identisch), sondern von Ihrer Zukunftsplanung:
- Wollen Sie Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen?
- Planen Sie, später Investoren (Business Angels, VCs) an Bord zu holen?
Wenn ja, wählen Sie unbedingt die FlexKapG. Durch die formfreie Anteilsübertragung (ohne teuren Notariatsakt) und „Unternehmenswert-Anteile” ohne Stimmrecht sparen Sie in zukünftigen Wachstumsphasen erheblich viel Geld, Zeit und administrativen Aufwand.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet eine GmbH-Gründung in Österreich 2026 insgesamt?
Neben der Bareinlage von € 5.000, die als Betriebsvermögen erhalten bleibt, fällt der Notariatsakt an: Die Wirtschaftskammer veranschlagt dafür € 100 bis € 2.000, je nachdem ob Sie allein und digital oder zu mehreren mit individuellem Vertrag gründen. Dazu kommt das steuerliche Setup. Die Firmenbuchgebühren von € 493 entfallen mit einer NeuFöG-Bestätigung. Bei Syndikatsverträgen liegt der Beratungsaufwand deutlich höher.
Wie hoch sind die Firmenbuchgebühren – und lassen sie sich vermeiden?
Für die Neueintragung einer Kapitalgesellschaft fallen eine Eingabengebühr von € 44 und eine Eintragungsgebühr von € 449 an, in Summe € 493. Mit einer gültigen NeuFöG-Bestätigung (Formular NeuFö2, eingebracht vor der Eintragung) entfallen sie vollständig.
Wie viel Stammkapital brauche ich seit der Reform 2024?
Das Mindeststammkapital für GmbH und FlexKapG liegt seit 1. Jänner 2024 bei € 10.000, von denen € 5.000 bar eingezahlt werden müssen. Diese Bareinlage ist kein verlorener Aufwand, sondern steht der Gesellschaft nach der Eintragung als Betriebsvermögen wieder zur Verfügung.
Worin unterscheiden sich die Kosten von GmbH und FlexCo?
Die reinen Gründungskosten sind nahezu identisch. Der Unterschied liegt in den Folgekosten und der Flexibilität: Bei der FlexCo beträgt die Mindeststammeinlage je Gesellschafterin nur € 1, und für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen genügt die Schriftform, kein Notariatsakt. Für Unternehmen mit geplanten Mitarbeiterbeteiligungen oder Investorenrunden ist die FlexCo daher meist die günstigere Wahl über den gesamten Lebenszyklus.
Welche laufenden Fixkosten fallen auch ohne Umsatz an?
Bei einer Kapitalgesellschaft sind das insbesondere die Mindestkörperschaftsteuer von € 500 pro Jahr, die SVS-Beiträge von mindestens € 160,81 monatlich auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage von € 551,10, die laufende Steuerberatung sowie – ab dem Jahr nach der Gründung – die WKO-Grundumlage. Hinzu kommen Versicherungen und Kontoführungsgebühren.
Wie viel spart das NeuFöG konkret?
Bei einer Kapitalgesellschaft entfallen die Firmenbuchgebühren von € 493, bei einer Personengesellschaft € 260; dazu kommen Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben. Wer Personal einstellt, spart zusätzlich den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, den Zuschlag dazu, den Wohnbauförderungsbeitrag und den Unfallversicherungsbeitrag — höchstens 12 Monate lang innerhalb von 36 Monaten ab der Gründung, ab dem 12. Monat nur noch für die ersten 3 Dienstnehmer.
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Was die Forschung dazu sagt
Studien und Berichte zu diesem Thema, redaktionell eingeordnet — Volltexte bei den Herausgebern.
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