EU-Förderungen für österreichische Unternehmen
Wie europäisches Fördergeld nach Österreich kommt, welche beihilferechtlichen Regeln über den Antrag entscheiden und wo kleine Betriebe realistisch zum Zug kommen.
- Verordnung (EU) 2023/2831 über De-minimis-Beihilfen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen 2026-09-10
- De-minimis — Kurzmerkblatt · Austria Wirtschaftsservice (aws) · abgerufen 2026-09-10
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (konsolidierte Fassung) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen 2026-09-10
- Empfehlung 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen 2026-09-10
- Programm IBW/EFRE & JTF 2021–2027 · Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) / efre.gv.at · abgerufen 2026-09-10
- aws & FFG Förderübersicht · aws / FFG · abgerufen 2026-08-17
- KMU.Digital Förderrichtlinie · WKO / aws · abgerufen 2026-08-17
- aws PreSeed Richtlinien · Austria Wirtschaftsservice (aws) · abgerufen 2026-08-17
- FFG Basisprogramme Leitfaden · Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) · abgerufen 2026-08-17
- aws Garantie — Konditionen und Antragsweg · Austria Wirtschaftsservice GmbH · abgerufen 2026-09-09
- EIC Accelerator · Europäische Kommission · abgerufen 2026-09-09
- Förderprogramm der Wirtschaftsagentur Wien Innovation · Wirtschaftsagentur Wien · abgerufen 2026-09-18
- Förderungen der Wirtschaftsagentur Wien · Wirtschaftsagentur Wien · abgerufen 2026-09-10
- Förderprogramm der Wirtschaftsagentur Wien Produktion · Wirtschaftsagentur Wien · abgerufen 2026-09-18
Erstellt 23.07.2026 · Überarbeitet 10.09.2026 · WSK
- 10.09.2026 · WSK
- 23.07.2026 · WSK
Erstmalig erstellt

Auf dieser Seite
- Zwei Wege, auf denen EU-Geld nach Österreich kommt
- Was in den Strukturfonds liegt
- Die drei Stellen, an denen Anträge kippen
- Wer in Österreich zuständig ist
- Die Bundesprogramme mit EU-Bezug
- Horizon Europe und der EIC
- Ein Land als Beispiel: Wien
- Pauschalen statt Belegsammlung
- Wie ein Antrag praktisch abläuft
- Was das für die Praxis heißt
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Förderprogramme Österreich im VergleichDie meisten abgelehnten Förderanträge scheitern nicht am Vorhaben. Sie scheitern daran, dass jemand zu früh bestellt hat.
Europäisches Fördergeld ist reichlich vorhanden, und ein erheblicher Teil davon landet in österreichischen Betrieben. Der Zugang ist aber weniger eine Frage des guten Projekts als eine des richtigen Verfahrens: welcher Topf, welche Stelle, welche Reihenfolge. Dieser Artikel beschreibt, wie das System gebaut ist und an welchen drei Stellen Anträge in der Praxis kippen.
Zwei Wege, auf denen EU-Geld nach Österreich kommt
Für die Antragspraxis ist zuerst eine einzige Unterscheidung wichtig, weil sie über Aufwand, Ansprechpartner und Erfolgsaussicht entscheidet.
Bei der direkten Mittelverwaltung vergibt die Europäische Kommission selbst. Programme wie Horizon Europe oder LIFE werden aus Brüssel gesteuert, europaweit ausgeschrieben und meist von länderübergreifenden Konsortien beantragt. Der Wettbewerb ist hart, der Antragsaufwand hoch, die Summen entsprechend.
Bei der geteilten Mittelverwaltung fließt das Geld über die Mitgliedsstaaten und deren Regionen. Die EU gibt Ziele und Rahmen vor, Bund und Länder gießen sie in eigene Richtlinien. Was in Graz oder Dornbirn beantragt wird, ist formal eine Landesförderung — dahinter steht aber oft europäisches Geld.
Für die meisten Betriebe zählt der zweite Weg
Ein Handwerksbetrieb, ein Handelsunternehmen oder eine Softwarefirma mit zehn Beschäftigten wird nicht Konsortialführer eines Horizon-Projekts. Der realistische Zugang läuft über die Landesförderstelle und über die Bundesagenturen — mit EU-Geld im Hintergrund, aber österreichischem Antragsformular.
Innerhalb Österreichs gilt zusätzlich der Grundsatz „Bund vor Land”: Dieselbe Investition kann nicht doppelt für denselben Zweck kofinanziert werden. Aufeinander aufbauende Anschlussförderungen sind zulässig und oft nötig, um die Gesamtfinanzierung zusammenzubekommen — sie müssen aber vorher mit beiden Stellen abgeklärt werden.
Was in den Strukturfonds liegt
Das Fundament der regional wirksamen EU-Förderung in Österreich ist das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum 2021–2027”, kurz IBW/EFRE & JTF. Es bündelt Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und aus dem Fonds für einen gerechten Übergang.
| Option | EFRE | JTF | Gesamt | Ausgelöste Investitionen |
|---|---|---|---|---|
| EFRE- und JTF-Mittel für Österreich 2021–2027 | € 521.400.000 | € 76.000.000 | € 597.400.000 | € 1.700.000.000 |
Die europäische Tranche ist nur ein Teil der Rechnung. Bund, Länder und die Unternehmen selbst legen dazu, sodass am Ende ein Vielfaches an Investitionen bewegt wird. Der Fonds für einen gerechten Übergang zielt dabei gezielt auf 12 Regionen, für die der Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft besonders schwer wiegt.
Die Verteilung folgt der europäischen Kohäsionslogik: Wirtschaftlich schwächere Regionen bekommen höhere Förderintensitäten. Das Burgenland gilt als Übergangsregion und hat deshalb Zugang zu besseren Quoten als die übrigen acht Bundesländer. Welche Programme daraus im einzelnen Bundesland entstehen, steht auf den Landesseiten.
Die drei Stellen, an denen Anträge kippen
1. Der Anreizeffekt — die Regel, die am häufigsten übersehen wird
Eine Förderung soll ein Vorhaben ermöglichen, nicht ein ohnehin laufendes nachträglich verbilligen. Aus diesem Grundsatz folgt die härteste Regel des gesamten Förderwesens: Das Vorhaben darf vor der Antragstellung nicht begonnen haben.
Als Beginn zählt nicht der Baustart, sondern die erste rechtsverbindliche Handlung — die unterschriebene Bestellung, der abgeschlossene Kaufvertrag, die beauftragte Planungsleistung. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderfähigkeit für das gesamte Projekt, unwiderruflich. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen, auch wenn das Vorhaben inhaltlich perfekt gepasst hätte.
Angebote einholen ist erlaubt, beauftragen nicht
Die Grenze verläuft zwischen Vorbereitung und Bindung. Angebote einholen, kalkulieren, planen, mit der Förderstelle sprechen: alles unproblematisch. Sobald eine Unterschrift eine Verpflichtung erzeugt, ist die Tür zu. Im Zweifel vorher bei der Förderstelle nachfragen — sie beantwortet genau diese Frage täglich.
2. Der KMU-Status — und wer ihn unbemerkt verliert
Ob ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen gilt, entscheidet über die Förderberechtigung und über die Höhe der Quote. Maßgeblich ist die europäische Definition, nicht das Bauchgefühl.
| Option | Kleinstunternehmen | Kleinunternehmen | Mittleres Unternehmen | Umsatzgrenze mittel | oder Bilanzsumme |
|---|---|---|---|---|---|
| Europäische KMU-Definition | 10 Mitarbeiter | 50 Mitarbeiter | 250 Mitarbeiter | € 50.000.000 | € 43.000.000 |
Der Mitarbeiterschwellenwert gilt zwingend. Bei Umsatz und Bilanzsumme genügt es, eine der beiden Grenzen einzuhalten.
Die häufigste Falle liegt woanders: Beteiligungen ab 25 % werden mitgerechnet. Hält ein Investor, ein Partnerunternehmen oder eine Muttergesellschaft einen solchen Anteil, fließen deren Mitarbeiterzahl und Umsatz anteilig oder vollständig in die Berechnung ein. Ein Start-up mit acht Beschäftigten und einem Konzern als Minderheitsgesellschafter kann so über Nacht kein KMU mehr sein — und damit die Förderquote verlieren, mit der es kalkuliert hat.
Dazu kommen sektorale Ausschlüsse: Landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur sowie das Finanz-, Bank- und Versicherungswesen sind von vielen allgemeinen KMU-Programmen ausgenommen und auf Sonderprogramme verwiesen.
3. Der Beihilferahmen — De-minimis oder AGVO
Jede Förderung braucht eine beihilferechtliche Grundlage. Zwei Regime decken den Großteil ab, und sie unterscheiden sich in Aufwand und Deckel erheblich.
| Option | In Kraft seit | Anwendungsschwelle |
|---|---|---|
| De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 | 1. Jän. 2024 | Bis 300.000 € je einem einzigen Unternehmen über drei rollierende Jahre, gerechnet ab dem Tag jeder einzelnen Gewährung. |
| Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 651/2014 | 1. Juli 2014 | Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten bis zu 20 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozentpunkte Aufschlag auf die Basisquote. |
De-minimis greift bei kleineren Beträgen. Bis € 300.000Quelle je einem einzigen Unternehmen über 3 Jahre gilt eine Beihilfe als nicht wettbewerbsverzerrend und muss der Kommission nicht gemeldet werden. Das macht diese Programme schnell und schlank — der Deckel ist aber gemeinsam für alle Förderstellen. Wer den Rahmen bei einer Landesberatungsförderung ausschöpft, hat ihn für die Digitalisierungsförderung nicht mehr.
Entscheidend dabei: Der Begriff ein einziges Unternehmen umfasst verbundene Gesellschaften. Eine Firmengruppe teilt sich einen Rahmen, nicht drei. Wie sich Programme innerhalb dieser Grenzen kombinieren lassen — und welche Kombinationen zur Rückforderung führen —, behandelt der Beitrag zu Kumulierung, De-minimis und Anreizeffekt.
Neu seit 2026: das zentrale De-minimis-Register
Seit 1. Jänner 2026 werden De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register erfasst. Die Selbsterklärung bleibt, aber sie ist jetzt abgleichbar. Wer seinen Rahmen nicht kennt, sollte ihn vor dem nächsten Antrag zusammenrechnen.
Die AGVO trägt die größeren Projekte. Sie stellt erwünschte Beihilfearten — Forschung, Umweltschutz, Regionalinvestitionen — von der Meldepflicht frei, verlangt dafür aber die Einhaltung fester Höchstintensitäten. Ihr wichtigster Vorteil für kleine Betriebe sind die Größenboni: 20 Prozentpunkte Aufschlag auf die Basisquote für Kleinunternehmen, 10 Prozentpunkte für mittlere.
Die AGVO läuft in ihrer derzeitigen Fassung bis 31. Dezember 2026 — Verlängerungen hat es bisher jedes Mal gegeben, verlassen sollte man sich bei langfristiger Planung darauf trotzdem nicht.
Wer in Österreich zuständig ist
Die Abwicklung liegt bei spezialisierten Agenturen. Die falsche Stelle kostet Wochen, deshalb lohnt der Blick vorher.
| Stelle | Wofür | Europäischer Anknüpfungspunkt |
|---|---|---|
| aws | Gründung, KMU-Wachstum, Garantien, ERP-Kredite | Umsetzungspartner für InvestEU, Abwicklung von EFRE-Mitteln |
| FFG | Forschung, Entwicklung und Innovation | Nationale Kontaktstelle für Horizon Europe und EUREKA |
| KPC | Umwelt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung | Umsetzung dekarbonisierungsbezogener EU-Kofinanzierungen |
| WKO | Beratung, Internationalisierung, Markteintritt | Träger des Enterprise Europe Network |
| OeHT | Tourismus und Freizeitwirtschaft | Strukturfondsmittel für touristische Infrastruktur |
| AMS | Qualifizierung und Personalaufnahme | Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus |
Daneben wickeln die Landesstellen die territorialen EFRE-Mittel ab: ecoplus in Niederösterreich, Business Upper Austria in Oberösterreich, die SFG in der Steiermark, der KWF in Kärnten, die Standortagentur Tirol, die WISTO in Vorarlberg, die ITG Salzburg, die WiBAG im Burgenland und die Wirtschaftsagentur Wien.
Für Fragen zum Binnenmarkt — CE-Kennzeichnung, Produktvorschriften, Handelshemmnisse — ist das von der WKO betriebene Enterprise Europe Network die richtige Adresse. Für die Positionierung in europäischen Forschungsprojekten bietet die FFG Potenzialanalysen und Antragsprüfungen an.
Die Bundesprogramme mit EU-Bezug
Diese vier decken einen großen Teil dessen ab, was österreichische KMU realistisch beantragen.
| Option | Höchstbetrag | Förderquote | Art |
|---|---|---|---|
| KMU Digital & Green | € 6.000 | 50 % | nicht ausgewiesen |
| aws PreSeed Deep Tech & Innovative Solutions | € 300.000 | 80 % | nicht ausgewiesen |
| FFG Basisprogramm Forschung & Entwicklung | nicht pauschal ausgewiesen | 60 % | nicht ausgewiesen |
| aws Garantie | € 30.000.000 | nicht pauschal ausgewiesen | nicht ausgewiesen |
Besonders wirksam und oft unterschätzt sind die Garantien. Über InvestEU-Rückhaftungen des Europäischen Investitionsfonds kann die aws für Bankkredite haften. Der Mechanismus ist unspektakulär, aber entscheidend: Die Garantie senkt das Ausfallrisiko der Hausbank so weit, dass ein Kredit überhaupt zustande kommt, den die Bank ohne Sicherheiten abgelehnt hätte. Für Betriebe ohne unbelastete Immobilie ist das häufig der einzige Weg zu Fremdkapital.
Horizon Europe und der EIC
Wer Forschung betreibt, kann direkt mit Brüssel kontrahieren. Das Rahmenprogramm Horizon Europe ist das größte transnationale Förderinstrument dieser Art; die FFG ist die nationale Kontaktstelle.
Horizon Europe ist ausgesprochen thematisch gesteuert. Gefördert wird nicht, was ein Unternehmen ohnehin vorhat, sondern was in die vorgegebenen Cluster passt:
- Gesundheit
- Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
- Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
- Digitalisierung, Industrie und Weltraum
- Klima, Energie und Mobilität
- Lebensmittel, Bioökonomie und natürliche Ressourcen
Für technologieorientierte Betriebe sind vor allem die anwendungsnahen Cluster vier bis sechs relevant. Verbreitet sind dort zweistufige Verfahren: Zuerst genügt eine kompakte Projektskizze, erst nach positiver Bewertung folgt der vollständige Antrag. Das senkt den Einstiegsaufwand erheblich und macht eine Beteiligung auch für kleinere Häuser kalkulierbar.
Der European Innovation Council setzt eine Stufe früher an und begleitet Technologien vom Labor bis zur Skalierung — vom Pathfinder für sehr frühe Konzepte über Transitions für die Validierung bis zum EIC Accelerator für die Markteinführung.
Ein Land als Beispiel: Wien
Wie aus europäischen Zielen konkrete Calls werden, lässt sich an der Wirtschaftsagentur Wien gut zeigen. Sie trennt sauber zwischen Technologieentwicklung und Sachinvestition — und diese Trennung bestimmt, welches Programm passt.
| Option | Höchstbetrag | Förderquote | Wofür |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsagentur Wien — Förderung Innovation | € 300.000 | 45 % | Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen |
| Wirtschaftsagentur Wien — Förderung Produktion | € 200.000 | nicht pauschal ausgewiesen | Neue Produktionsabläufe und energieeffiziente Anlagen |
Der Unterschied ist nicht nur die Summe. Die Innovationsförderung zielt auf Entwicklungsarbeit und finanziert Personal, externe Forschungsleistungen und Prototypen; laufender Betrieb, Steuern und Werbung sind ausgeschlossen. Die Produktionsförderung zielt auf Anlagen und Abläufe und steht auch Großunternehmen offen. Beide verlangen eine trennscharfe Abgrenzung vom Tagesgeschäft, und beide werden von unabhängigen Fachjurys bewertet, nicht von der Verwaltung.
Die genauen Konditionen des jeweils laufenden Calls — Einreichfenster, Bonusregelungen, Mindestprojektgröße — ändern sich zwischen den Ausschreibungen. Sie gehören vor dem Antrag in der aktuellen Programmübersicht nachgelesen, nicht aus einem Ratgeber übernommen. Was in Wien gilt, gilt sinngemäß in jedem Bundesland: Die Landesseiten dieser Website führen die erfassten Programme je Land mit Quelle und Prüfdatum.
Pauschalen statt Belegsammlung
In den direkt verwalteten EU-Programmen setzt sich ein Modell durch, das den Aufwand verschiebt: Lump Sum Funding. Statt am Ende zehntausende Einzelbelege zu prüfen, wird das Budget schon im Antrag verbindlich kalkuliert. Ausgezahlt wird gegen erfüllte Arbeitspakete, nicht gegen Rechnungen.
Für Unternehmen dreht das die Risikoverteilung um. Die Antragsphase wird anspruchsvoller, weil Nachverhandlungen bei Inflation oder unerwartetem Forschungsaufwand faktisch entfallen. Die Durchführung wird dafür deutlich leichter, weil die Audits wegfallen. Wer knapp kalkuliert, zahlt später drauf; wer realistisch plant, spart sich die Belegverwaltung eines ganzen Projekts.
Wie ein Antrag praktisch abläuft
Vorhaben abgrenzen
Was genau ist das Projekt, und wodurch unterscheidet es sich vom laufenden Betrieb? Diese Abgrenzung ist der erste Prüfpunkt jeder Jury.
Stelle und Rahmen klären
Bundes- oder Landesprogramm? De-minimis oder AGVO? Ein Anruf bei der Förderstelle spart hier mehr Zeit als jede Recherche.
De-minimis-Rahmen zusammenrechnen
Alle Beihilfen dieser Art aus drei Jahren, über alle Stellen und verbundenen Unternehmen hinweg.
Einreichen — vor jeder Beauftragung
Erst nach dem Einlangen des Antrags darf bestellt, beauftragt oder unterschrieben werden.
Zusage abwarten, dann starten
Manche Programme erlauben den Beginn auf eigenes Risiko ab Antragstellung, andere erst ab Zusage. Das steht in der Richtlinie und ist kein Auslegungsspielraum.
Belege und Reihenfolge dokumentieren
Geprüft wird nachträglich. Wer die zeitliche Abfolge nicht belegen kann, zahlt zurück.
Was das für die Praxis heißt
Erstens: Fördercontrolling gehört ins Rechnungswesen, nicht in die Schublade. Der De-minimis-Rahmen und das Datum der Antragstellung sind zwei Zahlen, die jederzeit abrufbar sein müssen. Wer sie nicht kennt, riskiert Rückforderungen.
Zweitens: Vorlaufzeit einplanen. Zweistufige Verfahren und Pauschalfinanzierung verlangen eine sorgfältigere Planung als früher. Wer sechs Wochen vor Investitionsbeginn zu recherchieren beginnt, ist zu spät dran.
Drittens: Förderungen aufeinander aufbauen. Die typische Kette läuft von einer frühen Forschungsförderung über eine Garantie für die Markteinführung bis zu einer regionalen Investitionsförderung für den Kapazitätsaufbau. Wer sie einzeln betrachtet, verschenkt die Kombinationswirkung — und wer sie kombiniert, muss die Kumulierungsregeln kennen.
Die Suche selbst nimmt einem niemand ab, aber sie ist leichter geworden. Der Fördermanager der aws, der Förderkompass für Forschung und Technologie und das Transparenzportal des Bundes filtern nach Branche, Größe, Standort und Vorhaben. Für den ersten Überblick über die eigene Region führen die Landesseiten am schnellsten zum Ziel.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum darf ich vor der Förderzusage nicht beauftragen?
Weil das Beihilferecht einen Anreizeffekt verlangt: Die Förderung muss das Vorhaben ermöglichen, nicht nachträglich verbilligen. Wer vor der Antragstellung beauftragt oder bestellt, hat den Anspruch verloren — auch dann, wenn das Vorhaben inhaltlich förderfähig gewesen wäre. Das ist die häufigste Ursache für Ablehnungen. Angebote einholen und planen ist dagegen unproblematisch; die Grenze verläuft bei der rechtsverbindlichen Unterschrift.
Wie viel De-minimis-Förderung darf ich insgesamt bekommen?
€ 300.000 über drei rollierende Jahre, gerechnet ab dem Tag jeder einzelnen Gewährung. Der Rahmen gilt je einem einzigen Unternehmen — verbundene Gesellschaften teilen sich einen Rahmen — und über alle Förderstellen hinweg. Seit 1. Jänner 2026 werden diese Beihilfen zentral registriert.
Was bedeutet der Grundsatz „Bund vor Land"?
Dieselbe Investition kann nicht gleichzeitig von Bund und Land für denselben Zweck kofinanziert werden. Die Bundesförderung ist zuerst zu prüfen. Aufeinander aufbauende Anschlussförderungen sind unter Bedingungen zulässig und oft nötig, um die Gesamtfinanzierung zu erreichen — abzuklären ist das mit beiden Stellen, vor der Antragstellung.
Verliere ich den KMU-Status durch einen Investor?
Möglicherweise ja. Ab einer Beteiligung von 25 % werden Mitarbeiterzahl und Umsatz des Beteiligten anteilig oder vollständig mitgerechnet. Ein Unternehmen mit zehn Beschäftigten kann dadurch als mittleres oder großes Unternehmen gelten und die KMU-Boni auf die Förderquote verlieren. Das ist vor einer Finanzierungsrunde zu prüfen, nicht danach.
Was ist der Unterschied zwischen direkter und geteilter Mittelverwaltung?
Bei der direkten Verwaltung vergibt die Europäische Kommission die Mittel selbst, meist in europaweiten Wettbewerbsverfahren mit länderübergreifenden Konsortien. Bei der geteilten Verwaltung fließen die Mittel über die Mitgliedsstaaten und Bundesländer, die eigene Richtlinien erlassen. Für die meisten KMU ist der zweite Weg der realistische.
Wie hoch ist der Aufwand für einen EU-Antrag?
Er unterscheidet sich stark. Nationale und Landesprogramme kommen mit überschaubaren Unterlagen aus. Direkt verwaltete EU-Programme erfordern mehrere Wochen Vorbereitung, oft mit Partnern in anderen Mitgliedsstaaten. Zweistufige Verfahren senken den Einstieg, weil zuerst nur eine Skizze verlangt wird. Rechnen Sie den Aufwand gegen die realistische Erfolgsquote, bevor Sie einsteigen.
Was passiert bei einer Prüfung?
Fördermittel werden nachträglich geprüft. Bewahren Sie alle Belege, Angebote, Verträge und Nachweise über den gesamten Aufbewahrungszeitraum auf und dokumentieren Sie die zeitliche Reihenfolge. Wer die Einhaltung der Vergaberegeln oder den Zeitpunkt der Beauftragung nicht belegen kann, muss die Förderung zurückzahlen.
Im Detail nachschlagen
Alle in diesem Artikel verwendeten Daten mit Quelle, Konditionen und Prüfdatum.
Was die Forschung dazu sagt
Studien und Berichte zu diesem Thema, redaktionell eingeordnet — Volltexte bei den Herausgebern.
- Strukturelle und institutionelle Herausforderungen für die österreichische VolkswirtschaftOesterreichische 2026
- Ökonomische Aspekte der EnergiewendeOesterreichische 2026
- Industrial energy prices and the competitiveness of the Austrian business sectorProduktivitätsrat 2024
- Carbon Footprint Management in Austrian SMEs: Strategies, Mitigation Measures, Challenges and Case Studiespublish-Ing. 2024
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