Öffentliche Aufträge für kleine Betriebe
Ab welchem Auftragswert welches Vergabeverfahren gilt, wo kleine Betriebe realistisch zum Zug kommen und was ein Angebot an Aufwand kostet.
- Vergaberecht 2026 im Überblick · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- Bundesvergabegesetz 2018, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Gründung Einzelunternehmen · USP.gv.at · abgerufen 2026-08-17
- Gründungskosten im Überblick · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
- GmbH-Gesetz (§ 10 GmbHG) - RIS · RIS · abgerufen 2026-08-17
- Bundesvergabegesetz in der geltenden Fassung, Rechtsinformationssystem des Bundes
- Wirtschaftskammer Österreich, Wertgrenzen und EU-Schwellenwerte im Vergaberecht
Erstellt 09.09.2026 · WSK
- 09.09.2026 · WSK
Erstmalig erstellt. Alle Wertgrenzen aus bench:vergabe_schwellen, geprüft gegen die Wirtschaftskammer.

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CRM- und Marketing-Systeme im VergleichDer öffentliche Sektor ist der größte Einzelauftraggeber des Landes. Für kleine Betriebe ist er trotzdem selten der erste Gedanke — meist, weil das Verfahren undurchschaubar wirkt. Tatsächlich hängt fast alles an einer einzigen Zahl: dem geschätzten Auftragswert.
Die Entscheidung in einem Satz
Unterhalb der Direktvergabegrenze darf eine Behörde einfach bei Ihnen bestellen — dort gewinnen Sie über Erreichbarkeit und Verlässlichkeit, nicht über ein Angebotsformular. Darüber beginnt das formale Verfahren, und der Aufwand steigt sprunghaft.
Die Wertgrenzen
Die Schwellen stehen im Bundesvergabegesetz und werden per Verordnung angepasst — die hier gebundenen Werte tragen ihr Prüfdatum.
Der geschätzte Auftragswert bestimmt, welches Verfahren die Behörde wählen muss. Vier Stufen sind für kleine Betriebe relevant:
| Option | Direktvergabe Bau | Direktvergabe Lieferung und Dienstleistung | Drei Angebote ab | EU-weit ab (sonstige Auftraggeber) |
|---|---|---|---|---|
| Wertgrenzen im öffentlichen Vergaberecht | € 200.000 | € 140.000 | € 50.000 | € 216.000 |
Direktvergabe. Bis € 140.000 bei Lieferungen und Dienstleistungen und bis € 200.000 bei Bauaufträgen darf die Behörde formfrei bestellen. Kein Ausschreibungstext, keine Frist, kein Zuschlagskriterium — nur die Auswahl der Vergabestelle. Diese Grenzen waren jahrelang befristet und sind mit dem Vergaberechtsgesetz 2026, in Kraft seit 1. März 2026, dauerhaft im Gesetz verankert.
Drei Angebote. Ab einem geschätzten Wert von € 50.000 muss sich die Vergabestelle um mindestens drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte bemühen. Das ist die Schwelle, an der es sich lohnt, überhaupt bekannt zu sein: Wer im Lieferantenverzeichnis der Gemeinde steht, wird gefragt.
Europaweite Bekanntmachung. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die Ausschreibung unionsweit bekanntzumachen. Sie unterscheiden sich nach Auftraggeber und Auftragsart:
| Option | Bauaufträge | Zentrale Auftraggeber | Sonstige öffentliche Auftraggeber | Sektorenauftraggeber | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|---|
| Wertgrenzen im öffentlichen Vergaberecht | € 5.404.000 | € 140.000 | € 216.000 | € 432.000 | 31. Dez. 2027 |
Verfahrensarten im Überblick
Das Bundesvergabegesetz unterscheidet verschiedene Verfahrensarten, die sich in Formalismus und Zugang drastisch unterscheiden:
- Direktvergabe: Bis zu den gesetzlichen Wertgrenzen wählt die Behörde den Lieferanten direkt aus. Kein förmlicher Wettbewerb, keine Veröffentlichungspflicht.
- Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung: Die Beschaffungsabsicht wird öffentlich bekanntgegeben (z. B. im Ausschreibungs-Explorer oder auf Vergabeportalen). Interessierte Unternehmen fordern die Unterlagen an; die Behörde verhandelt meist mit mehreren Bietern.
- Offenes Verfahren: Ein einstufiges Verfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen unmittelbar ein Angebot abgibt. Alle Angebote werden nach festgelegten Kriterien (Bestbieterprinzip) bewertet.
- Nicht offenes Verfahren mit Bekanntmachung: Zweistufiges Verfahren. Zuerst reichen Unternehmen Teilnahmeanträge ein, um ihre Eignung zu belegen. Erst eine ausgewählte Gruppe geeigneter Bewerber wird danach zur eigentlichen Angebotsabgabe eingeladen.
- Verhandlungsverfahren: Häufig bei geistig-schöpferischen Leistungen (z. B. IT, Architektur, Beratung), bei denen über Auftragsinhalte und Konditionen nachverhandelt werden darf.
Wo kleine Betriebe realistisch zum Zug kommen
Die DirektvergabeDirektvergabeErklärungDie formfreie Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb einer Wertgrenze. Ohne Ausschreibung, ohne Verfahren — der Auftraggeber wählt frei. Für kleine Betriebe ist das der realistische Einstieg in öffentliche Aufträge. Sichtbarkeit bei den zuständigen Stellen ist hier wichtiger als Ausschreibungsroutine.Quelle: UnternehmerStack Glossar ist der eigentliche Markt für Ein-Personen-Unternehmen und kleine Betriebe — und sie ist der einzige Bereich, in dem kein Angebotsaufwand anfällt, bevor überhaupt klar ist, ob es zu einem Auftrag kommt.
Praktisch heißt das dreierlei:
- Lieferantenverzeichnisse nutzen: Melden Sie sich bei den Einkaufsabteilungen der Gemeinden, Landesimmobiliengesellschaften und Stadtverwaltungen Ihrer Region an.
- Vergabestellen proaktiv kontaktieren: Fragen Sie bei Beschaffungsstellen gezielt nach den zuständigen Einkäufern für Ihre Warengruppe. Öffentliche Einkäufer suchen zuverlässige regionale Partner, die termingerecht liefern können.
- Eignung über das ANKÖ-Register nachweisen: Das Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) führt die offizielle „Liste geeigneter Unternehmen“ (LgU). Unternehmen hinterlegen dort ihre Führungsbestätigungen, Sozialversicherungs-Kontoauszüge, Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen und KSV1870-Auszüge zentral. Bei Ausschreibungen genügt die Angabe des ANKÖ-Firmencodes, und die Behörde ruft die aktuellen Nachweise direkt digital ab — das spart bei jeder Vergabe mehrere Tage Behördenlauf.
Der Ablauf einer Angebotsabgabe: Schritt für Schritt
Wer sich an einem förmlichen Vergabeverfahren beteiligt, muss strikte formale Regeln einhalten. Formfehler führen zwingend zum Ausschluss des Angebots ohne inhaltliche Prüfung:
- Ausschreibung sichten: Über den Ausschreibungs-Explorer oder Vergabeplattformen (wie vergabe.gv.at, ANKÖ e-Vergabe, vemap) die Bekanntmachung identifizieren und die Vergabeunterlagen fristgerecht herunterladen.
- Leistungsverzeichnis und Kriterien prüfen: Prüfen Sie sofort die geforderten Mindestkriterien (z. B. Vorjahresumsatz, Referenzprojekte) und das Zuschlagsprinzip (reiner Tiefstpreis oder Bestbieterprinzip mit Qualitätskriterien).
- Bieterfragen rechtzeitig stellen: Unklarheiten oder widersprüchliche Formulierungen in den Vergabeunterlagen müssen innerhalb der festgelegten Fragefrist über die Plattform gestellt werden. Nachträgliche Rügen nach Angebotsöffnung sind ausgeschlossen.
- Eignungsnachweis & EEE vorbereiten: Für EU-weite Vergaben ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Standard — eine standardisierte Eigenerklärung über finanzielle und technische Leistungsfähigkeit, ergänzt durch den ANKÖ-Eignungsnachweis.
- Kalkulieren & elektronisch signieren: Das Angebot muss vollständig, ohne handschriftliche Änderungen an Leistungsverzeichnissen und inklusive aller geforderten Beilagen erstellt werden. Die Einreichung erfolgt heute fast ausnahmslos elektronisch mit qualifizierter Signatur (Handy-Signatur / ID Austria) über das vorgesehene Vergabeportal vor Ablauf der Einreichfrist.
Rechenbeispiel: Was ein Angebot an Aufwand kostet
Ein formales Angebot oberhalb der Direktvergabegrenze ist kein Nebenbeiprojekt. Folgendes Rechenbeispiel veranschaulicht den realen Ressourcenaufwand eines KMU für ein typisches Dienstleistungsangebot mit einem geschätzten Auftragswert von 80.000 €:
| Phase | Aufgaben | Zeitaufwand |
|---|---|---|
| Sichtung & Prüfung | Vergabeunterlagen analysieren, Ausschlussgründe prüfen, Bieterfragen formulieren | ca. 6 Stunden |
| Eignungsnachweise | EEE ausfüllen, ANKÖ-Eignung prüfen, Referenzschreiben einholen | ca. 4 Stunden |
| Fachliche Kalkulation | Leistungsverzeichnis bepreisen, Stundensätze und Material kalkulieren, Konzept verfassen | ca. 18 Stunden |
| Formaler Abschluss | Vollständigkeitskontrolle, qualifizierte elektronische Signatur, Upload | ca. 2 Stunden |
| Gesamtaufwand | ca. 30 Arbeitsstunden |
Bei einem internen Verrechnungssatz von 90 € pro Stunde bindet dieses Angebot 2.700 € an Opportunitätskosten. Nehmen an dem Verfahren fünf Bieter teil, liegt die statistische Zuschlagswahrscheinlichkeit bei 20 %. Wer pro Jahr an fünf Ausschreibungen teilnimmt und einen Zuschlag erhält, muss rund 13.500 € Akquisitionsaufwand in die Marge des gewonnenen Auftrags einkalkulieren.
Kalkulieren Sie den Angebotsaufwand vorab
Beteiligen Sie sich nur an Ausschreibungen, bei denen Ihr Profil exakt den geforderten Referenzen entspricht und das Bestbieterkriterium Ihre Stärken honoriert. Reine Preisschlachten im Tiefstpreisverfahren sind für kleine Qualitätsanbieter selten profitabel.
Wie Sie laufende Ausschreibungen finden
Aktuelle Vergabeverfahren aus Österreich und der Europäischen Union stehen im Ausschreibungs-Explorer — filterbar nach Bundesland, Frist und Auftragsart. Die Daten stammen aus der europäischen Bekanntmachungsdatenbank und dem offenen Datenportal des Bundes und werden regelmäßig aktualisiert.
Für die Suche selbst gilt: Filtern Sie zuerst nach Region und Frist, dann nach Auftragsart. Eine Ausschreibung mit weniger als zwei Wochen Restfrist ist für einen Erstteilnehmer praktisch nicht mehr zu schaffen — die Nachweise allein brauchen länger.
Was die Rechtsform damit zu tun hat
Wenig, aber nicht nichts. Am Verfahren teilnehmen können alle Rechtsformen, auch das Einzelunternehmen. Relevant wird der Unterschied bei zwei Punkten: bei geforderten Mindestumsätzen oder Referenzen, und bei der Haftung im Schadensfall. Wer regelmäßig größere öffentliche Aufträge anstrebt, sollte die Rechtsformwahl auch unter diesem Gesichtspunkt prüfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welchem Auftragswert muss öffentlich ausgeschrieben werden?
Bis € 140.000 bei Lieferungen und Dienstleistungen und bis € 200.000 bei Bauaufträgen ist die formfreie Direktvergabe zulässig. Ab € 50.000 muss sich die Vergabestelle um mindestens drei Angebote bemühen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist unionsweit bekanntzumachen.
Wann muss eine Ausschreibung EU-weit bekanntgemacht werden?
Bei Bauaufträgen ab € 5.404.000, bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab € 140.000 für zentrale Auftraggeber des Bundes und ab € 216.000 für sonstige öffentliche Auftraggeber. Im Sektorenbereich liegt die Grenze bei € 432.000. Diese Werte gelten bis 2027-12-31.
Kann ich als Einzelunternehmen an einer öffentlichen Vergabe teilnehmen?
Ja. Die Rechtsform ist keine Teilnahmevoraussetzung. Entscheidend sind die geforderte Eignung — Befugnis, Zuverlässigkeit, technische und finanzielle Leistungsfähigkeit — und die Nachweise dazu. Bei geforderten Mindestumsätzen oder Referenzprojekten scheitern kleine Betriebe eher an der Größe als an der Rechtsform.
Welche Nachweise brauche ich für ein Angebot?
Regelmäßig verlangt werden Gewerbeberechtigung oder Firmenbuchauszug, ein Kontoauszug der Sozialversicherung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Beschaffen Sie diese Unterlagen einmal vorab und halten Sie sie aktuell — in laufenden Verfahren sind die Fristen dafür zu kurz.
Was kostet die Teilnahme an einer Ausschreibung?
Gebühren fallen in der Regel keine an, wohl aber Arbeitszeit: Leistungsverzeichnis prüfen, Nachweise beschaffen, kalkulieren, Angebot fristgerecht einreichen. Bei einem formalen Verfahren sind mehrere Arbeitstage realistisch. Dieser Aufwand ist verloren, wenn der Zuschlag anderswo hingeht — er gehört deshalb in die Entscheidung, nicht in die Nachbetrachtung.
Wo finde ich laufende Ausschreibungen?
Im Ausschreibungs-Explorer auf dieser Seite, gespeist aus der europäischen Bekanntmachungsdatenbank und dem offenen Datenportal des Bundes. Für Aufträge unterhalb der Bekanntmachungspflicht gibt es keine zentrale Quelle — dort führt der Weg über die Lieferantenverzeichnisse der Gemeinden und Länder.
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