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FörderprogrammAktivStatus-Badge: Laufend offen (Call ohne Einreichfrist)

FFG Basisprogramm Forschung & Entwicklung

Themenoffene F&E-Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft für marktrelevante Innovationsprojekte.

Datenstand 17. Aug. 20263 geprüfte Datenpunkte aus1 PrimärquelleRedaktionWSK

Einschätzung der Redaktion

Score 93 / 100

Empfehlungsgrund

Laufende Einreichung (keine fixen Deadlines) mit attraktivem Mix aus Zuschuss und zinsgünstigem FFG-Darlehen.

Kosten & Konditionen

Förderung von Personalkosten, Sachkosten & F&E-Investitionen bis zu 60%

Wann es nicht passt: Echtes technisches/wissenschaftliches Entwicklungsrisiko zwingend erforderlich.

Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen

Kriterienkatalog nach Richtlinie

Wer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für FFG Basisprogramm Forschung & Entwicklung nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:

✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)

  • ✓Zielgruppen: KMU, STARTUP, GROSSUNTERNEHMEN
  • ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
  • ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.

✗Ausschlusskriterien & Hürden

  • ✗Echtes technisches/wissenschaftliches Entwicklungsrisiko zwingend erforderlich.
  • ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
  • ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
  • ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.

Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur

Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.

InvestitionszuschussSach- & BeratungskostenPersonalkostenVorsteuerabzug beachten

Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln

Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.

Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.

Fakten im Detail

3 geprüfte Datenpunkte, Stand 17. August 2026.

Förderart
Zuschuss und Kredit kombiniert
Maximale Förderquote
60 %
Zielgruppen
KMU, Start-up, Großunternehmen

Einordnung im Ökosystem

Ausführliche Ratgeber dazu

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

Zur offiziellen Seite ↗

Kombinierbar mit

Landes- und Bundesförderung sind grundsätzlich kumulierbar, solange die Summe der Quoten die beihilferechtliche Obergrenze nicht überschreitet. Vor der Antragstellung mit beiden Stellen abklären.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Förderquote ist möglich?

Gefördert werden bis zu 60 % der anerkennbaren Kosten. Die tatsächliche Quote hängt von Unternehmensgröße und Vorhaben ab.

Wer kann einreichen?

FFG Basisprogramm Forschung & Entwicklung richtet sich an KMU, Start-up und Großunternehmen.

Welche Art von Förderung ist das?

FFG Basisprogramm Forschung & Entwicklung wird als Zuschuss und Kredit kombiniert gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.

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