Europäische KMU-Definition
Die Schwellen der Empfehlung 2003/361/EG entscheiden über Förderberechtigung und Förderquote. Beteiligungen ab einem Viertel des Kapitals werden mitgerechnet.
- Empfehlung 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen 2026-09-10
Berechnungsformel, Ermittlung & Rechtsgrundlage
Die Kennzahl Europäische KMU-Definition basiert auf gesetzlich normierten Berechnungsformeln und Verordnungsnachweisen.
Zuletzt geändert und geprüft anhand der amtlichen Kundmachungen im Rechtsinformationssystem (RIS).
Fakten im Detail
9 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Kleinstunternehmen bis
- 10 Mitarbeiter
- Kleinstunternehmen Umsatzgrenze
- € 2.000.000
- Kleinunternehmen bis
- 50 Mitarbeiter
- Kleinunternehmen Umsatzgrenze
- € 10.000.000
- Mittleres Unternehmen bis
- 250 Mitarbeiter
- Mittleres Unternehmen Umsatzgrenze
- € 50.000.000
- Mittleres Unternehmen Bilanzsumme
- € 43.000.000
- Beteiligung wird mitgerechnet ab
- 25 %
- Hinweis
- Der Mitarbeiterschwellenwert gilt zwingend; bei Umsatz und Bilanzsumme genügt es, eine der beiden Grenzen einzuhalten.
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Geltungsbereich
Rechtsgrundlage
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Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Empfehlung 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 2026-09-10