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KennzahlAktiv

Europäische KMU-Definition

Die Schwellen der Empfehlung 2003/361/EG entscheiden über Förderberechtigung und Förderquote. Beteiligungen ab einem Viertel des Kapitals werden mitgerechnet.

Datenstand 10. Sep. 20269 geprüfte Datenpunkte aus1 PrimärquelleRedaktionWSK

Berechnungsformel, Ermittlung & Rechtsgrundlage

Die Kennzahl Europäische KMU-Definition basiert auf gesetzlich normierten Berechnungsformeln und Verordnungsnachweisen.

Berechnungsgrundlage & Methodik: Die Ermittlung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. EU-Definitionen, Bundesvergabegesetz oder Sozialversicherungsgesetze) anhand der Jahresabschlüsse, Mitarbeiterzahlen oder behördlichen Stichtagswerte.

Zuletzt geändert und geprüft anhand der amtlichen Kundmachungen im Rechtsinformationssystem (RIS).

Fakten im Detail

9 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Kleinstunternehmen bis
10 Mitarbeiter
Kleinstunternehmen Umsatzgrenze
€ 2.000.000
Kleinunternehmen bis
50 Mitarbeiter
Kleinunternehmen Umsatzgrenze
€ 10.000.000
Mittleres Unternehmen bis
250 Mitarbeiter
Mittleres Unternehmen Umsatzgrenze
€ 50.000.000
Mittleres Unternehmen Bilanzsumme
€ 43.000.000
Beteiligung wird mitgerechnet ab
25 %
Hinweis
Der Mitarbeiterschwellenwert gilt zwingend; bei Umsatz und Bilanzsumme genügt es, eine der beiden Grenzen einzuhalten.

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Geltungsbereich

Europäische Union

Ausführliche Ratgeber dazu

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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