Förderprogramme lassen sich nicht nach Höchstbetrag sortieren. Der größte Betrag nützt nichts, wenn Ihr Vorhaben nicht in den Zweck passt oder die Einreichfrist verstrichen ist. Beginnen Sie deshalb umgekehrt: Was genau wollen Sie tun, wo steht Ihr Betrieb, und wann fällt die erste Bestellung?
Diese letzte Frage entscheidet über alles. Ein Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung gestellt sein — vor der Bestellung, vor dem unterschriebenen Vertrag, vor der beauftragten Planung. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderfähigkeit für das gesamte Vorhaben, unwiderruflich.
Die Quote sagt weniger, als sie scheint: Sie bezieht sich auf die förderbaren Kosten, nicht auf Ihre Gesamtkosten. Fünfzig Prozent auf eine schmale Kostenbasis können weniger Geld bedeuten als dreißig auf eine breite. Und wo keine Quote steht, hat die Richtlinie keine — die Detailseite sagt jeweils, warum.
Landes- und Bundesprogramme lassen sich oft aufeinander aufbauen, aber nicht für dieselben Kosten. Behalten Sie zusätzlich Ihren De-minimis-Rahmen im Blick: Er gilt gemeinsam für alle Förderstellen über drei Jahre.