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Gründung

SVS Beiträge für Gründer: Kosten, Ausnahmen & Tipps

Wie hoch sind die SVS-Beiträge im ersten bis dritten Jahr? Alles zu Beitragssätzen, Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage, Nachbemessung und der Ausnahme für Kleinstunternehmer.

Datenstand 22. Aug. 202639 geprüfte Datenpunkte aus9 PrimärquellenRedaktionWSK
Erstellt 21.07.2026 · Überarbeitet 09.09.2026 · WSK
  1. 09.09.2026 · WSK
  2. 30.07.2026 · WSK
  3. 21.07.2026 · WSK

    Erstmalig erstellt

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Wer in Österreich ein Gewerbe anmeldet oder als Neuer Selbstständiger tätig wird, unterliegt fast ausnahmslos der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Sie ist für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zuständig und begleitet Sie damit über die gesamte Dauer Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Für viele Gründer stellt die SVS den mit Abstand größten Fixkostenblock in den ersten Jahren dar. Gleichzeitig ist das System der vorläufigen Beiträge und der späteren NachbemessungNachbemessungErklärungDie endgültige Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt. Die Differenz zur vorläufigen Vorschreibung wird nachverrechnet. Sie trifft Gründende typischerweise im dritten Jahr — und trifft sie hart, wenn dafür keine Rücklage gebildet wurde. Rechnen Sie mit ihr ab dem ersten Gewinn.Quelle: UnternehmerStack Glossar für Neulinge oft schwer durchschaubar. In diesem Ratgeber erklären wir, wie sich die Beiträge zusammensetzen, welche Sätze und Grundlagen 2026 gelten, wie die Nachbemessung funktioniert, wie Sie sich befreien lassen können und wie Sie der gefürchteten “SVS-Falle” entgehen.

Hinweis zu den Werten 2026

Alle konkreten Euro-Beträge und Grenzwerte in diesem Artikel entsprechen dem Stand 2026. Die Sozialversicherungswerte werden jährlich per Verordnung angepasst. Bitte prüfen Sie den jeweils aktuellen Wert vor einer Entscheidung direkt auf svs.at oder bei Ihrer Steuerberatung.


1. Die vier Beitragsarten und ihre Sätze

Die Höhe der SVS-Beiträge hängt vom Einkommen ab. Als Basis dient der Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit, erhöht um die im jeweiligen Jahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge. Diesen Wert nennt man die Beitragsgrundlage. Auf diese Beitragsgrundlage werden drei prozentuelle Beiträge sowie ein fixer Unfallversicherungsbeitrag angewandt.

Von der Beitragsgrundlage werden folgende Sätze abgeführt (Stand 2026):

  • Pensionsversicherung: 18,5 %
  • Krankenversicherung: 6,8 %
  • Selbständigenvorsorge (SV-Vorsorge): 1,53 %
  • Unfallversicherung: fixer Betrag von € 12,95 pro Monat (€ 155,40 im Jahr), unabhängig von der Höhe des Gewinns

In Summe fließen also rund 26,83 %Quelle Ihres Gewinns als prozentuelle Beiträge an die Sozialversicherung, hinzu kommt der fixe Unfallversicherungsbeitrag. Die folgende Tabelle zeigt die Sätze und die daraus resultierenden Monatsbeiträge an der unteren und oberen Grenze.

SVS-Beitragssätze und Monatsbeiträge an den beiden Grenzen
BeitragsartSatzBei Mindestgrundlage€ 551,10 / MonatBei Höchstgrundlage€ 8.085,00 / Monat
Pensionsversicherung18,5 %€ 101,95€ 1.495,73
Krankenversicherung6,8 %€ 37,48€ 549,78
Selbständigenvorsorge1,53 %€ 8,43€ 123,70
UnfallversicherungFixbetrag€ 12,95€ 12,95
Summe26,83 % + Fixbetrag€ 160,81€ 2.182,16
An der Mindestgrundlage stehen die von der SVS vorgeschriebenen Beträge, an der Höchstgrundlage die aus Satz und Grundlage gerechneten. Datenstand: 22. Aug. 2026. Maßgeblich ist die tatsächliche Vorschreibung der SVS.Quellen:WKO ÖsterreichWKO ÖsterreichSozialversicherung der Selbständigen

2. Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage 2026

Die Beitragsgrundlage bewegt sich zwischen zwei gesetzlichen Grenzen. Nach unten hin sorgt die Mindestbeitragsgrundlage dafür, dass auch bei geringem oder negativem Gewinn ein Sockelbeitrag zu zahlen ist. Nach oben hin deckelt die Höchstbeitragsgrundlage die Beiträge, sodass sehr hohe Gewinne nicht unbegrenzt verbeitragt werden.

Für 2026 gelten folgende Werte (Stand 2026):

  • Mindestbeitragsgrundlage: € 551,10 pro Monat, das sind € 6.613,20 pro Jahr.
  • Höchstbeitragsgrundlage: € 8.085 pro Monat, das sind € 97.020 pro Jahr.

Wer über der Höchstbeitragsgrundlage verdient, zahlt für den darüber hinausgehenden Gewinn keine SVS-Beiträge. Wer unter der Mindestbeitragsgrundlage bleibt, zahlt dennoch den Mindestbeitrag. Daraus ergibt sich der monatliche Mindestbeitrag von € 160,81 – vorgeschrieben wird er quartalsweise mit € 482,43, im Jahr also € 1.929,72. Ein sauber kalkulierter Gründungskostenplan sollte diesen Fixkostenblock von Beginn an berücksichtigen.


3. Die Neugründer-Regelung: reduzierte Grundlage in den ersten Jahren

Da Sie als Gründer noch keinen Einkommensteuerbescheid haben, weiß die SVS zunächst nicht, wie viel Sie verdienen. Deshalb greift in den ersten Jahren die vorläufige Beitragsgrundlage: Die SVS schreibt Ihnen vorläufig die Mindestbeiträge vor.

Für Gewerbetreibende (Mitglieder der Wirtschaftskammer) gibt es zusätzlich eine wichtige Sonderregelung: In den ersten beiden Kalenderjahren der Pflichtversicherung wird die Krankenversicherung nicht nachbemessen. Der Krankenversicherungsbeitrag von € 37,48 pro Monat gilt in diesen zwei Jahren als endgültiger Beitrag, selbst wenn der tatsächliche Gewinn höher ausfällt. Für die Krankenversicherung gibt es in dieser Phase also keine böse Überraschung.

Achtung: Diese Schutzwirkung gilt nur für die Krankenversicherung. Die Pensionsversicherung und die Selbständigenvorsorge werden sehr wohl nachbemessen – und genau hier lauert die eigentliche Gefahr für Gründer.

Wenn die “SVS-Falle” zuschnappt

Das System der SVS ist vergangenheitsbezogen. Sobald das Finanzamt Ihren Einkommensteuerbescheid für das erste Gründungsjahr ausstellt, meldet es Ihren tatsächlichen Gewinn an die SVS. War Ihr Gewinn höher als die vorläufig angenommene Mindestbeitragsgrundlage, passiert Folgendes häufig gleichzeitig:

  1. Die Nachzahlung: Die SVS fordert die Differenz zwischen den bezahlten vorläufigen Beiträgen und den tatsächlichen Beiträgen (vor allem in der Pensionsversicherung) nach.
  2. Die Anpassung: Die laufenden vierteljährlichen Zahlungen für das aktuelle Jahr werden an den nun bekannten höheren Gewinn angepasst und steigen sprunghaft an.

Ab dem dritten Kalenderjahr entfällt der Schutz für die Krankenversicherung: Dann werden auch die Krankenversicherungsbeiträge nachbelastet.

JahrZahlung (vorläufig)BerechnungsgrundlageDie Realität
Jahr 1€ 160,81 / MonatVorläufige MindestgrundlageKV wird nicht nachbemessen, Pension und SV-Vorsorge aber schon.
Jahr 2€ 160,81 / MonatVorläufige MindestgrundlageGeld für die Nachzahlung zurücklegen — als Faustregel den Beitragssatz von 26,83 % vom Gewinn.
Jahr 3Kann sprunghaft steigenTatsächlicher Gewinn aus Jahr 1Nachzahlung für die Pensionsversicherung plus höhere laufende Beiträge, ab jetzt auch KV-Nachbemessung.
Ablauf nach der vorläufigen Beitragsvorschreibung und Nachbemessung der SVS. Die Beträge stammen aus dem geprüften Datenbestand.

Tipp: Freiwillige Höherstufung

Wenn Sie im ersten oder zweiten Jahr feststellen, dass Ihr Geschäft gut läuft und Sie hohe Gewinne erzielen, sollten Sie die SVS aktiv kontaktieren und Ihre vorläufige Beitragsgrundlage freiwillig hinaufsetzen lassen. Dadurch zahlen Sie die Beiträge laufend und vermeiden die geballte Nachzahlung, die im schlimmsten Fall die Liquidität ernsthaft gefährden kann. Zudem mindern die höheren SVS-Beiträge sofort Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast im aktuellen Jahr.


4. Die Nachbemessung im Detail

Die Nachbemessung ist der Abgleich zwischen den vorläufigen und den endgültigen Beiträgen. Sobald der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid für ein Beitragsjahr vorliegt, ermittelt die SVS die endgültige Beitragsgrundlage und vergleicht sie mit den vorläufig vorgeschriebenen Beiträgen. Lag der Gewinn höher, kommt es zur Nachbelastung; lag er niedriger, erhalten Sie ein Guthaben zurück (mit Ausnahme der oben genannten geschützten Krankenversicherung in den ersten beiden Jahren).

Damit die Nachzahlung nicht auf einen Schlag fällig wird, verteilt die SVS die nachbelasteten Pensionsversicherungsbeiträge auf vier Teilbeträge, die üblicherweise über die vier Quartale des Folgejahres vorgeschrieben werden. Die Selbständigenvorsorge wird nicht nachbemessen, da sie bereits zum Zeitpunkt der Veranlagung berücksichtigt ist.

Rechenbeispiel (fiktiv, nur zur Veranschaulichung)

Beispiel: Eine Gründerin erzielt im ersten Jahr einen Gewinn von 30.000 Euro. Vorläufig zahlt sie nur die Mindestbeiträge von € 160,81 pro Monat, also € 1.929,72 im Jahr. Die endgültige Beitragsgrundlage liegt jedoch deutlich über der Mindestgrundlage.

Für die Pensionsversicherung (18,5 %) ergibt sich bei einer Grundlage in dieser Größenordnung ein deutlich höherer Jahresbeitrag als die vorläufig verrechneten Mindestbeiträge. Die Differenz – im Beispiel mehrere tausend Euro – wird nachbelastet und auf vier Teilbeträge im Folgejahr verteilt. Die Krankenversicherung bleibt in den ersten beiden Jahren beim Fixbetrag; ab dem dritten Jahr käme auch hier eine Nachbelastung hinzu. Die genauen Beträge hängen vom individuellen Gewinn und den jeweils gültigen Sätzen ab – dieses Beispiel ersetzt keine konkrete Berechnung durch die SVS oder Ihre Steuerberatung.

Merke: Legen Sie als Faustregel rund ein Viertel bis knapp ein Drittel Ihres Gewinns beiseite, um die spätere Nachbemessung stemmen zu können.


5. Ausnahme: Die Kleinunternehmerregelung (SVS-Befreiung)

Wer sich nur etwas dazuverdienen möchte (zum Beispiel neben einer Festanstellung, in der Karenz oder im Studium), kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Voraussetzungen für die SVS-Befreiung (Stand 2026):

  • Ihr Jahresgewinn (Einkünfte) übersteigt nicht die Versicherungsgrenze; sie entspricht der jährlichen Mindestbeitragsgrundlage von € 6.613,20.
  • Ihr Jahresumsatz übersteigt nicht die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung von € 55.000.
  • Sie stellen einen Antrag bei der SVS und erfüllen die weiteren gesetzlichen Bedingungen (etwa in Bezug auf frühere Pflichtversicherungszeiten).

Achtung: Wenn Sie sich befreien lassen und die Versicherungsgrenze auch nur geringfügig überschreiten, kann für das gesamte Jahr eine Nachverrechnung der SVS-Beiträge drohen. Kalkulieren Sie daher mit Sicherheitsabstand. Die Wahl der passenden Rechtsform und die Nutzung von Gründungsvergünstigungen wie dem NeuFöG sollten Sie ohnehin frühzeitig mit Ihrer Steuerberatung abklären.

Vorsicht: Nachzahlung nicht unterschätzen

Die niedrigen Beiträge der ersten Jahre sind kein Geschenk, sondern eine Stundung. Wer den Gewinn vollständig ausgibt und nichts zurücklegt, gerät bei der Nachbemessung in ernste Liquiditätsprobleme. Richten Sie am besten ein eigenes Rücklagenkonto ein und überweisen Sie dorthin bei jeder Einnahme einen fixen Prozentsatz – getrennt von Ihrem laufenden Geschäftskonto.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der SVS-Mindestbeitrag 2026?

Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei € 160,81 — vorgeschrieben werden € 482,43 pro Quartal, im Jahr € 1.929,72. Er ergibt sich aus der Mindestbeitragsgrundlage von € 551,10 pro Monat. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle SVS-Wert.

Wann muss ich die SVS-Beiträge zahlen?

Die SVS bucht nicht monatlich, sondern quartalsweise ab. Die Fälligkeiten sind in der Regel der letzte Tag der Monate Februar, Mai, August und November.

Was bedeutet Nachbemessung bei der SVS?

Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge vor. Sobald Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt, wird die endgültige Beitragsgrundlage ermittelt. War der Gewinn höher als vorläufig angenommen, kommt es zur Nachbelastung – vor allem in der Pensionsversicherung, die auf vier Teilbeträge im Folgejahr verteilt wird. Die Selbständigenvorsorge wird nicht nachbemessen.

Wird die Krankenversicherung in den ersten Jahren nachbemessen?

Bei Gewerbetreibenden wird die Krankenversicherung in den ersten beiden Kalenderjahren der Pflichtversicherung nicht nachbemessen – der KV-Beitrag bleibt beim Fixbetrag von € 37,48 pro Monat. Ab dem dritten Kalenderjahr wird auch die Krankenversicherung nachbelastet. Pensionsversicherung und SV-Vorsorge werden hingegen von Anfang an nachbemessen.

Muss ich auch SVS zahlen, wenn ich eine GmbH gründe?

Die GmbH selbst zahlt keine SVS. Als Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Anteilen unterliegen Sie jedoch in der Regel der Pflichtversicherung nach dem GSVG und müssen SVS-Beiträge abführen. Die konkrete Beurteilung hängt von der Beteiligungs- und Weisungssituation ab.

Ich bin bereits angestellt. Zahle ich dann doppelt?

In Österreich gilt das Prinzip der Mehrfachversicherung. Sie zahlen von Ihrem Angestelltengehalt (ASVG) und zusätzlich von Ihrem selbstständigen Gewinn (GSVG). Es gibt jedoch eine absolute Höchstbeitragsgrundlage; Beiträge, die insgesamt darüber hinausgehen, können auf Antrag rückerstattet werden (Differenzvorschreibung bzw. Beitragserstattung).

Bin ich ohne SVS-Pflicht überhaupt krankenversichert?

Wenn Sie die Kleinunternehmer-Befreiung in Anspruch nehmen, besteht aus dieser Selbstständigkeit heraus kein Krankenversicherungsschutz. Sie müssen anderweitig krankenversichert sein – etwa über eine Anstellung, eine Mitversicherung oder eine freiwillige Selbstversicherung.

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Alle in diesem Artikel verwendeten Daten mit Quelle, Konditionen und Prüfdatum.

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