Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Rechtsgrundlage der Pflichtversicherung selbständig Erwerbstätiger bei der SVS: Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung samt Beitragsgrundlagen und Mindestbeitrag.
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Sozialversicherung der Gewerbetreibenden · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht
Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG):
- →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
- →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
- →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
- →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.
Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.
Fakten im Detail
9 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- BGBl. Nr. 560/1978 idgF
- Volltext im RIS
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008422
- In Kraft seit
- 1. Jänner 1979
- Schwellenwerte
- Mindestbeitragsgrundlage (monatlich): € 551,10 · Höchstbeitragsgrundlage (monatlich): € 8.085 · Gesamtbeitragssatz: 26,83 % · SVS-Mindestbeitrag (monatlich): € 160,81
- Pflichten
- Pflichtversicherung ab Gewerbeanmeldung, Vorläufige Beitragsvorschreibung, endgültige Nachbemessung nach Einkommensteuerbescheid, Mindestbeitragsgrundlage in Kranken- und Pensionsversicherung
- ASVG-Pflichtversicherung bis Beteiligung von
- 25 %
- ASVG ausgeschlossen ab Beteiligung von
- 50 %
- Anwendungsschwelle
- Die Pflichtversicherung greift ab dem Tag der Gewerbeberechtigung. Die Beitragsgrundlage liegt zwischen 551,1 € und 8 085 € im Monat; der Mindestbeitrag beträgt 160,81 €.
- Was das im Betrieb bedeutet
- Der Beitrag fällt unabhängig vom Gewinn an — auch in einem Jahr ohne Ertrag. Entscheidend ist die Nachbemessung: Die ersten Jahre werden vorläufig vorgeschrieben und nach dem endgültigen Steuerbescheid nachverrechnet. Wer dafür keine Rücklage bildet, bekommt im dritten Jahr eine Nachzahlung.
Einordnung im Ökosystem
Rechtsgrundlage
Themenbereich
Geltungsbereich
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Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am 2026-09-09
- Sozialversicherung der Gewerbetreibenden · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 2026-09-09
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worauf beruht diese Regelung?
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) beruht auf BGBl. Nr. 560/1978 idgF.
Seit wann gilt sie?
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) gilt seit 1. Jänner 1979.
Ab welcher Schwelle greift sie?
Die Pflichtversicherung greift ab dem Tag der Gewerbeberechtigung. Die Beitragsgrundlage liegt zwischen 551,1 € und 8 085 € im Monat; der Mindestbeitrag beträgt 160,81 €.
Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Pflichtversicherung ab Gewerbeanmeldung, Vorläufige Beitragsvorschreibung, endgültige Nachbemessung nach Einkommensteuerbescheid, Mindestbeitragsgrundlage in Kranken- und Pensionsversicherung.
Was bedeutet das in der Praxis?
Der Beitrag fällt unabhängig vom Gewinn an — auch in einem Jahr ohne Ertrag. Entscheidend ist die Nachbemessung: Die ersten Jahre werden vorläufig vorgeschrieben und nach dem endgültigen Steuerbescheid nachverrechnet. Wer dafür keine Rücklage bildet, bekommt im dritten Jahr eine Nachzahlung.