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Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Rechtsgrundlage der Pflichtversicherung selbständig Erwerbstätiger bei der SVS: Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung samt Beitragsgrundlagen und Mindestbeitrag.

Datenstand 10. Sep. 20269 geprüfte Datenpunkte aus2 PrimärquellenRedaktionWSK

Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht

Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG):

  • →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
  • →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
  • →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
  • →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.

Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.

Gesetzlicher Volltext im Bundesrecht:Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS / EUR-Lex) ↗

Fakten im Detail

9 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Rechtsgrundlage
BGBl. Nr. 560/1978 idgF
Volltext im RIS
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008422
In Kraft seit
1. Jänner 1979
Schwellenwerte
Mindestbeitragsgrundlage (monatlich): € 551,10 · Höchstbeitragsgrundlage (monatlich): € 8.085 · Gesamtbeitragssatz: 26,83 % · SVS-Mindestbeitrag (monatlich): € 160,81
Pflichten
Pflichtversicherung ab Gewerbeanmeldung, Vorläufige Beitragsvorschreibung, endgültige Nachbemessung nach Einkommensteuerbescheid, Mindestbeitragsgrundlage in Kranken- und Pensionsversicherung
ASVG-Pflichtversicherung bis Beteiligung von
25 %
ASVG ausgeschlossen ab Beteiligung von
50 %
Anwendungsschwelle
Die Pflichtversicherung greift ab dem Tag der Gewerbeberechtigung. Die Beitragsgrundlage liegt zwischen 551,1 € und 8 085 € im Monat; der Mindestbeitrag beträgt 160,81 €.
Was das im Betrieb bedeutet
Der Beitrag fällt unabhängig vom Gewinn an — auch in einem Jahr ohne Ertrag. Entscheidend ist die Nachbemessung: Die ersten Jahre werden vorläufig vorgeschrieben und nach dem endgültigen Steuerbescheid nachverrechnet. Wer dafür keine Rücklage bildet, bekommt im dritten Jahr eine Nachzahlung.

Einordnung im Ökosystem

Ausführliche Ratgeber dazu

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worauf beruht diese Regelung?

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) beruht auf BGBl. Nr. 560/1978 idgF.

Seit wann gilt sie?

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) gilt seit 1. Jänner 1979.

Ab welcher Schwelle greift sie?

Die Pflichtversicherung greift ab dem Tag der Gewerbeberechtigung. Die Beitragsgrundlage liegt zwischen 551,1 € und 8 085 € im Monat; der Mindestbeitrag beträgt 160,81 €.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Pflichtversicherung ab Gewerbeanmeldung, Vorläufige Beitragsvorschreibung, endgültige Nachbemessung nach Einkommensteuerbescheid, Mindestbeitragsgrundlage in Kranken- und Pensionsversicherung.

Was bedeutet das in der Praxis?

Der Beitrag fällt unabhängig vom Gewinn an — auch in einem Jahr ohne Ertrag. Entscheidend ist die Nachbemessung: Die ersten Jahre werden vorläufig vorgeschrieben und nach dem endgültigen Steuerbescheid nachverrechnet. Wer dafür keine Rücklage bildet, bekommt im dritten Jahr eine Nachzahlung.