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Gründung

Rechtsformwahl in Österreich: GmbH, FlexKapG oder Einzelunternehmen?

Der komplette Vergleich der wichtigsten Rechtsformen für Gründer in Österreich inkl. Kosten, Haftung und Steuern.

Laufend aktualisiert

Die Wahl der Rechtsform ist eine der weitreichendsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie bestimmt nicht nur, wie viel Steuern Sie künftig zahlen, sondern auch, ob Sie mit Ihrem privaten Vermögen für geschäftliche Fehler haften und wie viel Startkapital Sie auf den Tisch legen müssen.

In Österreich gibt es eine Vielzahl an Rechtsformen. Für Gründer und Start-ups kristallisieren sich jedoch meist drei Favoriten heraus: Das Einzelunternehmen (e.U.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die noch recht junge Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG).

In diesem Ratgeber vergleichen wir die Optionen im Detail, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.


1. Die drei wichtigsten Rechtsformen im direkten Vergleich

KriteriumEinzelunternehmenGmbHFlexKapG
HaftungPrivatvermögen (unbeschränkt)GesellschaftsvermögenGesellschaftsvermögen
Mindest-Stammkapital0 €10.000 € (davon 5.000 € bar einzuzahlen)10.000 € (davon 5.000 € bar einzuzahlen)
Gründungskostengering (ab 0 € mit NeuFöG)ca. 1.000 € - 2.000 € (Notar)ca. 500 € - 1.500 €
MitarbeiterbeteiligungSchwer umsetzbarAufwendig (Notariatsakt zwingend)Einfach (Unternehmenswert-Anteile)
SteuernEinkommensteuer (bis zu 55%)KÖSt (23%) + KESt (27,5% bei Ausschüttung)KÖSt (23%) + KESt (27,5% bei Ausschüttung)
PublizitätspflichtNein (kein Jahresabschluss im Firmenbuch)Ja (Bilanzveröffentlichung im Firmenbuch)Ja (Bilanzveröffentlichung im Firmenbuch)

2. Einzelunternehmen (mit oder ohne e.U.)

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in Österreich. Sie gründen völlig unbürokratisch, oft nur durch eine einfache Gewerbeanmeldung.

Vorteile

  • Kosten und Tempo: Die Gründung kostet dank NeuFöG oft gar nichts und ist innerhalb eines Tages erledigt.
  • Kein Mindestkapital: Sie brauchen keinen Cent Startkapital auf einem Firmenkonto.
  • Volle Kontrolle: Sie entscheiden alles alleine, es gibt keine Gesellschafterversammlungen.
  • Keine Bilanzierungspflicht: Solange Sie unter 700.000 Euro Umsatz bleiben, reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR).

Nachteile

  • Volle Haftung: Das ist das größte Risiko. Geht das Geschäft pleite oder machen Sie einen schweren Fehler, haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen (Haus, Auto, Erspartes).
  • Steuerlast bei hohen Gewinnen: Da der Gewinn direkt der Einkommensteuer unterliegt, zahlen Sie bei sehr erfolgreichem Geschäftsverlauf schnell den Spitzensteuersatz von bis zu 55 Prozent.

Tipp für wen? Ideal für Dienstleister, Einzelberater, Freelancer und Kleingewerbetreibende, die kein großes finanzielles Risiko tragen und keine Mitarbeiter einstellen wollen.


3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist der Klassiker unter den Kapitalgesellschaften. Sie ist eine eigene “juristische Person”. Das bedeutet, die GmbH selbst schließt Verträge ab, nicht Sie als Privatperson.

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung: Sie haften im Regelfall nur mit Ihrer Einlage (dem Stammkapital). Ihr privates Vermögen bleibt unangetastet (außer bei grober Fahrlässigkeit, wie etwa Konkursverschleppung).
  • Steuervorteil (Thesaurierung): Die GmbH zahlt auf Gewinne nur 23 % Körperschaftsteuer (KÖSt). Solange Sie das Geld im Unternehmen belassen (thesaurieren), um zu investieren, ist das ein massiver Steuervorteil gegenüber dem Einzelunternehmen. Erst bei einer Auszahlung an Sie privat werden weitere 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) fällig.
  • Image: Eine GmbH strahlt Bonität und Professionalität gegenüber Banken und Lieferanten aus.

Nachteile

  • Gründungskosten: Die Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag sind hoch.
  • Strenge Formalitäten: Sie müssen zwingend eine doppelte Buchhaltung führen und jährlich einen Jahresabschluss (Bilanz) erstellen und im Firmenbuch veröffentlichen. Jeder kann dann Ihren Gewinn oder Verlust einsehen.

Tipp für wen? Für Unternehmen mit Haftungsrisiko (z. B. Produktion, Bau), Start-ups, die wachsen wollen, oder wenn Sie planen, die erzielten Gewinne primär in den Ausbau der Firma zu reinvestieren.


4. Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo)

Seit Anfang 2024 gibt es die FlexKapG als moderne Alternative zur GmbH. Sie wurde speziell für die Bedürfnisse von Start-ups und schnell wachsenden innovativen Unternehmen geschaffen.

Vorteile

Die FlexKapG bietet grundsätzlich alle Vorteile einer GmbH (Haftungsbeschränkung, Steuersatz), punktet aber durch enorme Erleichterungen bei der Beteiligung von Dritten:

  • Unternehmenswert-Anteile: Sie können Mitarbeiter unkompliziert am Unternehmenserfolg beteiligen, ohne dass diese volles Stimmrecht erhalten oder ins Firmenbuch eingetragen werden müssen.
  • Einfachere Anteilsübertragung: Wenn Sie Anteile an Investoren verkaufen, reicht künftig eine anwaltliche Urkunde; der teure Notariatsakt entfällt.
  • Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhungen sind flexibler gestaltbaar.

Nachteile

  • Die FlexKapG ist relativ neu, weshalb es noch wenig Judikatur zu Streitfällen gibt.
  • Sie benötigt ab einer gewissen Größe (früher als die GmbH) zwingend einen Aufsichtsrat.

Tipp für wen? Für Tech-Start-ups, Unternehmen, die externe Investoren (Business Angels, VCs) aufnehmen wollen, und Firmen, die stark auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP) setzen.


5. Personengesellschaften: OG und KG (Kurzüberblick)

Neben den drei großen gibt es noch die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

  • OG: Mehrere Partner gründen gemeinsam. Alle haften voll und solidarisch (jeder für alles) mit dem Privatvermögen.
  • KG: Es gibt einen Vollhafter (Komplementär) und Teilhafter (Kommanditisten), die nur bis zu einer bestimmten Summe haften.

Beide eignen sich, wenn Partner sich zusammenschließen, aber das formale Korsett einer GmbH meiden wollen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich ein Einzelunternehmen später in eine GmbH umwandeln?

Ja, das ist möglich (sogenannte Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz). Es ist oft sehr ratsam, klein als e.U. zu starten, um Kosten zu sparen, und erst bei steigendem Umsatz und Risiko in eine GmbH umzugründen. Das Gesetz ermöglicht dies sogar steuerneutral.

Wann lohnt sich eine GmbH steuerlich?

Faustregel: Eine GmbH lohnt sich steuerlich oft erst ab einem Jahresgewinn von ca. 80.000 bis 100.000 Euro, UND auch nur dann, wenn Sie nicht den gesamten Gewinn für Ihren privaten Lebensunterhalt benötigen, sondern im Unternehmen belassen.

Was bedeutet 'gründungsprivilegiert' bei der GmbH?

Früher brauchte man 35.000 € Stammkapital für eine GmbH. Diese Summe wurde generell auf 10.000 € gesenkt. Davon muss bei der Gründung mindestens die Hälfte, also 5.000 €, tatsächlich in bar auf das Firmenkonto eingezahlt werden.