Rechtsformwahl in Österreich: GmbH, FlexKapG oder Einzelunternehmen?
Der komplette Vergleich der wichtigsten Rechtsformen für Gründer in Österreich inkl. Kosten, Haftung und Steuern.
- Gründung Einzelunternehmen · USP.gv.at · abgerufen 2026-08-17
- Gründungskosten im Überblick · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-10
- Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapGG) · RIS · abgerufen 2026-09-09
- GmbH-Gesetz (§ 10 GmbHG) - RIS · RIS · abgerufen 2026-08-17
- Gründung Personengesellschaft · USP.gv.at · abgerufen 2026-08-17
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) §§ 161 ff. (Kommanditgesellschaft) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-10
- Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-10
- Aktiengesetz § 7 (Mindestnennbetrag des Grundkapitals) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Aktiengesetz § 28a (Einzahlung auf Bareinlagen) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Tarifstufen der Einkommensteuer · Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen 2026-09-09
- Steuertarif und Steuerabsetzbeträge · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen 2026-09-09
- BMF - Steuern für Unternehmen · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen 2026-08-17
- Unternehmensgesetzbuch § 189 (Rechnungslegungspflicht) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-10
- Kleinunternehmen — Regelung seit 1. Jänner 2025 · Unternehmensserviceportal des Bundes · abgerufen 2026-09-10
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Sozialversicherung der Gewerbetreibenden · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-09
Erstellt 21.07.2026 · Überarbeitet 10.09.2026 · WSK
- 10.09.2026 · WSK
- 09.09.2026 · WSK
- 30.07.2026 · WSK
- 21.07.2026 · WSK
Erstmalig erstellt

Auf dieser Seite
- Fünf Fragen, die über die Rechtsform entscheiden
- Alle Rechtsformen auf einen Blick
- Die drei Favoriten im Detail
- Personengesellschaften: OG, KG und GmbH & Co KG
- Die Aktiengesellschaft (AG)
- Haftung, Steuern und Sozialversicherung im Detail
- Welche Rechtsform für wen? Entscheidungshilfe
- Typische Fehler bei der Rechtsformwahl
- Nächste Schritte
Dieser Artikel vergleicht 6 Optionen.
Wenn Sie die harten Kriterien nebeneinander sehen wollen, führt die Vergleichstabelle schneller zum Ziel als der Fließtext.
Rechtsformen Österreich im VergleichDie Wahl der Rechtsform ist eine der weitreichendsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie bestimmt nicht nur, wie viel Steuern Sie künftig zahlen, sondern auch, ob Sie mit Ihrem privaten Vermögen für geschäftliche Fehler haften und wie viel Startkapital Sie auf den Tisch legen müssen.
In Österreich gibt es eine Vielzahl an Rechtsformen. Für Gründer und Start-ups kristallisieren sich jedoch meist drei Favoriten heraus: Das Einzelunternehmen (e.U.)EPUErklärungEin Unternehmen ohne unselbständig Beschäftigte. Keine eigene Rechtsform, sondern eine Beschreibung der Betriebsgröße — ein EPU kann Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft sein. Die Mehrheit der österreichischen Betriebe sind EPU. Viele Förderprogramme führen sie als eigene Zielgruppe.Quelle: UnternehmerStack Glossar, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die noch recht junge Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Daneben spielen Personengesellschaften wie OG und KG sowie die Aktiengesellschaft (AG) eine Rolle.
In diesem Ratgeber vergleichen wir die Optionen im Detail, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern. Sämtliche Zahlen sind auf dem Stand 2026; maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Rechtslage und die Beratung durch Steuerberater oder Notar.
Fünf Fragen, die über die Rechtsform entscheiden
Bevor Sie einzelne Rechtsformen vergleichen, sollten Sie sich über fünf grundlegende Fragen klar werden. Sie bilden das Raster, an dem sich jede der folgenden Formen messen lässt:
- Haftung: Möchten Sie mit Ihrem Privatvermögen einstehen, oder soll die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt sein?
- Kapital: Wie viel Startkapital können und wollen Sie einbringen? Kapitalgesellschaften verlangen ein Mindeststammkapital, Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht.
- Besteuerung: Rechnen Sie mit hohen Gewinnen, die Sie im Unternehmen belassen wollen, oder benötigen Sie den Ertrag privat für Ihren Lebensunterhalt?
- Sozialversicherung: Sind Sie über die SVS (Selbstständige) oder als angestellter Geschäftsführer über die ÖGK/ASVG versichert?
- Formalität und Öffentlichkeit: Sind Sie bereit, eine doppelte Buchhaltung zu führen, eine Bilanz zu erstellen und diese im Firmenbuch offenzulegen?
Wer diese fünf Punkte für sich beantwortet, hat die Rechtsformwahl in der Regel bereits zur Hälfte getroffen.
Alle Rechtsformen auf einen Blick
Die folgende Übersicht ordnet die gängigsten österreichischen Rechtsformen entlang der fünf entscheidenden Kriterien. Sie dient der ersten Orientierung; die Detailerläuterungen folgen weiter unten.
| Option | Haftung | Mindestkapital | Davon bar | Notariatsakt | Firmenbuch | Rechnungslegung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen (e.U. / Freies Gewerbe) | Unbeschränkt persönlich | € 0 | entfällt | nein | nein | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) |
| Offene Gesellschaft (OG) | Unbeschränkt solidarisch | € 0 | entfällt | nein | ja | E/A-Rechnung (unter Schwellenwert) |
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | € 10.000 | € 5.000 | ja | ja | Doppelte Buchführung (Bilanz) |
| Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | € 10.000 | € 5.000 | ja | ja | Doppelte Buchführung (Bilanz) |
| Aktiengesellschaft (AG) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | € 70.000 | € 17.500 | ja | ja | Doppelte Buchführung (Bilanz) |
Die Angaben in dieser Tabelle stammen unmittelbar aus der geprüften Datenbasis; jede Zeile verlinkt auf die Detailseite der jeweiligen Rechtsform mit sämtlichen Konditionen und der Primärquelle. Die GmbH & Co KG bleibt hier außen vor: Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Kombination aus zweien, und wird weiter unten gesondert eingeordnet.
Die drei Favoriten im Detail
Für die überwiegende Mehrheit der Gründerinnen und Gründer läuft die Entscheidung auf drei Formen hinaus. Die folgende Tabelle stellt sie noch einmal fokussiert gegenüber, bevor wir jede einzeln beleuchten.
Haftung, Kapital und Rechnungslegung stehen in der Tabelle oben. Vier weitere Unterschiede entscheiden die Wahl in der Praxis:
Besteuerung. Beim Einzelunternehmen landet der Gewinn direkt in Ihrer Einkommensteuererklärung; der Grenzsteuersatz steigt stufenweise bis auf 55 %. GmbH und FlexKapG zahlen stattdessen
23 %Körperschaftsteuer — und erst bei der Ausschüttung ins Privatvermögen zusätzlich
27,5 %Kapitalertragsteuer. Wer thesauriert, fährt mit der Kapitalgesellschaft günstiger; wer den Gewinn zum Leben braucht, meist nicht.
Gründungskosten. Sie hängen an Notariat und Firmenbuch und schwanken je nach Vertragswerk erheblich. Der Gründungskosten-Rechner rechnet sie für Ihre Konstellation durch, samt der Befreiungen nach NeuFöG.
Mitarbeiterbeteiligung. Nur die FlexKapG kennt Unternehmenswert-Anteile. Sie lassen sich per Schriftform, kein Notariatsakt übertragen und dürfen zusammen unter
25 %des Stammkapitals bleiben. Bei der GmbH braucht jede Übertragung einen Notariatsakt, beim Einzelunternehmen fehlt schlicht der Anteil, den man abgeben könnte.
Publizität. GmbH und FlexKapG legen ihren Jahresabschluss im Firmenbuch offen — jede und jeder kann Ihren Gewinn nachlesen. Das Einzelunternehmen tut das nicht.
Einzelunternehmen (mit oder ohne e.U.)
Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in Österreich. Sie gründen völlig unbürokratisch, oft nur durch eine einfache Gewerbeanmeldung.
Vorteile:
- Kosten und Tempo: Die Gründung kostet dank NeuFöG oft gar nichts und ist innerhalb eines Tages erledigt.
- Kein Mindestkapital: Sie brauchen keinen Cent Startkapital auf einem Firmenkonto.
- Volle Kontrolle: Sie entscheiden alles alleine, es gibt keine Gesellschafterversammlungen.
- Keine Bilanzierungspflicht: Solange Sie unter € 700.000 Umsatz bleiben, reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR).
Nachteile:
- Volle Haftung: Das ist das größte Risiko. Geht das Geschäft pleite oder machen Sie einen schweren Fehler, haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen (Haus, Auto, Erspartes).
- Steuerlast bei hohen Gewinnen: Da der Gewinn direkt der Einkommensteuer unterliegt, zahlen Sie bei sehr erfolgreichem Geschäftsverlauf schnell hohe Grenzsteuersätze von bis zu 55 %.
Tipp für wen? Ideal für Dienstleister, Einzelberater, Freelancer und Kleingewerbetreibende, die kein großes finanzielles Risiko tragen und keine Mitarbeiter einstellen wollen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist der Klassiker unter den Kapitalgesellschaften. Sie ist eine eigene “juristische Person”. Das bedeutet, die GmbH selbst schließt Verträge ab, nicht Sie als Privatperson. Sie entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch.
Vorteile:
- Haftungsbeschränkung: Sie haften im Regelfall nur mit Ihrer Einlage (dem Stammkapital). Ihr privates Vermögen bleibt unangetastet (außer bei grober Fahrlässigkeit, wie etwa Konkursverschleppung).
- Steuervorteil (Thesaurierung): Die GmbH zahlt auf Gewinne nur 23 % Körperschaftsteuer (KÖSt). Solange Sie das Geld im Unternehmen belassen (thesaurieren), um zu investieren, ist das ein erheblicher Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmen. Erst bei einer Auszahlung an Sie privat werden weitere 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) fällig.
- Image: Eine GmbH strahlt Bonität und Professionalität gegenüber Banken und Lieferanten aus.
Nachteile:
- Gründungskosten: Die Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag sind höher als bei einem Einzelunternehmen.
- Strenge Formalitäten: Sie müssen zwingend eine doppelte Buchhaltung führen und jährlich einen Jahresabschluss (Bilanz) erstellen und im Firmenbuch veröffentlichen. Jeder kann dann Ihren Gewinn oder Verlust einsehen.
- Mindest-KörperschaftsteuerMindest-KÖStErklärungMindest-Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften (GmbH und FlexCo): 500 € pro Kalenderjahr, aufgeteilt auf vier Quartalsvorauszahlungen, unabhängig vom Gewinn.Quelle: KStG § 24 Abs. 4: Auch in Verlustjahren fällt eine Mindest-KÖSt von € 500 pro Jahr an, entrichtet in Teilbeträgen von € 125 je Quartal – seit der Reform 2024 deutlich weniger als zuvor.
Tipp für wen? Für Unternehmen mit Haftungsrisiko (z. B. Produktion, Bau), Start-ups, die wachsen wollen, oder wenn Sie planen, die erzielten Gewinne primär in den Ausbau der Firma zu reinvestieren.
Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo)
Seit Anfang 2024 gibt es die FlexKapG als moderne Alternative zur GmbH. Sie wurde speziell für die Bedürfnisse von Start-ups und schnell wachsenden innovativen Unternehmen geschaffen und kombiniert die Vorteile einer GmbH mit deutlich mehr Flexibilität bei der Beteiligung Dritter.
Vorteile: Die FlexKapG bietet grundsätzlich alle Vorteile einer GmbH – Haftungsbeschränkung, einen KÖSt-Satz von 23 %, ein Mindeststammkapital von € 10.000 –, punktet aber durch erhebliche Erleichterungen bei der Beteiligung von Dritten:
- Unternehmenswert-Anteile: Sie können Mitarbeiter unkompliziert am Unternehmenserfolg beteiligen. Diese Anteile sind stimmrechtslos, werden nicht einzeln ins Firmenbuch eingetragen, sondern in einem Anteilsbuch geführt, und müssen zusammen unter 25 % des Stammkapitals bleiben.
- Einfachere Anteilsübertragung: Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen genügt die Schriftform, kein Notariatsakt; der teure Notariatsakt entfällt. Die Mindeststammeinlage je Gesellschafterin beträgt € 1.
- Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhungen und bedingtes Kapital sind flexibler gestaltbar als bei der klassischen GmbH.
Nachteile:
- Die FlexKapG ist relativ neu, weshalb es noch wenig Judikatur zu Streitfällen gibt.
- Sie unterliegt teils früher als die GmbH gewissen zusätzlichen Pflichten (etwa einem Aufsichtsrat ab bestimmten Schwellenwerten).
Tipp für wen? Für Tech-Start-ups, Unternehmen, die externe Investoren (Business Angels, VCs) aufnehmen wollen, und Firmen, die stark auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP) setzen.
Personengesellschaften: OG, KG und GmbH & Co KG
Neben den Kapitalgesellschaften gibt es die Personengesellschaften, bei denen sich mehrere Personen zusammenschließen. Sie zahlen keine Körperschaftsteuer; stattdessen wird der Gewinn den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen der Einkommensteuer unterworfen (“Durchgriffsbesteuerung”).
- Offene Gesellschaft (OG): Mehrere Partner gründen gemeinsam. Alle haften voll und solidarisch (jeder für alles) mit dem Privatvermögen. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, die Eintragung ins Firmenbuch ist jedoch Pflicht.
- Kommanditgesellschaft (KG): Es gibt mindestens einen Vollhafter (Komplementär), der unbeschränkt haftet, und Teilhafter (Kommanditisten), die nur bis zur Höhe ihrer im Firmenbuch eingetragenen Einlage haften. Die KG eignet sich, wenn Kapitalgeber ins Boot geholt werden sollen, ohne dass diese die Geschäftsführung übernehmen.
- GmbH & Co KG: Ein cleverer Sonderfall. Hier ist der unbeschränkt haftende Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Dadurch wird die persönliche Haftung faktisch auf das Vermögen dieser GmbH begrenzt, während die steuerliche Behandlung als Personengesellschaft (mit Verlustverwertung beim Gesellschafter) erhalten bleibt. Der Preis dafür ist ein höherer Verwaltungsaufwand, weil zwei Gesellschaften geführt werden müssen.
Beide klassischen Formen (OG und KG) eignen sich, wenn Partner sich zusammenschließen, aber das formale Korsett und die Publizitätspflichten einer GmbH meiden wollen.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist die Rechtsform für große Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und einem breiten Kreis an Anteilseignern. Das Grundkapital beträgt mindestens € 70.000, wovon bei Bareinlagen mindestens 25 % sofort einzuzahlen sind. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Anteile (Aktien) lassen sich einfach übertragen und – bei börsennotierten Gesellschaften – handeln.
Für typische Gründungen ist die AG wegen ihrer strengen Organisationsvorschriften (Vorstand, zwingender Aufsichtsrat, Hauptversammlung) und der hohen Kosten meist überdimensioniert. Sie kommt vor allem für kapitalmarktorientierte Unternehmen oder größere Konzernstrukturen infrage.
Haftung, Steuern und Sozialversicherung im Detail
Der große Unterschied: Einkommensteuer versus Körperschaftsteuer
Der wichtigste finanzielle Hebel bei der Rechtsformwahl ist die Besteuerung. Beim Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften fällt der Gewinn direkt unter die progressive Einkommensteuer: Je höher der Gewinn, desto höher der Grenzsteuersatz. Die Tarifstufen für 2026 sehen so aus:
| Einkommen pro Jahr | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis € 13.539 | 0 %steuerfrei |
| über € 13.539 bis € 21.992 | 20 % |
| über € 21.992 bis € 36.458 | 30 % |
| über € 36.458 bis € 70.365 | 40 % |
| über € 70.365 bis € 104.859 | 48 % |
| über € 104.859 bis € 1.000.000 | 50 % |
| über € 1.000.000 | 55 % |
Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG) zahlen dagegen einen flachen Körperschaftsteuersatz von 23 % (seit dem Veranlagungsjahr 2024), unabhängig von der Höhe des Gewinns. Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) hinzu; die beiden Stufen addieren sich nicht, sondern greifen nacheinander auf den jeweils verbleibenden Betrag. Der Vorteil zeigt sich beim Thesaurieren: Wer Gewinne im Unternehmen belässt, um zu investieren, zahlt vorerst nur die Körperschaftsteuer.
Sozialversicherung: SVS oder ASVG?
SVS oder ASVG – ein oft unterschätzter Faktor
Als Einzelunternehmer, OG- oder KG-Gesellschafter sind Sie über die SVS (nach dem GSVG) pflichtversichert. Neue Selbstständige und Kleinunternehmer werden erst ab einem Gewinn über der Versicherungsgrenze pflichtig; sie entspricht der jährlichen Mindestbeitragsgrundlage von € 6.613,20. Bei der GmbH hängt es von der Beteiligung ab: Geschäftsführende Gesellschafter mit einer Beteiligung bis 25 % gelten in der Regel als Dienstnehmer und sind nach dem ASVG versichert, darüber greift meist das GSVG (SVS) – spätestens ab 50 % oder bei einer Sperrminorität ist die ASVG-Pflichtversicherung ausgeschlossen. Details zu den Beiträgen finden Sie in unserem Beitrag zu den SVS-Beiträgen für Gründer.
Firmenbuch und Gewerberecht
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (OG, KG) müssen zwingend ins Firmenbuch eingetragen werden – bei GmbH, FlexKapG und AG entsteht die Gesellschaft überhaupt erst mit dieser Eintragung. Das Einzelunternehmen ist nur dann eintragungspflichtig, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren € 700.000 übersteigt; darunter ist die Eintragung freiwillig (dann darf der Zusatz “e.U.” geführt werden). Unabhängig von der Rechtsform benötigen Sie für gewerbliche Tätigkeiten in der Regel eine Gewerbeberechtigung.
Welche Rechtsform für wen? Entscheidungshilfe
Die Begriffe, die in dieser Entscheidung immer wieder auftauchen — Stammkapital, Mindestkörperschaftsteuer, Gewinnfreibetrag —, sind im Glossar kurz erklärt.
- Sie starten allein, mit geringem Risiko und ohne Mitarbeiter? Dann ist das Einzelunternehmen fast immer die richtige, günstigste Wahl.
- Ihr Geschäft birgt Haftungsrisiken oder Sie erzielen dauerhaft hohe, reinvestierte Gewinne? Dann spielt die GmbH ihre Stärken aus.
- Sie bauen ein Start-up mit Investoren und Mitarbeiterbeteiligung? Die FlexKapG ist dafür maßgeschneidert.
- Sie gründen zu zweit oder mit Partnern und wollen es unkompliziert halten? Eine OG oder KG vermeidet Kapital- und Publizitätspflichten – für mehr Haftungsschutz bietet sich die GmbH & Co KG an.
- Sie planen große Kapitalaufnahmen oder einen Börsengang? Nur dann lohnt sich der Aufwand einer AG.
Rechnen Sie vor der Entscheidung die realen Gründungskosten durch und halten Sie Ihr Vorhaben in einem Businessplan fest.
Typische Fehler bei der Rechtsformwahl
- Zu früh eine GmbH gründen: Viele wählen aus Prestige eine GmbH, obwohl sich diese steuerlich erst bei höheren, thesaurierten Gewinnen rechnet. In der Anfangsphase verursacht sie vor allem Kosten und Bürokratie.
- Haftung unterschätzen: Wer als Einzelunternehmer in einem risikoreichen Feld tätig ist (Bau, Produktion, Handel mit hohem Wareneinsatz), setzt sein Privatvermögen aufs Spiel.
- Sozialversicherung ausblenden: Die SVS-Beiträge werden anfangs oft zu niedrig eingeschätzt, weil sie in den ersten Jahren vorläufig festgesetzt und später nachbemessen werden.
- Publizitätspflicht übersehen: Bei Kapitalgesellschaften sind Bilanzdaten öffentlich einsehbar – ein Punkt, der manchen Gründern erst spät bewusst wird.
- Die Rechtsform als endgültig betrachten: Sie ist es nicht. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, häufig sogar steuerneutral: Viele Gründer starten pragmatisch als Einzelunternehmen und bringen den Betrieb später nach Art. III Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) steuerneutral in eine GmbH ein, sobald Umsatz, Team und Haftungsrisiko wachsen.
Nächste Schritte
Steht Ihre Rechtsform fest, folgen die weiteren Gründungsschritte: die Gewerbeanmeldung, gegebenenfalls die Firmenbucheintragung, die Nutzung des NeuFöG zur Kostenersparnis und die Eröffnung eines passenden Geschäftskontos. Ziehen Sie für die endgültige Entscheidung einen Steuerberater hinzu – die einmaligen Beratungskosten sind gut investiert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich ein Einzelunternehmen später in eine GmbH umwandeln?
Ja, das ist möglich (sogenannte Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz). Es ist oft sehr ratsam, klein als e.U. zu starten, um Kosten zu sparen, und erst bei steigendem Umsatz und Risiko in eine GmbH umzugründen. Das Gesetz ermöglicht dies unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerneutral.
Wann lohnt sich eine GmbH steuerlich?
Steuerlich lohnt sie sich, sobald Ihr persönlicher Grenzsteuersatz über der Belastung der Kapitalgesellschaft liegt – und auch dann nur, wenn Sie den Gewinn nicht für Ihren privaten Lebensunterhalt brauchen, sondern im Unternehmen belassen. Denn der Vorteil des Körperschaftsteuersatzes von 23 % entfaltet sich nur bei einbehaltenen Gewinnen; wird ausgeschüttet, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer darauf. Wo genau Ihr Kipppunkt liegt, hängt vom Entnahmebedarf ab – die Tarifstufen im Artikel oben zeigen, ab welchem Einkommen welcher Grenzsteuersatz greift.
Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH seit 2024?
Seit dem 1. Jänner 2024 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH € 10.000; zuvor war es mehr als das Dreifache. Davon müssen bei der Gründung € 5.000 tatsächlich in bar auf das Firmenkonto eingezahlt werden. Auch die Mindest-Körperschaftsteuer sank dadurch auf € 500 pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und FlexKapG?
Die FlexKapG (auch FlexCo) ist seit 2024 verfügbar und teilt mit der GmbH das Mindeststammkapital von € 10.000, die Haftungsbeschränkung und den Körperschaftsteuersatz von 23 %. Sie ist jedoch flexibler: Mitarbeiter können über stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile beteiligt werden, die zusammen unter 25 % des Stammkapitals bleiben müssen, und deren Übertragung ist ohne Notariatsakt möglich. Das macht die FlexKapG besonders für Start-ups attraktiv.
Muss ich mich bei jeder Rechtsform ins Firmenbuch eintragen?
Nicht bei jeder. Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG) und Personengesellschaften (OG, KG) sind eintragungspflichtig. Das Einzelunternehmen muss nur ins Firmenbuch, wenn der Umsatz in zwei Jahren in Folge € 700.000 übersteigt – darunter ist die Eintragung freiwillig.
Über welche Sozialversicherung bin ich als Gründer versichert?
Als Einzelunternehmer sowie als OG- oder KG-Gesellschafter sind Sie über die SVS nach dem GSVG pflichtversichert. Bei einer GmbH kommt es auf Ihre Beteiligung an: Bis 25 % Beteiligung gelten Sie meist als Dienstnehmer nach ASVG, darüber greift in der Regel das GSVG (SVS). Die genaue Einstufung sollten Sie mit der SVS oder Ihrem Steuerberater klären.
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Alle in diesem Artikel verwendeten Daten mit Quelle, Konditionen und Prüfdatum.
Was die Forschung dazu sagt
Studien und Berichte zu diesem Thema, redaktionell eingeordnet — Volltexte bei den Herausgebern.
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