Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalgesellschaft für hohen Kapitalbedarf und einen breiten Kreis an Anteilseignern. Die Anteile sind als Aktien frei übertragbar und bei börsennotierten Gesellschaften handelbar; im Gegenzug gelten strenge Organisationsvorschriften mit Vorstand, zwingendem Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
- Aktiengesetz § 7 (Mindestnennbetrag des Grundkapitals) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
- Aktiengesetz § 28a (Einzahlung auf Bareinlagen) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
Einschätzung der Redaktion
Score 83 / 100Empfehlungsgrund
Die einzige österreichische Rechtsform mit frei übertragbaren, börsenfähigen Anteilen — für Kapitalmarktzugang und große Anteilseignerkreise gibt es keine Alternative.
Kosten & Konditionen
Grundkapital mindestens 70.000 €, davon mindestens ein Viertel der Bareinlagen sofort einzuzahlen; laufend Aufsichtsrat, Hauptversammlung und Abschlussprüfung
Gründungskosten- und Mindestkapital-Checkliste im Vergleich zu Nachbarrechtsformen
Übersicht der typischen Gründungskosten und laufenden Fixkosten für Aktiengesellschaft (AG):
Haftungsmatrix der Gesellschafter und Geschäftsführer
Haftungsregelung nach Unternehmensrecht: Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen. Bei unbeschränkter Haftung haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Bei beschränkter Haftung haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, ausgenommen persönliche Bürgschaften oder deliktische Geschäftsführerhaftung.
Steuerliche Belastung (KöSt vs. ESt-Progression, Mindest-KöSt)
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen die Gewinne direkt der progressiven Einkommensteuer der Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften fällt auf Unternehmensebene die Körperschaftsteuer (KöSt) an — auch in Verlustjahren ist eine gesetzliche Mindest-KöSt zu entrichten. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen zusätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt).
Fakten im Detail
9 geprüfte Datenpunkte, Stand 9. September 2026.
- Mindeststammkapital
- € 70.000
- Sofort einzuzahlender Anteil der Bareinlagen
- 25 %
- Notariatsakt erforderlich
- ja
- Firmenbuch-Eintragung verpflichtend
- ja
- Aufsichtsrat zwingend
- ja
- Rechnungslegung
- Doppelte Buchführung (Bilanz)
- Haftung
- Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
- Zielgruppen
- Großunternehmen, Scale-up
- Davon bar einzuzahlen
- € 17.500
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Geltungsbereich
Rechtsgrundlage
Alternative zu
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Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Aktiengesetz § 7 (Mindestnennbetrag des Grundkapitals) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am 2026-09-09
- Aktiengesetz § 28a (Einzahlung auf Bareinlagen) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am 2026-09-09
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Stammkapital ist nötig?
Für Aktiengesellschaft (AG) sind mindestens € 70.000 Stammkapital erforderlich.
Ist ein Notar erforderlich?
Ja. Bei Aktiengesellschaft (AG) muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Das bedeutet einen Termin und eine Gebühr, an denen kein Weg vorbeiführt.
Wie wird gebucht?
Aktiengesellschaft (AG) führt Doppelte Buchführung (Bilanz).
Wie haftet man?
Die Haftung bei Aktiengesellschaft (AG): Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen.
Ist eine Firmenbucheintragung zwingend?
Ja. Aktiengesellschaft (AG) entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch — vorher besteht die Gesellschaft rechtlich nicht.
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