Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft für Gründerteams und Partner, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter nur mit seiner Vermögenseinlage haftet (Kommanditist).
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) §§ 161 ff. (Kommanditgesellschaft) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-10
- Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-10
- Gründungskosten im Überblick · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen 2026-09-10
Einschätzung der Redaktion
Score 87 / 100Empfehlungsgrund
Ermöglicht die Aufnahme reiner Kapitalgeber ohne Leitungsbefugnis; kein Mindeststammkapital erforderlich; E/A-Rechnung bis 700.000 € Jahresumsatz möglich.
Kosten & Konditionen
Ca. 300 € – 600 € Firmenbuch- & Vertragskosten (NeuFöG-Befreiung möglich)
Gründungskosten- und Mindestkapital-Checkliste im Vergleich zu Nachbarrechtsformen
Übersicht der typischen Gründungskosten und laufenden Fixkosten für Kommanditgesellschaft (KG):
Haftungsmatrix der Gesellschafter und Geschäftsführer
Haftungsregelung nach Unternehmensrecht: Komplementär: unbeschränkt persönlich; Kommanditist: beschränkt auf Einlage. Bei unbeschränkter Haftung haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Bei beschränkter Haftung haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, ausgenommen persönliche Bürgschaften oder deliktische Geschäftsführerhaftung.
Steuerliche Belastung (KöSt vs. ESt-Progression, Mindest-KöSt)
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen die Gewinne direkt der progressiven Einkommensteuer der Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften fällt auf Unternehmensebene die Körperschaftsteuer (KöSt) an — auch in Verlustjahren ist eine gesetzliche Mindest-KöSt zu entrichten. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen zusätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt).
Fakten im Detail
15 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Mindeststammkapital
- € 0
- Davon bar einzuzahlen
- € 0
- Notariatsakt erforderlich
- nein
- Firmenbuch-Eintragung verpflichtend
- ja
- Rechnungslegung
- E/A-Rechnung (unter Schwellenwert)
- Haftung
- Komplementär: unbeschränkt persönlich; Kommanditist: beschränkt auf Einlage
- Notarkosten ab
- € 0
- Notarkosten bis
- € 1.500
- Firmenbuch-Eintragungsgebühr
- € 260
- NeuFöG-Ersparnis ab
- € 260
- NeuFöG-Ersparnis bis
- € 260
- Status der Kostenschätzung
- Schätzwert der Wirtschaftskammer
- Zielgruppen
- EPU, KMU, Freiberufler
- Hinweis zu den Vertragskosten
- Für den Gesellschaftsvertrag besteht grundsätzlich keine Formvorschrift. Ist eine juristische Person beteiligt (GmbH & Co KG), ist ein Notariatsakt für die GmbH-Beteiligung nötig.
- Hinweis zur Kostenschätzung
- Gebühren nach Tarif sind belegt; die Vertrags- und Beratungskosten sind Bandbreiten des WKO Gründerservice und im Einzelfall abweichend.
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Geltungsbereich
Kombinierbar mit
Rechtsgrundlage
Ausführliche Ratgeber dazu
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) §§ 161 ff. (Kommanditgesellschaft) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am 2026-09-10
- Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 2026-09-10
- Gründungskosten im Überblick · Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 2026-09-10
Kombinierbar mit
Diese Angebote und Erleichterungen lassen sich für dasselbe Vorhaben ergänzend in Anspruch nehmen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Stammkapital ist nötig?
Für Kommanditgesellschaft (KG) sind mindestens € 0 Stammkapital erforderlich.
Ist ein Notar erforderlich?
Nein. Kommanditgesellschaft (KG) lässt sich ohne Notariatsakt gründen. Für die Entstehung ist jedoch die Eintragung ins Firmenbuch erforderlich.
Wie wird gebucht?
Kommanditgesellschaft (KG) führt E/A-Rechnung (unter Schwellenwert).
Wie haftet man?
Die Haftung bei Kommanditgesellschaft (KG): Komplementär: unbeschränkt persönlich; Kommanditist: beschränkt auf Einlage.
Ist eine Firmenbucheintragung zwingend?
Ja. Kommanditgesellschaft (KG) entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch — vorher besteht die Gesellschaft rechtlich nicht.
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