Bei Betriebssoftware entscheidet in Österreich zuerst die Rechtslage, nicht der Funktionsumfang. Wer vor Ort kassiert, braucht ein System, das die Registrierkassensicherheitsverordnung erfüllt — mit Signaturerstellungseinheit, Datenerfassungsprotokoll und maschinenlesbarem Beleg. Ein System ohne diese Grundlage scheidet aus, egal wie gut der Rest ist.
Der zweite Filter ist der Buchhaltungsexport. Die österreichische Steuerberatung arbeitet überwiegend mit BMD oder RZL. Fehlt ein standardisierter Export, entsteht jeden Monat Handarbeit — und bei jeder Umsatzsteuervoranmeldung erneut. Lassen Sie sich den Export im Testbetrieb mit echten Belegen zeigen, nicht in der Broschüre.
Erst danach zählt der Preis, und dort zählt nicht die Lizenz. Einrichtung, Datenübernahme aus dem Altsystem und Schulung machen regelmäßig den größeren Teil der Rechnung aus. Am häufigsten unterschätzt wird die Datenübernahme: Artikelstamm, Kundendaten und Preise liegen selten so vor, wie das neue System sie erwartet.