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FörderprogrammAktivStatus-Badge: Laufend offen (Call ohne Einreichfrist)

Digitalisierungs.IMPULS (Kärnten)

Zuschuss für kleine Digitalisierungsvorhaben. Die niedrigste Einstiegsschwelle im Kärntner Programmportfolio — gedacht für den ersten Schritt, nicht für den großen Umbau.

Datenstand 10. Sep. 202610 geprüfte Datenpunkte aus1 PrimärquelleRedaktionWSK

Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen

Kriterienkatalog nach Richtlinie

Wer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für Digitalisierungs.IMPULS (Kärnten) nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:

✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)

  • ✓Zielgruppen: EPU, KMU
  • ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
  • ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.

✗Ausschlusskriterien & Hürden

  • ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
  • ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
  • ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.

Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur

Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.

InvestitionszuschussSach- & BeratungskostenPersonalkostenVorsteuerabzug beachten

Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln

Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.

Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.

Fakten im Detail

9 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Förderart
Zuschuss
Maximale Förderquote
50 %
Förderquote Kleinunternehmen
40 %
Mindestprojektvolumen
€ 5.000
Förderfähige Kosten bis
€ 25.000
Maximaler Förderbetrag
Der KWF deckelt die förderbaren Kosten bei 25.000 € netto, nicht den Zuschuss. Der Höchstbetrag ergibt sich daraus je Quote.
Förderebene
Bundesland
Zielgruppen
EPU, KMU
Zum Antrag
Kleinstunternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent. Die förderbaren Kosten müssen mindestens 5.000 € netto betragen.

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Geltungsbereich

Kärnten

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Förderquote ist möglich?

Gefördert werden bis zu 50 % der anerkennbaren Kosten. Die tatsächliche Quote hängt von Unternehmensgröße und Vorhaben ab.

Wer kann einreichen?

Digitalisierungs.IMPULS (Kärnten) richtet sich an EPU und KMU.

Welche Art von Förderung ist das?

Digitalisierungs.IMPULS (Kärnten) wird als Zuschuss gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.

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