Gründerfonds für die oberösterreichische Wirtschaft
Kein Zuschuss, sondern eine stille Beteiligung mit Eigenkapitalcharakter. Stärkt die Bilanz und damit die Verhandlungsposition gegenüber der Hausbank.
- Gründerfonds für die oö. Wirtschaft 01.01.2026 – 31.12.2026 · Land Oberösterreich, Abteilung Wirtschaft · abgerufen 2026-09-10
Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen
Kriterienkatalog nach RichtlinieWer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für Gründerfonds für die oberösterreichische Wirtschaft nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:
✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)
- ✓Zielgruppen: KMU, STARTUP
- ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
- ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.
✗Ausschlusskriterien & Hürden
- ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
- ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
- ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.
Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur
Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.
Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln
Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.
Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.
Fakten im Detail
6 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Förderart
- stille Beteiligung
- Maximaler Förderbetrag
- Beteiligungshöhe wird im Verhandlungsweg individuell vereinbart
- Maximale Förderquote
- Beteiligungsquote richtet sich nach Kapitalbedarf und Unternehmensbewertung
- Förderebene
- Land
- Zielgruppen
- KMU, Start-up
- Zum Antrag
- Die Beteiligung hat handelsrechtlich Eigenkapitaleigenschaft und wird nicht zurückgezahlt, sondern nach Vereinbarung abgeschichtet.
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Geltungsbereich
Vergebende Stelle
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Gründerfonds für die oö. Wirtschaft 01.01.2026 – 31.12.2026 · Land Oberösterreich, Abteilung Wirtschaft · abgerufen am 2026-09-10
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann einreichen?
Gründerfonds für die oberösterreichische Wirtschaft richtet sich an KMU und Start-up.
Welche Art von Förderung ist das?
Gründerfonds für die oberösterreichische Wirtschaft wird als stille Beteiligung gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.
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