Aktionsrichtlinie Digitalisierung (Burgenland)
Digitalisierungsförderung des Landes Burgenland für Unternehmen im Land.
- Aktionsrichtlinie Burgenland Digital · Wirtschaftsagentur Burgenland · abgerufen 2026-09-18
- Wirtschaftsförderungen des Landes Burgenland · Land Burgenland · abgerufen 2026-08-22
Einschätzung der Redaktion
Score 85 / 100Empfehlungsgrund
40 % Förderquote auf Digitalisierungskosten — überdurchschnittlich für ein Landesprogramm.
Kosten & Konditionen
Bis 24.000 € bei 40 % Förderquote
Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen
Kriterienkatalog nach RichtlinieWer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für Aktionsrichtlinie Digitalisierung (Burgenland) nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:
✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)
- ✓Zielgruppen: EPU, KMU
- ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
- ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.
✗Ausschlusskriterien & Hürden
- ✗Beschränkt auf Digitalisierungsvorhaben.
- ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
- ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
- ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.
Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur
Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.
Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln
Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.
Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.
Fakten im Detail
5 geprüfte Datenpunkte, Stand 18. September 2026.
- Förderart
- Zuschuss
- Maximaler Förderbetrag
- € 24.000
- Maximale Förderquote
- 40 %
- Zielgruppen
- EPU, KMU
- Förderebene
- Bundesland
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Vergebende Stelle
Geltungsbereich
Kombinierbar mit
Alternative zu
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Aktionsrichtlinie Burgenland Digital · Wirtschaftsagentur Burgenland · abgerufen am 2026-09-18
- Wirtschaftsförderungen des Landes Burgenland · Land Burgenland · abgerufen am 2026-08-22
Kombinierbar mit
Landes- und Bundesförderung sind grundsätzlich kumulierbar, solange die Summe der Quoten die beihilferechtliche Obergrenze nicht überschreitet. Vor der Antragstellung mit beiden Stellen abklären.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Förderung maximal?
Aktionsrichtlinie Digitalisierung (Burgenland) ist mit höchstens € 24.000 dotiert. Maßgeblich bleibt die Richtlinie in der zum Antragszeitpunkt gültigen Fassung.
Welche Förderquote ist möglich?
Gefördert werden bis zu 40 % der anerkennbaren Kosten. Die tatsächliche Quote hängt von Unternehmensgröße und Vorhaben ab.
Wer kann einreichen?
Aktionsrichtlinie Digitalisierung (Burgenland) richtet sich an EPU und KMU.
Welche Art von Förderung ist das?
Aktionsrichtlinie Digitalisierung (Burgenland) wird als Zuschuss gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.
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