Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe (Land Salzburg)
Investitionsförderung des Landes Salzburg für gewerbliche Kleinstbetriebe.
- Richtlinie Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe, Stand 01.01.2026 · Land Salzburg, Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden · abgerufen 2026-09-10
- Wirtschaftsförderung des Landes Salzburg · Land Salzburg · abgerufen 2026-08-22
Einschätzung der Redaktion
Score 82 / 100Empfehlungsgrund
Wahlweise Direktzuschuss oder Zinsenzuschuss, im Regionalfördergebiet mit erhöhten Sätzen.
Kosten & Konditionen
10 % Direktzuschuss oder 4 % Zinsenzuschuss, im Regionalfördergebiet 15 % bzw. 6 %
Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen
Kriterienkatalog nach RichtlinieWer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe (Land Salzburg) nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:
✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)
- ✓Zielgruppen: EPU, KMU
- ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
- ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.
✗Ausschlusskriterien & Hürden
- ✗Nur für Mitglieder der WK Salzburg mit höchstens 20 Vollzeitbeschäftigten.
- ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
- ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
- ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.
Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur
Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.
Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln
Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.
Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.
Fakten im Detail
6 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Förderart
- Zuschuss
- Maximaler Förderbetrag
- Der Zuschuss ergibt sich aus 10 % einer gedeckelten Bemessungsgrundlage. Die Obergrenze steht in der Richtlinie und ist dort maßgeblich.
- Maximale Förderquote
- 10 %
- Zielgruppen
- EPU, KMU
- Förderebene
- Bundesland
- Zum Antrag
- Direktzuschuss auf die förderbaren Investitionskosten. Liegt der 3-Monats-EURIBOR über 2 %, kann die Förderstelle bei Fremdfinanzierung stattdessen einen Zinsenzuschuss gewähren.
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Vergebende Stelle
Geltungsbereich
Kombinierbar mit
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Richtlinie Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe, Stand 01.01.2026 · Land Salzburg, Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden · abgerufen am 2026-09-10
- Wirtschaftsförderung des Landes Salzburg · Land Salzburg · abgerufen am 2026-08-22
Kombinierbar mit
Landes- und Bundesförderung sind grundsätzlich kumulierbar, solange die Summe der Quoten die beihilferechtliche Obergrenze nicht überschreitet. Vor der Antragstellung mit beiden Stellen abklären.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Förderquote ist möglich?
Gefördert werden bis zu 10 % der anerkennbaren Kosten. Die tatsächliche Quote hängt von Unternehmensgröße und Vorhaben ab.
Wer kann einreichen?
Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe (Land Salzburg) richtet sich an EPU und KMU.
Welche Art von Förderung ist das?
Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe (Land Salzburg) wird als Zuschuss gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.
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