Wachstums!Schritt 2021–2027 (SFG Steiermark)
Investitionsförderung der SFG für steirische Produktions- und Dienstleistungsbetriebe.
- Wachstums!Schritt – Die Förderung für innovative Investitionen in KMU · SFG – Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft · abgerufen 2026-09-18
- Förderungen der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG · SFG Steiermark · abgerufen 2026-08-22
Einschätzung der Redaktion
Score 81 / 100Empfehlungsgrund
Klassische Investitionsförderung für Betriebserweiterungen mit bis zu 30 % Quote.
Kosten & Konditionen
Bis 30 % Förderquote
Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen
Kriterienkatalog nach RichtlinieWer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für Wachstums!Schritt 2021–2027 (SFG Steiermark) nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:
✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)
- ✓Zielgruppen: KMU
- ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
- ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.
✗Ausschlusskriterien & Hürden
- ✗Der Höchstbetrag ist projektabhängig und nicht pauschal ausgewiesen.
- ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
- ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
- ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.
Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur
Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.
Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln
Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.
Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.
Fakten im Detail
5 geprüfte Datenpunkte, Stand 18. September 2026.
- Förderart
- Zuschuss
- Maximaler Förderbetrag
- Die Richtlinie deckelt nicht den Zuschuss, sondern die förderbaren Kosten. Der Höchstbetrag ergibt sich daraus je Vorhaben.
- Maximale Förderquote
- 30 %
- Zielgruppen
- KMU
- Förderebene
- Bundesland
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Vergebende Stelle
Geltungsbereich
Kombinierbar mit
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Wachstums!Schritt – Die Förderung für innovative Investitionen in KMU · SFG – Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft · abgerufen am 2026-09-18
- Förderungen der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG · SFG Steiermark · abgerufen am 2026-08-22
Kombinierbar mit
Landes- und Bundesförderung sind grundsätzlich kumulierbar, solange die Summe der Quoten die beihilferechtliche Obergrenze nicht überschreitet. Vor der Antragstellung mit beiden Stellen abklären.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Förderquote ist möglich?
Gefördert werden bis zu 30 % der anerkennbaren Kosten. Die tatsächliche Quote hängt von Unternehmensgröße und Vorhaben ab.
Wer kann einreichen?
Wachstums!Schritt 2021–2027 (SFG Steiermark) richtet sich an KMU.
Welche Art von Förderung ist das?
Wachstums!Schritt 2021–2027 (SFG Steiermark) wird als Zuschuss gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.
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