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FörderprogrammAktivStatus-Badge: Laufend offen (Call ohne Einreichfrist)

Gründungsstipendium (Wirtschaftsagentur Wien)

Stipendium für Gründerinnen und Gründer in Wien zur Absicherung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase.

Datenstand 18. Sep. 20266 geprüfte Datenpunkte aus2 PrimärquellenRedaktionWSK

Einschätzung der Redaktion

Score 88 / 100

Empfehlungsgrund

Deckt den Lebensunterhalt in der Gründungsphase — im Gegensatz zu reinen Projektzuschüssen.

Kosten & Konditionen

8.000 € je Person, maximal drei Personen je Team

Wann es nicht passt: Enges Einreichfenster: 15. Juli bis 15. September 2026.

Voraussetzungen auf einen Blick & Förderkonditionen

Kriterienkatalog nach Richtlinie

Wer darf einreichen, welche Vorhaben sind förderfähig und welche Ausschlusskriterien gelten für Gründungsstipendium (Wirtschaftsagentur Wien) nach den maßgeblichen Förderrichtlinien in Österreich:

✓Wer darf einreichen (Antragsberechtigte)

  • ✓Zielgruppen: EPU
  • ✓Betriebsstätte: Das geförderte Vorhaben muss an einer Betriebsstätte in der zuständigen Region bzw. in Österreich umgesetzt werden.
  • ✓Strikter Anreizeffekt: Der Förderantrag muss vor Beginn der ersten Arbeiten, Bestellungen oder rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingereicht werden.

✗Ausschlusskriterien & Hürden

  • ✗Enges Einreichfenster: 15. Juli bis 15. September 2026.
  • ✗Vorzeitiger Projektbeginn: Bereits beauftragte oder bezahlte Rechnungen sind nachträglich unwiderruflich von der Förderung ausgeschlossen.
  • ✗Unternehmen in Schwierigkeiten: Betriebe mit aufgezehrtem Eigenkapital oder in Insolvenznähe sind beihilferechtlich nicht förderbar.
  • ✗De-minimis-Überschreitung: Vorherige Beihilfen dürfen den Dreijahresrahmen nicht übersteigen.

Förderfähige Kosten & Finanzierungsstruktur

Als förderbare Kosten gelten nach den maßgeblichen Richtlinien projektbezogene Sachaufwendungen, Investitionen in materielle und immaterielle Anlagengüter, Lizenz- und Beratungskosten sowie projektbezogene Personalkosten. Reine laufende Betriebskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) sowie Finanzierungskosten sind in der Regel nicht zuschussfähig.

InvestitionszuschussSach- & BeratungskostenPersonalkostenVorsteuerabzug beachten

Antragsverfahren, Abrechnungspraxis & Kumulierungsregeln

Die Antragstellung erfolgt durchgehend digital über das offizielle Förderportal der zuständigen Förderstelle. Zur Auszahlung gelangt der Zuschuss nach formeller Vorlage und Prüfung aller saldierten Rechnungen und Zahlungsnachweise im Zuge der Endabrechnung. Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, sofern die maximalen Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferecht gewahrt bleiben und keine Doppelförderung identischer Kostenpositionen erfolgt.

Praxistipp für die Einreichung: Bewahren Sie alle Vergleichsangebote, Projektberichte und Zahlungsavise revisionssicher auf, da Förderstellen und Prüfbehörden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen auch Jahre nach Abschluss durchführen.

Fakten im Detail

5 geprüfte Datenpunkte, Stand 18. September 2026.

Förderart
Zuschuss
Maximaler Förderbetrag
€ 24.000
Maximale Förderquote
Das Stipendium ist ein Pauschalbetrag zur Lebenshaltung und wird nicht als Quote von Projektkosten bemessen.
Zielgruppen
EPU
Förderebene
Bundesland

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Vergebende Stelle

Geltungsbereich

Wien

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

Zur offiziellen Seite ↗

Kombinierbar mit

Landes- und Bundesförderung sind grundsätzlich kumulierbar, solange die Summe der Quoten die beihilferechtliche Obergrenze nicht überschreitet. Vor der Antragstellung mit beiden Stellen abklären.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Förderung maximal?

Gründungsstipendium (Wirtschaftsagentur Wien) ist mit höchstens € 24.000 dotiert. Maßgeblich bleibt die Richtlinie in der zum Antragszeitpunkt gültigen Fassung.

Wer kann einreichen?

Gründungsstipendium (Wirtschaftsagentur Wien) richtet sich an EPU.

Welche Art von Förderung ist das?

Gründungsstipendium (Wirtschaftsagentur Wien) wird als Zuschuss gewährt. Ob etwas zurückzuzahlen ist und wie die Förderung steuerlich zu behandeln ist, hängt an dieser Einordnung.

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