Direkt zum Inhalt springen
RegelwerkAktiv

Bundesvergabegesetz (BVergG)

Regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich: Verfahrensarten, Schwellenwerte und Rechtsschutz. Maßgeblich für jede Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Datenstand 10. Sep. 20267 geprüfte Datenpunkte aus3 PrimärquellenRedaktionWSK

Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht

Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach Bundesvergabegesetz (BVergG):

  • →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
  • →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
  • →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
  • →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.

Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.

Gesetzlicher Volltext im Bundesrecht:Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS / EUR-Lex) ↗

Fakten im Detail

7 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Rechtsgrundlage
BGBl. I Nr. 65/2018 idgF
Volltext im RIS
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010295
In Kraft seit
21. August 2018
Schwellenwerte
Direktvergabe Bauaufträge bis: € 200.000 · Direktvergabe Liefer- und Dienstleistungen bis: € 140.000 · Drei Angebote einzuholen ab: € 50.000 · EU-Schwellenwert Bauaufträge: € 5.404.000 · EU-Schwellenwert zentrale Auftraggeber: € 140.000 · EU-Schwellenwert sonstige Auftraggeber: € 216.000 · EU-Schwellenwert Sektorenauftraggeber: € 432.000
Pflichten
Verfahrenswahl nach geschätztem Auftragswert, Bekanntmachungspflicht ab dem jeweiligen Schwellenwert, Nachprüfungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Anwendungsschwelle
Die Direktvergabegrenzen wurden mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 dauerhaft verankert; die EU-Schwellenwerte gelten bis 31.12.2027.
Was das im Betrieb bedeutet
Für einen kleinen Betrieb ist vor allem die Direktvergabe relevant: Bis zur Wertgrenze darf ein öffentlicher Auftraggeber formfrei beauftragen. Darüber beginnt ein Verfahren mit Fristen und Nachweisen — wer die Registrierung auf der Vergabeplattform erst dann startet, ist zu spät dran.

Einordnung im Ökosystem

Themenbereich

Geltungsbereich

Österreichweit

Ausführliche Ratgeber dazu

Was die Forschung dazu sagt

Wissenschaftliche Arbeiten, die diesen Zusammenhang untersuchen — mit Fragestellung, Methode und Grenzen eingeordnet.

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

Zur offiziellen Seite ↗

Ähnliche Einträge

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worauf beruht diese Regelung?

Bundesvergabegesetz (BVergG) beruht auf BGBl. I Nr. 65/2018 idgF.

Seit wann gilt sie?

Bundesvergabegesetz (BVergG) gilt seit 21. August 2018.

Ab welcher Schwelle greift sie?

Die Direktvergabegrenzen wurden mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 dauerhaft verankert; die EU-Schwellenwerte gelten bis 31.12.2027.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Verfahrenswahl nach geschätztem Auftragswert, Bekanntmachungspflicht ab dem jeweiligen Schwellenwert, Nachprüfungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für einen kleinen Betrieb ist vor allem die Direktvergabe relevant: Bis zur Wertgrenze darf ein öffentlicher Auftraggeber formfrei beauftragen. Darüber beginnt ein Verfahren mit Fristen und Nachweisen — wer die Registrierung auf der Vergabeplattform erst dann startet, ist zu spät dran.