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Umsatzsteuergesetz (UStG)

Rechtsgrundlage der Umsatzsteuer samt Kleinunternehmerregelung, Voranmeldungspflichten und Rechnungsmerkmalen.

Datenstand 10. Sep. 20267 geprüfte Datenpunkte aus1 PrimärquelleRedaktionWSK

Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht

Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach Umsatzsteuergesetz (UStG):

  • →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
  • →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
  • →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
  • →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.

Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.

Gesetzlicher Volltext im Bundesrecht:Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS / EUR-Lex) ↗

Fakten im Detail

7 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Rechtsgrundlage
BGBl. Nr. 663/1994 idgF
Volltext im RIS
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873
In Kraft seit
1. Jänner 1995
Schwellenwerte
Kleinunternehmergrenze: € 55.000 · Rechnungslegungspflicht ab Umsatz: € 700.000 · Rechnungslegungspflicht ab Umsatz in einem Jahr: € 1.000.000
Pflichten
Kleinunternehmerregelung mit Umsatzgrenze und Verzichtsmöglichkeit, Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) über FinanzOnline, Pflichtangaben auf Rechnungen nach § 11 UStG
Anwendungsschwelle
Kleinunternehmerbefreiung bis 55 000 € Jahresumsatz. Ab 700 000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren — oder 1 000 000 € in einem — entsteht Buchführungspflicht.
Was das im Betrieb bedeutet
Für die meisten Betriebe entscheidet dieses Gesetz zwei Dinge: ob Umsatzsteuer auf der Rechnung steht und ob eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt oder doppelte Buchführung nötig wird. Beides hängt an Umsatzgrenzen, die zum Jahreswechsel zu überprüfen sind.

Einordnung im Ökosystem

Ausführliche Ratgeber dazu

Was die Forschung dazu sagt

Wissenschaftliche Arbeiten, die diesen Zusammenhang untersuchen — mit Fragestellung, Methode und Grenzen eingeordnet.

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worauf beruht diese Regelung?

Umsatzsteuergesetz (UStG) beruht auf BGBl. Nr. 663/1994 idgF.

Seit wann gilt sie?

Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt seit 1. Jänner 1995.

Ab welcher Schwelle greift sie?

Kleinunternehmerbefreiung bis 55 000 € Jahresumsatz. Ab 700 000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren — oder 1 000 000 € in einem — entsteht Buchführungspflicht.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Kleinunternehmerregelung mit Umsatzgrenze und Verzichtsmöglichkeit, Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) über FinanzOnline, Pflichtangaben auf Rechnungen nach § 11 UStG.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für die meisten Betriebe entscheidet dieses Gesetz zwei Dinge: ob Umsatzsteuer auf der Rechnung steht und ob eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt oder doppelte Buchführung nötig wird. Beides hängt an Umsatzgrenzen, die zum Jahreswechsel zu überprüfen sind.