Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Oberste Finanzbehörde der Republik Österreich, Betreiber der Transparenzdatenbank (TDB), von FinanzOnline und des USP.
- BMF Transparenzportal & Transparenzdatenbank · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen 2026-08-26
Gesetzlicher Auftrag & Zuständigkeit
Das Finanzministerium ist die oberste Abgabenbehörde. Für Betriebe laufen praktisch alle Kontakte über FinanzOnline: Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahreserklärungen und die Registrierkassen-Meldungen.
Wann Sie sich an diese Stelle wenden
Nach der Gewerbeanmeldung zur Vergabe der Steuernummer. Danach laufend über FinanzOnline — die Fristen sind gesetzlich vorgegeben und werden nicht erinnert.
Verwaltete Förderungen und Verfahren dieser Stelle
Übersicht über Förderprogramme, Antragsverfahren und offizielle Beratungsangebote, die von Bundesministerium für Finanzen (BMF) abgewickelt oder betreut werden.
Als zentrale Institution berät und begleitet die Stelle Unternehmen bei behördlichen Verfahren, Fördereinreichungen und behördlichen Nachweisen. Spezifische Anträge können direkt über das zugehörige Online-Portal eingereicht werden.
Aufgabenprofil, Verfahrensablauf & Parteienverkehr
Anträge und Anfragen bei dieser Stelle erfordern in der Regel die Einreichung über das offizielle elektronische Förderportal oder den Unternehmensservice (USP mit ID Austria). Beachten Sie die Parteienverkehrszeiten für persönliche Vorsprachen sowie die vorgeschriebenen Fristen für Zwischen- und Endabrechnungen. Die Bereitstellung offener Daten, amtlicher Register und behördlicher Schnittstellen dient der Transparenz und Rechtssicherheit für Betriebe in Österreich.
Fakten im Detail
5 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Schwerpunkt
- Transparenzdatenbank (TDB), Steuern, Förderüberwachung, FinanzOnline, ARF Top 100
- Firmensitz
- Wien
- Förderebene
- Bund
- Offizielle Website
- https://www.bmf.gv.at
- Organisationsform
- Behörde
Erforderliche Unterlagen & Nachweise
- Fragebogen zur Betriebseröffnung
- Gewerbeberechtigung oder Firmenbuchauszug
- Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn
Hinweis zur Bearbeitungsdauer: Die Steuernummer kommt in der Regel binnen weniger Wochen. Ohne sie können Sie keine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen.
Offizielle Kontaktdaten, Öffnungszeiten & Parteienverkehr
Einordnung im Ökosystem
Themenbereich
Geltungsbereich
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- BMF Transparenzportal & Transparenzdatenbank · Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 2026-08-26
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wofür ist diese Stelle zuständig?
Das Finanzministerium ist die oberste Abgabenbehörde. Für Betriebe laufen praktisch alle Kontakte über FinanzOnline: Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahreserklärungen und die Registrierkassen-Meldungen.
Wann sollte man sich an sie wenden?
Nach der Gewerbeanmeldung zur Vergabe der Steuernummer. Danach laufend über FinanzOnline — die Fristen sind gesetzlich vorgegeben und werden nicht erinnert.
Welche Unterlagen werden verlangt?
Fragebogen zur Betriebseröffnung, Gewerbeberechtigung oder Firmenbuchauszug, Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Steuernummer kommt in der Regel binnen weniger Wochen. Ohne sie können Sie keine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen.
Wie ist die Stelle erreichbar?
Bundesministerium für Finanzen (BMF) ist erreichbar unter: Johannesgasse 5, 1010 Wien.