Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer für GmbH, FlexCo und AG samt Mindestkörperschaftsteuer.
- Körperschaftsteuergesetz 1988, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht
Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach Körperschaftsteuergesetz (KStG):
- →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
- →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
- →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
- →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.
Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.
Fakten im Detail
7 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- BGBl. Nr. 401/1988 idgF
- Volltext im RIS
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004569
- In Kraft seit
- 1. Jänner 1989
- Schwellenwerte
- Körperschaftsteuer (KÖSt): 23 % · Mindest-Körperschaftsteuer pro Jahr: € 500 · Mindest-KÖSt je Quartal: € 125 · Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen: 27,5 %
- Pflichten
- Körperschaftsteuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften, Mindestkörperschaftsteuer auch im Verlustfall, Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Gewinne
- Anwendungsschwelle
- Körperschaftsteuer 23 % auf den Gewinn, mindestens 500 € im Jahr — auch im Verlustfall. Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen zusätzlich 27.5 % Kapitalertragsteuer.
- Was das im Betrieb bedeutet
- Die Mindestkörperschaftsteuer ist der Grund, warum eine Kapitalgesellschaft auch ohne Umsatz Geld kostet. Wer die Rechtsform wählt, sollte diesen Fixbetrag in die Planung des ersten Jahres aufnehmen — er fällt quartalsweise an, nicht am Jahresende.
Einordnung im Ökosystem
Rechtsgrundlage
Themenbereich
Geltungsbereich
Vergebende Stelle
Primärquellen
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- Körperschaftsteuergesetz 1988, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am 2026-09-09
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worauf beruht diese Regelung?
Körperschaftsteuergesetz (KStG) beruht auf BGBl. Nr. 401/1988 idgF.
Seit wann gilt sie?
Körperschaftsteuergesetz (KStG) gilt seit 1. Jänner 1989.
Ab welcher Schwelle greift sie?
Körperschaftsteuer 23 % auf den Gewinn, mindestens 500 € im Jahr — auch im Verlustfall. Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen zusätzlich 27.5 % Kapitalertragsteuer.
Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Körperschaftsteuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften, Mindestkörperschaftsteuer auch im Verlustfall, Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Gewinne.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Mindestkörperschaftsteuer ist der Grund, warum eine Kapitalgesellschaft auch ohne Umsatz Geld kostet. Wer die Rechtsform wählt, sollte diesen Fixbetrag in die Planung des ersten Jahres aufnehmen — er fällt quartalsweise an, nicht am Jahresende.