Gewerbeordnung (GewO)
Regelt, welche Tätigkeiten eine Gewerbeberechtigung erfordern, welche Gewerbe reglementiert sind und welche Befähigungsnachweise dafür gelten.
- Gewerbeordnung 1994, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen 2026-09-09
Kernpflichten & Regelungsbereich auf den Punkt gebracht
Wichtigste Vorgaben und verbindliche Pflichten für österreichische Unternehmer nach Gewerbeordnung (GewO):
- →Rechtsverbindlichkeit: Gilt unmittelbar für alle betroffenen Unternehmen und Vergabeverfahren in Österreich.
- →Dokumentations- & Nachweispflicht: Alle relevanten Vorgänge, Schwellenwerte und Beschlüsse müssen lückenlos protokolliert werden.
- →Gleichbehandlungs- & Transparenzgebot: Einhaltung standardisierter Verfahrensschritte ohne Benachteiligung von Marktteilnehmern.
- →Fristenwahrung: Strikte Beachtung gesetzlicher Einreich-, Rüge- und Vorlagefristen.
Haftungsrisiken, Sanktionen & rechtliche Konsequenzen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Konsequenzen: Unwirksamkeit von Verträgen oder Vergabeentscheidungen, Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel samt Zinsen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern sowie bei groben Verstößen behördliche Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Sanktionen.
Fakten im Detail
7 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- BGBl. Nr. 194/1994 idgF
- Volltext im RIS
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
- In Kraft seit
- 19. März 1994
- Schwellenwerte
- Gebühr Gewerbeanmeldung: € 0 · Nebenkosten Gewerbeanmeldung: € 50
- Pflichten
- Anmeldung freier Gewerbe bei der Gewerbebehörde, Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben, Eintragung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
- Anwendungsschwelle
- Keine Umsatzgrenze: Die Gewerbeordnung unterscheidet nach Art der Tätigkeit zwischen freien und reglementierten Gewerben. Reglementierte Gewerbe verlangen einen Befähigungsnachweis.
- Was das im Betrieb bedeutet
- Ob Ihr Vorhaben ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe ist, entscheidet über Wochen: Ein freies Gewerbe darf ab der Anmeldung ausgeübt werden, ein reglementiertes erst nach Prüfung des Befähigungsnachweises. Diese Frage gehört vor die Anmeldung, nicht danach.
Einordnung im Ökosystem
Rechtsgrundlage
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Geltungsbereich
Vergebende Stelle
Ausführliche Ratgeber dazu
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.
- Gewerbeordnung 1994, geltende Fassung · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am 2026-09-09
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worauf beruht diese Regelung?
Gewerbeordnung (GewO) beruht auf BGBl. Nr. 194/1994 idgF.
Seit wann gilt sie?
Gewerbeordnung (GewO) gilt seit 19. März 1994.
Ab welcher Schwelle greift sie?
Keine Umsatzgrenze: Die Gewerbeordnung unterscheidet nach Art der Tätigkeit zwischen freien und reglementierten Gewerben. Reglementierte Gewerbe verlangen einen Befähigungsnachweis.
Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Anmeldung freier Gewerbe bei der Gewerbebehörde, Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben, Eintragung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).
Was bedeutet das in der Praxis?
Ob Ihr Vorhaben ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe ist, entscheidet über Wochen: Ein freies Gewerbe darf ab der Anmeldung ausgeübt werden, ein reglementiertes erst nach Prüfung des Befähigungsnachweises. Diese Frage gehört vor die Anmeldung, nicht danach.