Direkt zum Inhalt springen
InstitutionAktiv

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Gesetzlicher Sozialversicherungsträger für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler in Österreich.

Datenstand 10. Sep. 202611 geprüfte Datenpunkte aus1 PrimärquelleRedaktionWSK

Gesetzlicher Auftrag & Zuständigkeit

Die SVS ist der Pflichtversicherungsträger für Gewerbetreibende und Neue Selbständige. Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung laufen über sie — nicht freiwillig, sondern ab dem Tag der Gewerbeberechtigung.

Wann Sie sich an diese Stelle wenden

Unaufgefordert nach der Gewerbeanmeldung. Die SVS erfährt zwar über das Gewerberegister von Ihnen, aber die Beitragsgrundlagenoption und die Regelungen für Neugründende müssen Sie selbst ansprechen — sie werden nicht automatisch angewendet.

Verwaltete Förderungen und Verfahren dieser Stelle

Übersicht über Förderprogramme, Antragsverfahren und offizielle Beratungsangebote, die von Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) abgewickelt oder betreut werden.

Als zentrale Institution berät und begleitet die Stelle Unternehmen bei behördlichen Verfahren, Fördereinreichungen und behördlichen Nachweisen. Spezifische Anträge können direkt über das zugehörige Online-Portal eingereicht werden.

Aufgabenprofil, Verfahrensablauf & Parteienverkehr

Anträge und Anfragen bei dieser Stelle erfordern in der Regel die Einreichung über das offizielle elektronische Förderportal oder den Unternehmensservice (USP mit ID Austria). Beachten Sie die Parteienverkehrszeiten für persönliche Vorsprachen sowie die vorgeschriebenen Fristen für Zwischen- und Endabrechnungen. Die Bereitstellung offener Daten, amtlicher Register und behördlicher Schnittstellen dient der Transparenz und Rechtssicherheit für Betriebe in Österreich.

Fakten im Detail

4 geprüfte Datenpunkte, Stand 10. September 2026.

Schwerpunkt
Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, Selbständigenvorsorge
Firmensitz
Wien
Offizielle Website
https://www.svs.at
Organisationsform
Behörde

Erforderliche Unterlagen & Nachweise

  • Gewerbeberechtigung
  • Erwarteter Jahresgewinn für die vorläufige Beitragsgrundlage
  • Bei Mehrfachversicherung: Nachweis der ASVG-Versicherung

Hinweis zur Bearbeitungsdauer: Die Vorschreibung erfolgt quartalsweise. Die Nachbemessung nach dem endgültigen Steuerbescheid kommt mit zwei bis drei Jahren Verzögerung — legen Sie dafür Rücklagen an.

Offizielle Kontaktdaten, Öffnungszeiten & Parteienverkehr

AnschriftWiedner Gürtel 10, 1100 Wien
Telefon+43 50 808 808
BeratungsterminTermin / Kontaktstelle aufrufen ↗

Einordnung im Ökosystem

Primärquellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden offiziellen Quellen.

Zur Website der Stelle ↗

Ähnliche Einträge

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wofür ist diese Stelle zuständig?

Die SVS ist der Pflichtversicherungsträger für Gewerbetreibende und Neue Selbständige. Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung laufen über sie — nicht freiwillig, sondern ab dem Tag der Gewerbeberechtigung.

Wann sollte man sich an sie wenden?

Unaufgefordert nach der Gewerbeanmeldung. Die SVS erfährt zwar über das Gewerberegister von Ihnen, aber die Beitragsgrundlagenoption und die Regelungen für Neugründende müssen Sie selbst ansprechen — sie werden nicht automatisch angewendet.

Welche Unterlagen werden verlangt?

Gewerbeberechtigung, Erwarteter Jahresgewinn für die vorläufige Beitragsgrundlage, Bei Mehrfachversicherung: Nachweis der ASVG-Versicherung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Vorschreibung erfolgt quartalsweise. Die Nachbemessung nach dem endgültigen Steuerbescheid kommt mit zwei bis drei Jahren Verzögerung — legen Sie dafür Rücklagen an.

Wie ist die Stelle erreichbar?

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist erreichbar unter: Wiedner Gürtel 10, 1100 Wien.